Path:
Volume Nr. 88, 12. Mai 1921 Verfügung vom 2. Mai 1921

Full text : Amtliche Nachrichten des Polizeipräsidiums in Berlin (Public Domain) Ausgabe 1921 (Public Domain)

laufende ' Dienstaufwandsentschädigung == von zurzeit
monatlich 20 Mark =- erhalten, haben mit dieser im allgemeinen
 ihre dienstlichen Ausgaben zu de>en und dürfen
nur in Ausnahmefällen . einen Exsag der Mehrausgaben
aus: der Staatskasse beanspruchen. Die Gewährung von
Pauschalvergütungen ist nicht zulässig. | In den Erläuterungen
 (auf der Rüdseite der. Anforderungen) ist bei den
Kriminalsekretären,« Kriminalassistenten und Kyriminalbetriebsassistenten
 von jedem. angeforderten Betrage das
ihnen monatlid in Höhe von 20 Mark zustehende Aufwandsgeld
 abzusetzen.
b) Brüfung und Anweisung der Kosten zu H.
Die von der Zentrale bei P. R. IV mit Vordru>
 405 eingehenden Kostenrehnungen über Fahrkosten,
Vigilanz- und Dienstaufwandsgelder sind von dieser auf
ihre Richtigkeit zu prüfen und nach Bescheinigung ihrer
Richtigkeit durc den Leiter der Exekutive der Kalkulatur
zur. Anweisung auf die Polizeihauptkasse vorzulegen. Die
Abhebung sämtlicher angewiesenen Kosten für die Dienststellen
 dex Zentrale (Inspektion A5-C, Streifmannschaft,
Erkennungsdienst, S. P.) erfolgt durc; den Kriminalassistenten
 Matusc<ka, Zimmer 92, - Anruf 509 oder
dessen Vertreter, der auf Erfordern der Bolizeihauptkasse
über die empfangenen Beträge zu quittieen und bie Auszahlungen
 der Einzelbeträge an die liquidierenden Beamten
vorzunehmen hat.
Die bei den Polizeiämtern (Geschäftsstelle
 8) mit Vordru> 405 eingehenden Kostenrehnungen
über Fahrkosten, Vigilanz- und Dienstaufwandsgelder sind
auf ihxe Richtigkeit von dieser Dienststelle 8 vorzuprüfen,
deren Richtigkeit ist von. dem Leiter des Polizeiamts auf der
Sammelanfoxrderung (VordruF 405) zu bescheinigen. Die
Anweisung zur auslagsweisen Zahlung für die Polizeiamtskasse
 erfolgt sodann besonders (auf Quartblatt) unter Angabe
 der Dienststelle und des Namens des ersten liquidierenden
 Beamten der Sammelliste.
' Diese Sammelliquidationen nebst den dazugehörigen
Kostenrechnungen sind vierteljährlich -=- bei Exfordern in
kürzerem Zeitraume = zum 10. des darauf folgenden
Monats bei der Dienststelle P. R. IV (Zimmex 187) einzureihen,
 wo deren Weitergabe -an die Kalkulatur zweds
endgültiger Verrechnung der Kosten mit der Bolizeihauptkasse
 erfolgt.

pF
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.