„Die Polizeireviere werden ersucht, die genaueste Befol-
gung vorstehender Bekanntmachung, die nicht nur für das
Bädergewerbe, sondern auch für die Allgemeinheit von außer-
gewöhnlicher Bedeutung ist, auf's schärfste zu überwachen und über
jede Zuwiderhandlung, insbesondere auch das Austragen, Aus-
fahren und Abgeben von Ba>waren jeder Art vor 7 Uhr mor-
gens unverzüglich Strafanzeige: zu erstatten. Die Handwerks-
kammer-Beauftragten sind bei Ausübung der Bäcerei-Kontrollen
in jeder möglichen Weise zu unterstützen.“