Abfeilung 74 (OD. V1)!
Gruppe V: A. (Fremdenpolizei).
Einstellung und Beschäffigung ausländischer
Arbeiter.
Rd. Erl. d. MdI. vom 28. März 1925 -- 1V c 98.
Die nachstehende, im RGBl. 1 5. 25 und in Nr. 11 des
Reichsarbeitsbl. vom 16. März 1925 S5. 110, veröffentlichte Ab-
änderungsvd. des Präs. der Reichsarbeitsverw. ist“ umgehend
unter Bezugnahme auf seine Bd. v. 2. Januar 1923 über die
Einstellung und Beschäftigung ausländ. Arbeiter (MBliV. 5.
29) in der Fass. v. 22. Dezember 1923 (MBliB. 1924 5. 37)
zur öffentlichen. Kenntnis zu bringen. Die Landwirtschaftskam-
mern sind durch die Oberpräs. zu benachrichtigen.
An die Ober- u. Reg. Präs., den Pol.-Präs. hier, die
Landräte u. Orkspol.-Behörde: =- MBliB. Nr. 16. v. 8. 4. 1925
S. 406 --
Unlage.
- Bd. über die Abänderung der Bd. über die Einstellung
und Beschäftigung ausländischer Arbeiter. Vom 16. 3. 1925.
Auf Grund von 8 26 des Arbeitsnac<hweisges. vom 22. 7.
1922 (RGBl. I. 5. 657) wird im Einvernehmen der obersten
Landesbehörden folgendes verordnek : .
Artikel 1. Die Bd. über die Einstellung und Beschäfti-
gung ausländischer Arbeiter vom 2. 1. 1923 (RAnz. Nr. 3 vom
9. 1. 1923) wird geändert wie folgt :
1. 8 2 erhält folgende Fassung: -
(1) Ausländische Arbeiter im Sinne dieser Verordnung
sind alle Arbeiter :im Sinne des 8 11 des Betriebsrätegesekes,
die nicht deutsche Reichsangehörige sind.
(2) Nicht als ausländische Arbeiter im Sinne dieser Ver-
ordnung gelfen solche Ausländer, die
a) in der See- und Binnenschiffahrt beschäftigt sind oder
b) sich im Besiß eines Befreiungsscheines befinden.