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Verschluß sicher aufzubewahren. Auf der Wird der Antvag abgelehnt, so ist von der
jinbken Innenseite diejes Aktende>els ist eine Geschätfsstelle auf dem ablehnenden Be»
Bescheinigung des Dienststellenleiters auf- scheide eine Gebührenmarke in vorgeschriv-
zukleben, wie ho< der eiserne Bestand an bener Höhe zu entwerten. Der Unterschied
Gebührenmarken sich beläuft. umihen angehefteter und entwerteter Ge-
Wo, keine: Gewähr für die sichere Auf- Auen ist in nicht entwerteten Ge-
bewahrung in einen verschließbaren Be- b remmarken dem Polizeirevier mit Vor-
hälter gegeben ist und bei sämtlichen Re- gang zuzuleiten. Dieses tauscht die Marken
vieren find die Beträge, sobald sie die gegen Bargeld um und gibt es dem Antvag-
Summe von 50 Goldmark erveihen, an die steller zurüf. In dem Bescheide ist ein
zuständige Polizeiamtskasse abzuführen. Hinweis aufzunehmen, daß dex Antragsteller
Die Verfügung vom 23 April 1924 -- den Unterschiedsbetrag Hei dem zuständigen
736 II1. K. 24 (R.) -- wird, joweit sie die Polizeirevier dann nac< Grhalt des Be-
Führung von Kassenkladden und die Er- scheides in Empfang zu nehmen Hat.
teilung von Gmpfangsbescheinigungen über | us Vorgänge bei der Dienststelle &r
eingezogene Verwaltungsgebühven durch die rüdbleiben, ist auf diese ein kurzer Ge-
Dienststellen behandelt, mit dem 31. Angust . bührenvermerk folgenden Inhalts zu setkemn:
diefe „Jah amine hben be Dienüstelleit „VGebühr . . . . . . . Goldmark“
egen ben sämtli Nn --. „17 a. ....
Wai een 2m Mai er vem Em eer ve Mine Gebühr zu erheben! find:
gang der Postnachnahmesendungen in der „gebührenfrei“.
Weise zu führen, wie es in meiner Ver- (Dienststelle)
fügung vont 16, Feuruar ERR: a (Name). (832. P. 2. 24.)
> 94. I. dr = (dur j . allen erl, . 994.
Dienststellen bekanntgegeben) =- für die Zerhn den s Aug
Polizei-Jnspektionen und die Polizeireviere R Zeipraft .
vorgeschrieben ist. Die in derselben Ver- Pd r.
hB ln bur Pala ii
gen ien . des Pouizeipräsidium 44“
gegebene Vorsehrit Über Führung von Verichtigung
Kcssenkladden über Barbeträge und Ertei- zum Verzeichnis der Sachverständigen für
lung der Quittung fällt fort. egutachtung und Prüfung der Sicherheits-
ei die AUD MUVEHRIRI m ver- vorrichtungen in Theatern usw.
1 enmtp' fveHl;: ji, auf dem : riefums- 7 4 7; ;
schlägen den Inhalt für den Empfänger des Ru Dee erle WilmerSborf
N S n . F- . „Ok 1 +, M . . ir.
scheid auf die Beschwerde vom E u Forfenberssirahe 5, zu streichen und“ dafür
B Richard Müdlausch, Berlin-Wilmersdorf,
Die Entwertung der auf das gebühren- „Fngustäitrehe 8
pflichtige Schriftstück möglichst am oberen ie den 5. August 1924.
linken Rande aufzuklebenden Gebühren- Abteilung I1.
marken erfolgt von der Dienststelle, die I. A.: Fahlbusch.
loßten Endes die Erlaubnis, Bescheinigung (a Th. a. 24.)
mw riet ar Imiicher eise (ais die Ta
Üvertung Der mpelmarken otum= nun
aufschrift mit Tinte, Stempelaufdruc). - Wohnungsangebot.
Die Polizeiveviere haben demnach bei Mir ist in. Schildow 3. d. Mark eine Dach-
den Angelegenheiten, für die sie für die Er- wohnung, bestehend aus
(eing, der Geha. DE guständin 1 Stube, 1 Kammer; und 1 Küche
Dd, wig 3. B. bei Waffenscheinen, Jagd- TUT Nozohon
Wandergewerbescheinen usw., den Betrag unverzüglich dem Z.W.N. einreichen
für die betr. Gebührenmarke in Empfang Abt: 1.0 .
zu. nehmen und die Gebiührenmarke selbst 4 (Abt. II1, Nr. 225, Z.W-.N.)
ueitwerlet u einer Ede auf dem Ge- Berlin, den 4. August 1924.
uch usw. anzukleben, und zwar in der Der Polizeipräside
Weise, daß sie micht verloxen geben kann. N VB.“ prä 1: nt
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin 8W, Wilhelmstr. 32.