Ir. 87 25. November 1924.
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Polizei-Präsidiums zu Berlin
(als amfliches Manuskript gedruk>tk)
(aaipinapnen nn " 2Immist
. sidiums zu Berlin vom 15. Dezember 1923 und
| Dienststellenverlegung . in Nr. 50 des Umtsblatts für den Regierungs-
Die mittlere Preisprüfungsstelle für Berlin Bezirk Potsdam und die Stadt Berlin vom 15.
und für die Provinz Brandenburg ist der Ab- Dezember 1923 auf Seite 780 veröffentlicht.
(eing 1 angegliedert zus andir, Mik Rücfsicht auf den bevorstehenden diesjäh-
" ? rigen Weihnachtsbaumhandel wird auf die ge-
19, Ede Grunewaldstraße, verlegt warden. naue Beachtung jener Polizeiverordnung hin-
: (Tgb. Iir. 1177 P. 2. 1924.) gewiesen. (Ul. h. 1/24.)
Berlin, den 17. November 1924. Berlin, den 17. November 1924.
Der Potizeipräsident 3 Abteilung il
. . A. Knöppel.
Befaunfmachung.
Das städtische Obdach ist, stakk bisher von . Bekanntmachung.
4--11 Uhr von 3-10 Uhr nachmittags ge- Für jede aus dem Verkehr gezogene und
öffnet. : (1573 P. 1. 24.) entstempelte Pferdedroschke wird auf Antrag
Berlin, den 17. November 1924. ein neuer Erlaubnisschein zum Betriebe einer
Der Bolizeipräsident. Krafkdroschke (großen oder kleinen Benzin-Kraft-
3. VB. Moll. droschte oder elektrischen Droschfe neuen Typs)
unter der Bedingung erteilt, daß si< die in
Frage kommende Pferdedroschke bereits vor
| Betrifft | dem 1. Juli 1924 im Eigenbesitz des Antrag
die Bearbeitung von Berbrechen und Verge- Meiler veau, „uf Undwändhiuglder "Pia
hen wider die Sittlichkeit. Hruge wendung“ ver Pferde:
. . droschken in Kraftdroschken sind an die Haupt-
„Alle Verbrechen und Vergehen wider die rfehrsffelle, Charlottenburg, Kaiserdamm 1,
Zstlichkeit EINES 17c „Im Ea 2, zu richten (1. H. V. St. 2704/24.)
. . G. B., die bisher von den Kri-- EN 20017 “
minalbezirken der Polizeiämter bearbeitet wur- Berlin, den 18. November 1924.
den, werden von jeht ab dem Geschäftsbereich Der Polizeipräsident.
B II 4 (Kriminalfommissar Johannes Müller, Richter.
Fernsprechanruf 508 und 500, 542 -- Be- -
ame 0 zugewisen. vo un schon dei
erbrechen aus 8 176 Ziff. 3 verfolgt wurden. ;
Die Zuständigkeit des Geshäftsbereichs B Il 5 Schneebeseitigung und Streupflicht.
bleibt davon unberührt. (778 IV. K. a. 24.) Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom
Berlin, den 18. November 1924. 26. November 1923 -- 374 I] m 3/24 --
EE Abfeilung IV. Amtliche Nachrichten Nr. 151 -- ersuche ich
Hoppe m die Reviere erneut, auf strenge Durc<führung
der Zorshüften be dis Sanzebeseitigung uns
ie Streupflicht der Unlieger sowie der Bestim-
Weihnachtsbäume. wungen abe die Defi zur Hanernden
ke it Wei ; reihaltung der Hydranten von nee un
Berlin Ei die Dolieiverordnung vom, 17. es zu nmen. 8 (av I: 905 1 m 3/24.)
Dezember 1923 -- 116 Il h 1/23 -- geregelt. ? : eine :
- Die genannte Polizeiverordnung ist in Ir. Der Polizeipräsident,
157 der Amftlihen Nachrichten des Polizei-Prä- I. B. Dr. Mos le.
des