Die Anträge sind mindestens 1 Woche vorher bei dem
zuständigen Revier einzureichen. Das Revier hat bei Vereinen
die Zahl der Mitglieder, die Zahl der Teilnehmer, Namen und
Adresse des Borstandes, ferner Zeit und Ort des letzten Ber-
einsfestes festzustellen. Es hat sih = erforderlichenfalls durc<
weitere Ermittelungen = Gewißheit darüber zu verschaffen, ob
eine geschlossene Gesellschaft vorliegt, oder nicht. Bestehen
Zweifel über den Charakter eines Bereins, so wird die örtliche
Gastwirtskommission oder auc< Abteilung 11 vielfach Auskunft
geben können. Erforderlichenfalls wird auch die Vorlegung des
Mitgliederverzeichnisses, ordnungsmäßig unterschriebener Statuten
und der Einladungskarten dienlich sein.
= Sollen die Veranstaltungen in Schanufstätten abgehalten
werden, die nicht den Charatter von Pereinslokfalen haben, so
ist die Geschlossenheit mit besonderer Sorgfalt zu prüfen. In
solc<en Fällen kann bei begründetem Zweifel u. ä. die Vorle-
gung des Kassenbuches (zur Prüfung, ob laufend Mitgliedsbei-
träge gezahlt sind) und des Protokolls über die Wahl des. der-
zeitigen Vorstandes geeignete Anhaltspuntte geben.
Die Anträge sind nach dieser Prüfung von dem. Revier
an das Polizeiamt abzugeben, das über die Hinausschiebung der
Polizeistunde zu entscheiden hat. Oberster Grundsaß muß dabei
sein, eine unnötige Beichränkung des Pereinslebens und jede
ichitanöse Bevormundung 32 vermeiden. Andererseits muß ver-
hindert werden, daß illegale Jrachtbetriebe, die unter dem Ded-
mantel von Pereinen auftreten, polizeiliche Erlaubnisse erhalten.
Den Anträgen für geschlossene Veranstaltungen als einwandfrei
bekannler Vereine ist daher grundsäßlich stattzugeben, voranzge-
gesetzt, daß die Beranstaltungen nicht so häufig erfolgen, daß
gewerbsmäüßiges Handeln anzunehmen ist. In den Bescheid ist
grundsäßlich ein Bermerk aufzunehmen, daß eine öffentliche Re-
flame und eine Abendkasse in irgend einer Form nicht gestattet
ist. Auch wenn der abendliche Verkauf von Eintrittskarten nur an
Inhaber von Einladungskarten erfolgt, liegt eine Abendkasse vor.
In Fällen wo der Charakter des Yereins zweifelhaft ist (insbe-
sondere- wenn es sich nicht um Vereinslokale handelt) kann den
Antragstellern im Bescheid die Berpflichtung auferlegt werden
eine Anwesenheitsliste 31 führen, aus welcher ersehen werden
kann, wer als Mitglied, wer als Gast anwesend ist, und wel<hes
Mitglied den Gast persönlich eingeführt hal.
> Die Reviere/haben" das Fehlen einer Abendkasse zu kon-
trollieren. Dies gilt namentlich für solche Gaststätten, die nicht