dsgl. offene Verfgufsstellen 3. B. Lebensmitktkelge-
schäfte für eine Kaffeemühle, Feinkostgeschäfte zum
Aufschnittschneiden, Kleinhändler für eine Wähche-
rolle ;
sämtliche Gast- und Schankwirtschaften,
andere gewerbliche Betriebe, für die besondere
Schußvorschriften erlassen sind, auch wenn sie nicht
motorisch betrieben werden 3. B. Steinhauereien,
Anlagen in denen Thomassc<la&e gelagert wird,
Lumpensortierereien, Borstenzurichtereien, Bürsten-
und Pinselmachereien, Anlagen zur Vulkanisierung
von Gummiwaren, Bädereien, Konditoreien, Werk-
stätten der Tabakverarbeitung, Werkstätten der
Kleider- der Wäsche- Konfektion, Maler, und An-
streicherwerkstätten, Buchdruereien. Jedoch werden
offene Verfaufsffellen ohne Rücsicht auf die Ver-
ordnung über Sißgelegenheit vom 28. X1. 1900
nur aufgenommen, wenn in ihnen 5 oder mehr
Arbeitnehmer beschäftigt werden oder motorische
Kraft verwendet wird.
Bädereien und Konditoreien sind aufzunehmen, auch
wenn in ihnen kein? Arbeitnehmer beschästigt werden,
da die Verordnung über die Arbeitszeit in Bäckereien
etc. vom 23. XI. 18 (RGBl. S. 1329) auch für
die Urbeitszeit der Ürbeitgeber gilt.
? 3 Abgrenzung nach der Selbändigkeit der Betriebe :
Es ist, soweit die Voraussezungen zu 1) und 2) zutreffen,
für jede örtlich getrennte Betriebsstätte je ein besonderes
Katasterblatkt anzulegen, auch wenn die Annahme der
Arbeitnehmer oder die Regelung der Arbeitszeit durch
eine örtlich getrennte Zentralleitung erfolgt, 3. B. für
die Depositenkassen der Banken, die Filialen von Lebens-
mittelgeschästen. vie Zweiggai!wirtschaffen von Aschinger.
Die Arbeitnehmer diejer Einzelbekriebe dürfen bei der
Zentrale nicht mitgezählt werden.
: Bei Baugeschäften ist, sofern nicht feste Bauhöfe,
Zimmerpläße, Sägewerke etc., wie bisher zu zählen sind,
zunächst nur das ständige Bürs der Niederlassung
--- gleichgültig ob Hauptniederlassung z. B. Boswau &
Knauer, Berlin, oder Nebenniederlassung 3 B. Philipp
Holzmann, Frankfurt a/M., Büro Berlin, == aufzunehmen.
Diesem Büro ist die Mittelzahl der ständig in Berlin,
wenn auch an wechselnden Baustellen beschäftigten. Urbeit-