Ordner V1,
Gruppe B 1 (Verkehrs- und Straßenpolizei).
Berfügung
vom 24. März 1925 -- 165 I| a 25. --
Betr. Lagerung von Materialien auf der Straße.
Die polizeiliche Erlaubnis zur Lagerung von Materialien
auf öffentlicher Straße (88 131--133) der Berliner Straßenpoli-
zeiverordnung vom 25. Januar 1917 wird von den Polizeire-
vieren erteilt.
Im Falle der Erteilung einer sol<hen Erlaubnis ist die
städtische Tiefbaudeputkation unverzüglih zu benachrichkigen,
auch sind die Antragsteller darauf aufmerksam zu machen, daß
sie die Genehmigung des Magistrats als Eigentümer des Stra-
ßenlandes einzuholen haben.
Im übrigen wird auf genaue Beachtung derdurch Umdruck
befanntgegebenen Verfügung vom 29. Oktober 1924 -- 954 11
m 3/24 -- hingewiesen.
Der Bolizeipräsidenkt.
I. B. Dr. Friedensburg.
Die Verfügungen vom 25. Februar 1903 und 20. Mai
1905 -- L 911 b E 03 und Requ. 99 1! b E 05 -- sind aus
dem Ordner zu enkfernen. Die Erläuterung zu 8 82 der Stra-
ßenordnung vom 31. Dezember 1899 auf Seite 699/700 der
Sammlung dienstlicher Verfügungen ist zu durchstreichen und an
den Rand zu seßen :
„Dgl. Verfügung vom 24. März 1925 -- 165 |l1 u 25.“