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i tungög ände voll ausgenußt werden. ladierten, lasierten Möbeln usw., Linoleum
ziim een Een Behörden- o. dal ist zu verbieten, 6 ist von der
und Beamtenabbau werden voraufsihtiih auch Bes; ng von Pupmitteln für Messing,
Ginrichtungsgegenstände | bei Einfeinen Hehörden Bronze usw. abzusehen.
entbehrlich ; Uu ber,jede Neube ung 6. Handtücher.
[olangezueichuftellen, bisdie Abbaumaßnahmen Die amtliche Gestellung von Handtüchern läßi
durc<geführt sind. si nicht vermeiden, doch ist darauf Bedacht zu
I AE Sehranhögegenhände: Anden, ve men, pur geeignete Ginschränfungen Er.
ie Fung von rauchsgegenstän parnisse herbeizuführen (seltenere Auswechslung,
wie je Bescha | Federständer deisere Schreib- pemeinfame Benußung durc< mehrere Beamte,
e -- nicht Tintenfässer -- Ble tiftanspißer, [<onende Behandlung beim Waschen, Vermei
Lishkalender und ähnliches, ist nicht mehr ge- dung von <lorbaltigen Was<mitteln usw.).
fate. Die für felcje Smet 8 Eetel pp. : Di
ejer Fonds für jol<he Zwe ich nt 8. Zeitschriften, Zeitungen und Bücher.
mur M s<lechten 2220 e des Staates ver- Zeitschriften uad Zeitungen sind nur insoweit
. . zu , als sie für wee n
3. Shreibmaterialien. entbehrt werden können. I< ime Zu die Not-
Beim Verbrauch von Shreibpapier, Schreib- wendigkeit des Weiterbezuges erneut eingehend
maschinen- und Durchsehlagpapter, Löschpapier, zu ten und dafür zu sorgen, daß Blätter, die
Pactpapier, Aktendecel, Heitzwirn, Bindfaden, zum Dienstgebrauch nicht unbedingt erforderlich
lebjtoff usw. aus den Beständen des Staates find, sobald wie möglich abbestellt werden.
ist auf größte Sparsamkeit zu achten, die Ver- Auch hierbei ist ein strenger, der [ehlecten
ausgabung an Beamte, Angestellte usw. ist zu Finanzlage des Staates angepaßter Maßstab
überwachen und darf nur Hegen Quittung er- anzulegen.
olgen, desgleihen die Werausgabung von Ebenso ist die Beschaffung von Büchern
ederhaltern, Federn, Zieiiffien, Buntstiften zum Dienstgebrauc< und für die Sammlungen
und dergleichen an die Angestellten usw., denen auf das unbedingt Frforderlice' einzuschrän en.
keine SG hetttantenlie erben ewährt Was unter gewöhnlichen Verhältnissen als
wird. Uebermäßige Anforderungen find auf notwendig angesehen wurde, kann jeßt nur
ihren Verwendungszwed besonders zu prüfen. no< in besonderen Fällen beschafft werden.
Die Verwendung für andere als dienstlihe Auch dur< Vereinfachung der 2 ücheinbände
ede ist streng untersagt, und bei Zuwider- ist auf Kostenyerminderung hinzuwirken,
andlungen sind die Schuldigen zu bestrafen. p.
ür Entwürfe Notipapiex usw. sind alte Ih ersuche, allen Beamten, Angestellten usw.
ordruce, unbesch iebene Blätter aus alten vorstehende Anordnungen ur Kenntnis zu
Aken usw. zu verwenden. kringen und hierbei Fen Gejichtwpuntt in den
<reib- Rechenmas ordergrund zu rüden, daß der verkleinerte
4. S . und c<hinen. und gert Siact eine Werwaltungösgeschäfte
Schreibmaschinen, Nechenmaschinen usw. sind mit ven bescheidensten Mitteln führen muß
sorgfältig zu handhaben, um Fostspielige Re- und daß auch Ausgaben, die für den einzelnen
paraturen zu vermeiden. Neubeschaffungen Beamten oder die einzelne Behörde eine nicht
sind nur in dringenden Fällen zulässig; iM erheblich ins Gewicht fallende Summe aus-
ersuche jedoch, auch diese Anschaffungen zur machen und denen deßhalb vielfach nicht aus-
Durchführung der vorgesehenen Äbbaumaß- reichende Bedeutung beigemessen wird, bei
nahmen zur wielen | dant zunächst vie vor Berücksichtigung des Staatbganzen die Staats-
6 * 0. ie asse mit sehr großen endungen belasten.
Maschinen wieder Verwendung finden können. Siber Ras und Angestelte muß nunmehr in
fe SEEGER
Die Beschaffung von Seife zum Dienst- am n, zu der er in seinen häu
gebrauch kann bort Aha werden, wo Samen dun, die wirtschaftliche Not
zwingende dienstlihe und gesundheitlihe bereits seit längerer Zeit gezwungen ist.
Gründe, wie z. B. sc<hmußige Arbeiten, Be- Zugleich im Namen
rührung mit anstedenden stigen oder ge- des Ministers des Innern und des Ministers
sundheitsschädlihen Gegenständen, Unter- für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
suchungen usw., die Beferung erforderlich Der Finanzminister.
machen. Die Frundsähliche Entiheidung muß von Richter.
in jedem Einzelfalle wegen der Verschiedenheit :
des Bedürfnisses besonders geprüft werden, Den Dienststellen zur weiteren Zeranfassung
wobei ein strenger Ma „anzulegen und und Beachtung mitgeteilt. (82. P. 9. 24.
nachdrüclichst auf Sparsamkeit zu achten ist. Berlin, den 19. Februar 1924.
Der von Seife und Soda zum Der RPolizeivräsfident.
Reinigen von ODelfark-nanstrichen. polierten. 2. V.: Moll
Dru> der Norddeutichen Buchdruerei und Verlagsanstalt, Berlin 3W.. Wilkbelmitr. 32.