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Rt. 1 Dr der Böriner StauiliklicSeSanuar 1918.
Amtliche Uachrichten
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Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin
(als amtliches Manuskript gedruckt).
Baiserlicher Dank. Verbot der Pferdeausfuhr.
Wie unseren todesmutigen Kämpfern Au em des S 9b 023 Siesches über
draußen gebührt Mein und des Vaterlandes den lägerungsgustant bestimme 1 hiermit
. 6... 6: für das Webiet des Stadtkreises Berlin:
Dank auch den Behörden ver Heimat, die in : ; ? j
| . . ELINN 1. Bis zur Beendigung der Pferdeaustreuer
Pflichterfüllung und rastloser Tätigkeit hebung ist die Ausfuhr von Pferden aus dem
ihre schweren Aufgaben erfüllen. Unter diesen Stadtkreis Berlin verboten. .
steht Mein Oberkommando in den Marken I1. Ausgenommen von idem Verbot ist die
M in aver Linis- Seine weit über die Ausfuhr mit Genehmigung ves steilverkreien,
Nen Nein 2 405 . . den Generalkommanldos des XII, Armeekorps
militärische Dätigkeit Hinousgehenden, mit und die Ausfuhr durch solche Händler, welche
bestem Erfolge gelösten Aufgaben können ihm mit Pferdeankaufsschein des Königlichen
das stolze Bewußtsein geben, an hervortreten- Aneg inter ums Remonte - Inspektionen
..... . ' . ausgestattet Znd. ,
der. Stelle ür me Erhaltung ver Schlag HU be Ee mdlungen werden mit Gefertigkeit
des Heeres mitgewirkt zu haben und Ffängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen
allen Anforderungen gerecht geworden zu sein. muüldernder Umstände mit Haft oder Geld-Ich
vertraue, daß das Oberkommando unter strafe dis zu 1500 Mark bestraft.
seiner bewährten Leitung fortfahren wird, finn Diese Annan tritt mit der Ver-EEE
: I. : - fündung durch den plizeipräsidenten in
auch weiterhin mit demselben Opfermut und“ Berlin in tt (Sect 0. Nr. 21.039)
in treuester Pflichterfüllung dem Vaterlande Berlin W. 10, den 2. November 1917.
zu dienen und so zum siegreichen Ausgang der Der Oberbefehlshaber in den Marken.
uns noch bevorstehenden schweren Kämpfe bei- von Kesse l, Generaloberst.
zutragen. Die Aushöbung im Berlin (findet "vom
Großes Hauptquartier, den24.Dezember1917. 7 bis 12. Januar 1918 statt. (745. 1. Mil 17.)
Wilheim R. Bere NS 30. Dezember 1917
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An das Oberkommando in den Marken. Der Bolizeipräsiden 1
Oberkommando in den Marken. 3. V.: Rebling.
Sect. O0. Nr. 229 512.
Berlin W. 10, den 26. Dezember 1917. Belobigung.
Ich freue mich, vorstehende «anerfennende Der Schankwirt August Nikühn,
Anch Kabinetts-Order zur Kenntnis Berlin, Chausseestraße 49, hat am 26. Noaller
in Mitarbeit beteiligten Behörden und vember 1917 fur Jestwahne eines gefährlichen
Dienststellen bringen zu können. Heiri lers ? eigeiraen pe 7 en
Der Oberbefehl8haber in ven Marken. im mit einem geradenen. VCD: einer
von Kessel, Generaloberst. Festnahme durch einen Kriminalwachlmeister
widerseßenden Verbrecher mit überwältigte.
Vorstehenden Allerhöchsten Erlaß mit der I< bringe hiermit das Verhalten des
Zuschrift des Oberkommandos in den Marken Gastwirts August Nikühn lobend zur wöffentbringe
ich den Beamten zur Kenntnis. (P. 11.) lichen Kenntnis.
Berlin, den 29. Dezember 1917. | Berlin, den 28. Dezember 1917
Der Polizeipräsident. Der Polizeipräsident.
SR: Stolle. X. W.: Stolle.