Ordner yV
Gruppe A 2
Verfügung vom 31. Dezember 1924
-- 1254. P. 2. 24 --.
Betrifft: Erstakkung und Berrechnung der
im friminalpolizeilichen Interesse entstan-
denen Kosten der Abteilung IV.
Die Verfügung vom 2. 5. 21 zu 550 IV. K. a. 21
(Ordner V, Gruppe A 2) wird unter A (Kosten) zu 3 (vom
Leiter des Dauerdienstes zu zahlende Beträge) folgendermaßen
abgeändert :
a) Transporkfosten, die durch den Einzeltranspork von Per-
sonen zum Polizeigefängnis, Isolier- oder Polizeigewahrsam
entstanden sind.
Die verauslagten Beträge sind bei dem Leiter des Dauerdienstes
(Zimmer 13) unter Berwendung des Vordruds 2145 Begleit-
schreiben und 1865 Kostenrechnung (bei A. S. P. Sachen) und
des Vordrucks 1859 (bei Kr. P. und S5. VP. Sachen) von dem
mit der Einlieferung betrauten Beamten sofort anzufordern.
b) Fahrkosten und Zehrgeld an unbemittelte vor Gericht ge-
ladene Personen.
Die Zahlung derartiger Beträge ist im allgemeinen Sache der
Überführungsstelle der Abteilung 1V.
Der Leiter des Dauerdienstes hat solc<e nur dann zu ver-
auslagen, wenn nach Schluß der Dienststunden der Überführungs-
stelle ein von einem Gericht oder einer...Staatzanwaltschaft er-
gangenes Ladungsersuchen, in dem ausdrücklich zum Ausdru>
gebracht ist, daß dem Geladenen die erbetene Unterstüßung ge-
währt werden soll, vorgelegt wird und wenn die Erledigung
derart eilt, daß der Wiederbeginn der Dienststunden der Über-
führungsstelle nicht abgewartet werden kann.
Es ist dann dafür Sorge zu tragen, daß Fahrkarte und
etwa ausnahmsweise gewährtes Zehrgeld erst kurz vor Abfahrt