laufende ' Dienstaufwandsentschädigung == von zurzeit
monatlich 20 Mark =- erhalten, haben mit dieser im allgemeinen
ihre dienstlichen Ausgaben zu de>en und dürfen
nur in Ausnahmefällen . einen Exsag der Mehrausgaben
aus: der Staatskasse beanspruchen. Die Gewährung von
Pauschalvergütungen ist nicht zulässig. | In den Erläuterungen
(auf der Rüdseite der. Anforderungen) ist bei den
Kriminalsekretären,« Kriminalassistenten und Kyriminalbetriebsassistenten
von jedem. angeforderten Betrage das
ihnen monatlid in Höhe von 20 Mark zustehende Aufwandsgeld
abzusetzen.
b) Brüfung und Anweisung der Kosten zu H.
Die von der Zentrale bei P. R. IV mit Vordru>
405 eingehenden Kostenrehnungen über Fahrkosten,
Vigilanz- und Dienstaufwandsgelder sind von dieser auf
ihre Richtigkeit zu prüfen und nach Bescheinigung ihrer
Richtigkeit durc den Leiter der Exekutive der Kalkulatur
zur. Anweisung auf die Polizeihauptkasse vorzulegen. Die
Abhebung sämtlicher angewiesenen Kosten für die Dienststellen
dex Zentrale (Inspektion A5-C, Streifmannschaft,
Erkennungsdienst, S. P.) erfolgt durc; den Kriminalassistenten
Matusc<ka, Zimmer 92, - Anruf 509 oder
dessen Vertreter, der auf Erfordern der Bolizeihauptkasse
über die empfangenen Beträge zu quittieen und bie Auszahlungen
der Einzelbeträge an die liquidierenden Beamten
vorzunehmen hat.
Die bei den Polizeiämtern (Geschäftsstelle
8) mit Vordru> 405 eingehenden Kostenrehnungen
über Fahrkosten, Vigilanz- und Dienstaufwandsgelder sind
auf ihxe Richtigkeit von dieser Dienststelle 8 vorzuprüfen,
deren Richtigkeit ist von. dem Leiter des Polizeiamts auf der
Sammelanfoxrderung (VordruF 405) zu bescheinigen. Die
Anweisung zur auslagsweisen Zahlung für die Polizeiamtskasse
erfolgt sodann besonders (auf Quartblatt) unter Angabe
der Dienststelle und des Namens des ersten liquidierenden
Beamten der Sammelliste.
' Diese Sammelliquidationen nebst den dazugehörigen
Kostenrechnungen sind vierteljährlich -=- bei Exfordern in
kürzerem Zeitraume = zum 10. des darauf folgenden
Monats bei der Dienststelle P. R. IV (Zimmex 187) einzureihen,
wo deren Weitergabe -an die Kalkulatur zweds
endgültiger Verrechnung der Kosten mit der Bolizeihauptkasse
erfolgt.
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