geraten sind, damit deren Verkauf oder Versaß vereitelt werden
kann.
Zu Mitteilungen über gefundene Gegenstände ist der
Polizeitelegraph nicht zu benußen.
15.) Zweifelsfälle.
In allen zweifelhaften Fällen ist mil der Hauptfundstelle
= Anruf 388 -- in Verbindung zu treten.
16.) Übergangsbestimmungen.
Zur Zeit bestehen bei den Polizeiämtern in Spandau,
Zehlendorf, Steglitz, Tempelhof, Treptow, Cöpeni>, Weißensee,
Pankow und Reini>kendorf noch Fundstellen. An den entsprechen-
den Stellen dieser Verfügung ist daher allgemein zu lesen : „Die
Hauptfundstelle bezw. die Fundstellen der betreffenden Polizei-
ämter.“
Der Polizeipräsident.
I. B. Dr. Friedensburg.
Die Verfügung vom 26. 11.01 -- 195 V Gen. -- 1. 3854
Sammlung dienstliher Verfügungen S. 852/855, betreffend Fund-
sachen und die vom 23. 12. 01 -- Gen. 465 Ila D --, betr.
zugelaufene und entlaufene Hunde, Sammlung dienstlicher Ver-
fügungen S. 378/79, sowie die Rundvermerke sind zu durch-
streichen.
Am Rande ist zu vermerken :
„Erseßt durc< Verfügung vom 8. Mai 1925 -- 554 P.
2. 25 -- (Ordner VI Gruppe V D)“
Die Verfügungen vom
22. 5. 05 -- 111 V Gen. -
19. 9. 05.-- 243 V Gen. --
2. 7. 09 -- 214 V Gen. =-
22.12.14 -- Gen. 62 XF --
27. 1. 16 -- 61 IV Gen. -- Gen. 4 X Fund=-
31. 3. 17 = Gen. 6 X 68 --
15.10.20 -- 1921 P II -
betreffend Fundsachen sind
aus dem Ornner VI Gruppe V D
die vom 20. 3. 12 -- 691 I. 3 --, betreffend Errichtung eines
Zenkralfundamks.
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