Ordner YV,
Gruppe B 3.
Berfügung vom 17. März 1925
-- 295 P. 2. 25 ---
Betrifft : Schul- und Baupolizeistrafsa<hen.
Ersuchen des Magistrats und der städtischen Bezirksämter
um Haftvollstrefung in Sc<hul- uud Baupolizeistrafsachen sind
von den Polizeiämtern und Polizeirevieren in der durch die
Verfügung vom 30. Dezember 1924 -- 824 P. 2. 24 -- (Ordner
V, Gruppe B3) für die Einlieferung zur Strafverbüßung vor-
geschriebenen Weise auszuführen. Die Haftstrafen werden in
den für die einzelnen Polizeiämter zuständigen Polizeigefängnissen
verbüßt. Die Haft- und Transporkkosten sind für die Einliefe-
rung aus dem Bereich der Polizeiämter 1--6 von der Abtei-
sung IV -- Überführungsstelle =-, aus dem der Polizeiämter
7--20 von diesen anzufordern.
Die Polizeigesängnisse haben Personen, die sich in
Schul- und Baupolizeistrafsachen auf Grund einer Strafverbü-
ßungsaufforderung des Magistrats oder der städtischen Bezirks-
ämter freiwillig zum Strafantritt stellen, anzunehmen. Die An-
nahmeersuchen gehen den Polizeigefängnissen unmittelbar durch
die städtischen Behörden zu.
Der Bolizeipräsident.
I. B. Dr. Friedensburg.
In der Sammlung dienstlicher Berfügungen ist die Ber-
fügung vom 11. Juni 1992 -- 446 VI G -- 1 4885 -- (5.
859--868) zu streichen.
Die Verfügung vom 39. Oktober 1908 -- 430 1V Gen.
08 --, betreffend Schulstrafsa<en, ist aus dem Ordner Vl,
Gruppe Vl, zu entfernen und im Inhaltsverzeichnis zu löschen.