Sie gewährleisten aber ein leichtes Anspiken 329 -- nur an die Beämken des Verwaltungs“
und eine gute Mine. Den Bedürfnissen der innendienstes, die ständig oder überwiegend
Polizeiverwaltung ist damit unbedingt genügt. mit schriftlichen Arbeiten beschäftigt sind, zu-
Über den in letzter Zeit zur Berausgabung lässig. Alle übrigen Beamten und die Ange-
gelangten Heftzwirn ist ebenfalls geklagt wor- stellten erhalten dagegen die Screibmaterialien
den. Diesen Heftzwirn habe ich bei Auflösung in Grenzen des notwendigen Bedarfs in Natur.
der Beschaffungsstelle des Ministeriums des Erhöhten Ansprüchen an Schreibmaterialien 3-
Innern in einem größeren Posten übernommen. B. an Farbstiften für Auszeichnungsstellen oder
Wenn auch die Klagen über die Brauchbar- größere Registraturen wird auf Anfordern
keit dieses Heftzwirns nicht ganz unberechtigt durc die Geräteverwaltung stattgegeben wer-
sind, so muß doch der Aufbrauch aus Grün- den.
den der Sparsamkeit erfolgen. Danac< wird Sofern durch den Kassenanschlag für 1925
wiederum die Beschaffung . von gutem Heft- auf Grund meines Antrages erhöhte Mittel
zwirn erfolgen. zur Verfügung gestellt werden sollten, wird auf
Von einzelnen Dienststellen ist auch die Höhe die weitere Verbesserung der zur Beschaffung
der durch Verfügung vom 15. 8. 24 Abt. il gelangenden Geschäftsbedürfnisse hingewirkt
Nr. 17826/24 2e festgesetzten Höchstmengen für werden. Die Verwendung von mittelfeinem
die Abfindung der Beamten mit Schreibmate- Papier für Drucksachen ist vom 1. April 1925
rialien, die keine Schreibstoffvergütung erhalten ab bereits eingestellt worden. Weitere Ver-
als zu niedrig bezeichnet worden. Id ver- besserungen werden in Grenzen der zur Ver-
mag diese Beschwerden als berechtigt nicht an- fügung stehenden Mittel nac) und nach er-
zuerfeunen. Durch jahrelange Praxis hat sih 1fs+gen- (Abt. 111 Nr. 7426/25 2)
die Höhe der 3. Zt. zur Verausgabung gelangen- Berlin, den 14. April 1925
den Screibmaterialien als ausreichend erwie- Der Polizeipräsidenk.
sen. Es muß von jedem Beamten erwartet 3. B. Fiehn
werden, daß die danach geboiene Sparsamkeit "TT :
weiter geübt wird. Die Zahlung der Schreib-
stoffvergütung ist zufolge Erlaß des. Herrn
Ministers des Innern vom 16. 3. 23 1 €
1829 11 -- siehe Min. Bl. f. d. i. V- Seite
Hrud: Hans Riedel, Hennikendorf-Berlin 6.