Bonsularische Vertreter der Norwegisches Generalkonsulat.
- Republik Eenador, Unter Hinweis auf die Veröffentlichung
Nachdem die diplomatischen Beziehungen des Zentralbureaus vom 22. Mai 1915 die
zwischen Deutschland und Ecuador zum Ab- „Amtl. Nachr.“ Nr. 71 -- werden ie
bruch gekommen sind, hat der Konsularische Polizeireviere erneut darauf aufmerksam ge-Verkreier
der Republik im Reich, General- macht, daß sich die Geschäftsräume des Norkonsul
Schumacher, sowie der ihm nach- wegischen Generalkonsulats Dorotheenstraße
geordnete Vizekonsul Wulff keine Berech- Nr. 68 befinden und die Dienststunden auf
tigung mehr, amtliche Befugnisse auszuüben. die Zeit von 10 bis 2 Uhr festgeseht sind.
Den Schuß der -ecuadoroanischen Interessen Die unterstellten Beamten sind entsprechend
im RED "wie auch- der deutsehen Interessen 3 belehren. - Der Adressennachweis ist zu
in Ecuador, hat die Königlich spanische hien berichtigen, sofern dies no< nicht geschehen ist.
gierung übernommen. ; (P. 18.) Berlin, den 22. Januar 1918.
Berlin, den 23. Januar 1918. Der Polizeipräsident.
Der Polizeipräsident. I. V.: Stolle. (P. 18.)
I. W.: Stolle.
Berhalten . .
der Beamten der Schukmatn- , Sthne ebe seitigung. |
schaft bei Grkrankungen Die Reviere werden angewiesen, darauf
? A g * hinzuwirken, daß nach Schneefall die Hydran-;
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Samm, dienstl. Verfüg.) erhält nachstehende kiten ann u iX "X E, 112/18.)
; , Berlin, den 22. Januar 1918,
„Kranke, denen das Ausgehen ärztlich Ee D I ipräfiv
verordnet worden ist, haben die Verord- er Polizeipräsident.
nung, die Seivhun auf dem Kranken- I. V.: Haaselau.
schein enthalten ist, der voräeiepien Hauptmannschaft
(Abfcilung) vorzulegen. Erfolgt REHE
von Beser en erhal 5 „Stunden M Ein:
pruch ni vo gilt die vom Arzte be- +“ +.
peu Zeit als genehmigt. Krank ge- Zuständigkeit „der Gutachter
meldeten Beamten ist das. Tragen der kommission für Schuhwaren-Dienstkleidung
oder einzelner. ihrer Stüke preise und die Schuhwarenhernicht
estar Diejenigen Beamten, stellyngs- und Vertriebsgesellderen
Versezung in den Ruhestand ge schaften
nehmigt worden ist und die ihve Beklei- . EE
dungs- und Ausrüstungsstü>e der Beklei- Von den Revieren sind wiederholt Perdungskammer
zurücgegeben haben, m senen, die die Beschaffenheit neuer Schuhvon
der Einreihung von Krankenschein waren bemängelten, an die Gutachterkomentbunden;
ihnen wird eine unbeschränkte mission für Scuhwarenpreise in Berlin,
Ausgehezeit zugebilligt. Kronenstrafe M verwiesen WDE
1. ; ; iese Stelle ist jedo< ausschließlich zuständig
Als Ausgehezeit wird bestimmt: zur Begutachtung . der BreiSangemessendet,
1. Mai bis Einsmticslim 30. Sep- während die Begutachtung der Beschaffentember:
Tageszeit: 9 Uhr vormittags heit der Ware Sache der Shuhwarenherbis
8 Uhr abends; Dauer innerhalb. stellungs- und Vertriebsgesells<haften ist, die
dieser Tageszeit bis zu 6 Stunden. an 11 verschiedenen Orten des Reichs ihren
1. Oktober bis eins<ließli<h 30. April: Siß haben. Beschwerden der leßteren Arti
10 Uhr. vormittags bis 5 Uhr nac<- find zu Pe zu nehmen und an das
mittags; Dauer innerhalb dieser Tages- Kriegswücheramt weiterzugeben. Ueber das
zeit bis zu 5 Stunden. Bersahten Es Anzeigen 2068 Feieneiichens
Abweichungen sind durch den Arzt auf mi u waren vgl. die etannimadjung
der Verordnung (dem Krankenschein) kurz vom 14. Juni 1917 (Amtl. Nachr. Nr. 118).
zu begründen. - 22.4705. 8. 11. 17.) Berlin-Scöneberg, den 19. Januar 1918.
Berlin, den: 18. Januar 1918. Krieg8wucheramt.
Der Polizeipräsident. I, V.: Madhatius.
I. V.; Stolle. (4267. W. 11.17.)