sich hierzu ausnahmslos der Vermittlung der Reviere zu be-
dienen.
- Über die gestellten Anträge haben die Reviere mit lfd.
Nr. eine Liste zu führen, die den Namen des Arbeiters, seines
Arbeitgebers, die Anschrift des leßteren, den gezahlten Betrag,
den Tag der Einsendung des Antrags nebst Gebühr an die
Landesstelle und den Tag der Aushändigung der Karte an den
Arbeiter enthalten. Die vorerwähnten Jahlfartenabschnitte sind
als Beleg zu der Liste zu nehmen.
Die die gleiche Angelegenheit regelnde Verfügung vom
20. Februar 1922, Nr.97. 14. 21, mtl. Nachrichten Nr. 31 vom
24. Februar 1920) wird aufgehoben. -
Der Bolizeipräsident.
3.3. Dr. Friedensburg.