im Revierbereich aufhält. Der Bericht des Reviers
muß ausführlich sein und sich neben Personalan-
gaben auf folgende Punkte erstre>en ?
Hat der Ausländer Aufforderung zum Ver-
lassen Deutschlands erhalten ? Ist er aus Preußen
ausgewiesen ? Ist er im Besiß einer Aufenthalts-
genehmigung ? Hat er Strafzeichen ? Läßt er
Familienangehörige in Berlin zurück ?
Zur Erlangung des Fragebogens zum
Sichtvermerk ist das persönliche Erscheinen des
Antragstellers im Revier erforderlich. Einwand-
freien Ausländern, die im Besitz einer Aufenthalts-
erlaubnis sind, kann das persönliche Erscheinen
nachgelassen werden
Falls der Hauptpaßstelle noch kein Licht-
bild aus neuester Zeit vorliegt ist ein solches be-
glaubigt dem Antrage beizufügen. Ehefrauen
und Kinder unter 16 Jahren können auf den
Fragebogen des Ehemanns aufgetragen werden.
Zur Erlangung eines Sichtvermerks in
Familienpässen genügt das Erscheinen eines
Ehegatten oder Elternteils. Der Fragebogen ist
dem Antragsteller in verschlossenem Briefumschlag
mitzugeben.
Personalaus- . Nidhtdeutschen Personen, die glaubhaft
weise (Paß- machen, daß ihnen die Beschaffung eines Passes
ersatz) nicht möglich oder aus besonderen Gründen nicht
zuzumuten ist, können als Paßersaß Personalaus-
weise ausgestellt werden. Als Antrag ist Bor-
druck 157 zu verwenden. Dem Antrage sind zwei
vom Revier beglaubigte Lichtbilder beizufügen.
Zur Verlängerung oder Erneuerung des Paßer-
satzes genügt ein Lichtbild. JZür jedes Familien-
mitglied bedarf es eines Einzelantrages-
Persönliches Erscheinen des Antragstellers
zur unterschriftlichen Bollziehung des Vordru>s
157 auf dem Revier und des Personalausweises
in der Hauptpaßstelle ist unerläßlich. Bei Antrag-
stellung ist die Borlegung der Aufenthaltserlaub-
nis zu verlangen. Ist solche nicht vorhanden, so
ist der Antragsteller anzuweisen, sofort schriftlich
einen weiteren Antrag auf Erteilung der Aufent-
haltserlaubnis an das Fremdenamt 3U richten.