hinter dem Blatt jedes Wohnungsmieters sind die
vorhandenen eigenen Blätter von Kindern und die
Blätter von weiteren Angehörigen, von Dienstboten
und von Untermietern, jede Gruppe unter sich wieder,
alphabetisch geordnet, in vorstehender Reihenfolge
einzuschalten.
Der Beginn eines neuen Grundstückes ist durch Ein-
schalten eines Hausblattes (vgl. Abschnitt € 9) kenntk.ich
zu machen.
3.) Die Personenblätter 11 der verzogenen und verskorbe-
nen Personen sind in die Sammelkästen in der
gleichen Weise einzuordnen, wie die Personenblätter !
in die Registerkästen und 10 Jahre lang aufzube-
wahren. i
Diese Sammelkästen sind jährlic) einmal durchzi“
sehen und die Blätter, die über 10 Jahre hinausla-
gern, zu entnehmen und zu vernichten.
E. Bearbeitung der Um-, Zu- und Abzüge.
1.) Revierumzug.
Nach Eingang der An- und Abmeldung innerhalb
eines Revierbereichs verziehender Personen ist aus
beide Personenblätter gleichzeitig die neue Wohnung
aufzutragen und das Personenblatt 11 umzuschalten.
Wechselt der Umziehende seine bisherige Eigenschaft
als Wohnungs- oder Untermieter, so' ist ein neues
Personenblatt 11 nach dem vorgeschriebenen Vordruck
anzulegen und das alte mit der neuen Wohnung und
dem Vermerk, daß ein zweites Personenblatt 11 an-
gelegt worden ist, weiter in den Sammelkästen auf-
zubewahren. Auf die an das EMA. einzusendende An-
meldung ist der Vermerk „Revierumzug“ zu seßen.
2.) Zuzug aus einem anderen Berliner Polizeirevier.
1) Beim Eingang von Anmeldungen ist sofork das
Perjonenblatt 1! anzulegen und zunächst in die
Registerfästen einzuschalten
) Hat der Zuziehende bereits früher im Revier ge-
wohnt, so ist das weggelegte Personenblatt 11, sofern
es noch in den Sammelkästen vorhanden ist und noch
genügend Raum zu Auftragungen bietet und sofern
der Zuziehende nicht seine Eigenschaft als Mieter
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