ander alten sie auf ihren bei Vermeidung des
-„- Abänderung gelie es binnen drei Monaten zu stellen-
der Heilgehilfenordnung vom 11, April 1903 den Antrag in: jede durch ihre berufliche
in der Fassung der Abänderungsverordnung Tätigkeit (Wiederbelebungsversuche usw.)
vom 6. September 1923. herbeigeführie Rettung aus Lebensgefahr,
-- 1. 9b. Allg. 227/23. -- je nachdem ihre Tätigkeit Erfolg hatte oder
| . . 360% nicht, die behördlich gewährten Bergütungen
Die Sebührensäge der Heilgehilsenord: aus der Staatskasse.
nung für den Ortspolizeibezir erlin .. .
werden Heer mit Wirkang vom 1. Juli his Fatheterifieren und Blasenspülung 2,00
1924 wie folgt festgeseht: ETG . ;
. ; 6. Für das Anseßen bis zu 10 tro>enen
5 4 Schröpsköpfen 2,00--4,00 M., für jeden da-
DI. Gebühren. rüber 0,30 M.
Ziffer 4. 7. Für das Ansehen bis zu 0 Diittigen
1. Allgemeine Verrichtungen. Schröpilöpfen, 3,00--6,00 M., für jeden da=-
Die in nachstehenden Nummern bezeich- . : 1.8 ,
neten Leistungen unterliegen folgenden Ge- , MdE u ME eend He ena en
bührensüßen: Verbandsmittel, für die die eh Aus-
1. Für jeden voy Arzt angeordneten oder lagen zu vergüten sind).
vom Kranken gewünf ten Besuch, sofern 9. Für einen größeren Verband, zum Bei-
nicht eine der stimmigen unter 11, 2, iel Anlegen einer Volkmannschen Schiene,
1 vis 20 EIN 95 eren Sas angibt, je nach Iips- oder Extension8verband 2,00--10,00 M.
Zeitdg ner DN . 8 Tage jeh 10. Für die Umwidlung eines oder beider
für die ae: am Zane as 00 M. Füße, des Ober- oder Unterschenkels oder
und in der Nacht als 3,00---6,00 M Als & 5" Armes 1.00--4,00 M
Nachtzeit gelten die Stunden von 8 Uhr "€ Les 77 Pe
abends bis 8 Uhr morgens. ver Für ie Siam vines ps
en: . oder einer 1zel 1, r .
des Sils in Beratung in der Wohnung folgenden 288 oder Wurzel die Hilfte.
ilgehilfen die Hälfte dieser Sätze. . .
. 12. Für Hühneraugen- und Nagelope-
In Aufieadenn, kann zu Erstattung der ration 2,00--4,00 M
wirklich no ig gewesenen und tatsähli M ! 2508 >
entstandenen Fahrkosten (I. R ger . bj 13 Sie Seten eines Klystiers 2,00
fordert werden. osten oder Automobile 039 2,00 M. : u
ürfen. nur in nachweisbar sehr eiligen 14. Für eine hydropathische Einwiklung
Fallen oder, wenn eine billigere Fahrge- 1,00--3,00 M.
egenheit nicht erreichbar ist, benußt werden. 15. Für tägliche Abreibungen 1,00--3,00 M.
4. Sind mehrere zu einer Familie und in 16. Für die Leitung und Bereitung eines
derselben Wohnung befindliche Kranke vi: Bades 1,00--3,00 M.
zeitig zu behandeln, so ermäßigt si der 17, Für die Massage eines Körperteils
Gebührensaß für die zweite und jede fol» 1,50--3,00 M.
gende Ferson auf die Hälfte der Säße zu 18. Für eine Massage des ganzen Kör-
UR Ziffer 5 pers 3,00--6,00 M.
3050 . 19. Für Einreibungskuren 2,00--5,00 M.
2 Besondere Berrimtungen: 20. Für Dienst bei Verstorbenen (Wäsche,
EEE en vam II IM Bekleiden, Umbetten) 10,00--20,00 M.
. Assistenz bei Operation 3,00--20,00 M. Berlin-Schöneberg, d ;
N 0.7 De Ee - 3, den 21. Juni 1924.
3. Assistenz bei einer Leichenöffnung 8,00 SE
bis 1200 M heuöfimungs " Der Polizeipräsident.
„4. Bemühungen bei Wiederbelebung eines IJ. V.: gez. Dr. Lehmann.
Scheintoten 3, ,00 M. Außerdem er- (1. 9b. Allg. 104/24.)
SG ber Norbbentfchen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin 8W, Wilhelmstr. 32.
".