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unter Berücksichtigung der Exemtionen der Erhebung nach 1 pCt. des
Normal-Steuersatzes gleichkommt.
V. Der Etatsausatz an Braumalzsteuer von 415 000 JC rechtfertigt
sich namentlich aus dem Ergebniß des Jahres 1883/84 von 416 476 JC-
*^ie Einnahmen haben in den letzten fünf Jahren betragen, und zwar
1. April 1879/80 .... 333 777 JC
. 357 804 -
. 352195 -
. 375 001 -
. 416 476 -
I.
I.
1.
1.
1880/81
1881/82
1882/83
1883/84
VI. An Wandcrlagersteuer sind eingegangen:
pro I. April 1880/81
- - 1. - 1881/82
- 1. - 1882/83
- 1. - 1883/84
97 JC
97 -
145 -
291 -
in Summa . . . 630 JC
im Durchschnitt 157 JC, weshalb zum Etat rund 150 JC angesetzt
worden sind.
Die von der Stadtverordneten-Versammlung bei Festsetzung des
Ztadthaushalts-Etats pro 1. April 1884/85 zu diesem Kapitel gefaßten
Resolutionen:
„Die Versammlung ersucht den Magistrat, dafür Sorge zu
tragen:
1. daß der Stadthaushalts-Etat und die Special-Etats künftig
früher, als es in diesem Jahre der Fall war, vorgelegt
werden;
2. daß auch bei denjenigen Etatspositionen, welche vor der
Linie stehen, die Jstausgabe des Vorjahres angegeben werde,
ersuchen wir als erledigt erachten zu wollen, da der Versammlung der
Stadthaushalts-Etat pro 1885/86 nebst Special-Etats gegenwärtig und
zwar erheblich früher als der letzte Etat, zugeht, der Etat der Gas
anstalten bereits mittelst Vorlage vom 29. November 1884 übersandt
morden ist, und die Etats der Kanalisationsverwaltung rc., der Wasser
werke und des Viehhofs-Etablisscments in nächster Zeit bei Derselben
eingehen werden, auch die Ist-Ausgaben nach Möglichkeit zu den vor
der Linie stehenden Etatspositionen angegeben worden sind.
Kapitel IV. Kapital- und Schuldcnvcrwaltung.
Diese Verwaltung erfordert einen Zuschuß von . 1 184 512 JC
gegen 1884/85 . 1 065 981 -
also mehr . . 118 531 JC
Dieser Mehrzuschnß crgiebt sich aus den vorstehend nachgewiesenen
Minder-Einnahmen und Ausgaben.
A. Einnahme:
I 1. sub Abthl. I, Tit. B „Zinsen von Kapitalien und anderweit
belegten Kassenbeständen" sind 68 000 JC
weniger als im Vorjahre angesetzt, weil in Folge
Kündigung der Anleihen äs 1869 und 1870 zur
Rückzahlung am 1. April 1885 Zinsen von dem
zur Tilgung der gedachten beiden Anleihen be
stimmten Ablösungs - Kapitale nicht mehr zu
erwartey stehen.
2. sub Abthl. II, Tit. I, Pos. 7 kommen diejenigen 400 -
in Wegfall, welche als von der Stadt-Haupt-
Kasse vorgeschossener Betrag zur Amortisation
der Anleihe äo 1876 von den Kanalisations
und Wasserwerken über die Amortisationsrate
pro 1885 hinaus an die gedachte Kasse zu erstatten
waren.
Der vorstehend nachgewiesenen Minder-Ein-
nähme von 68 400 JC
steht
3. sub Abthl. I, Tit. C „Erstattungen der Gaswerke
auf die aus dem Tilgungsfonds entnommenen
Beträge zur Tilgung der Gasanleihe äv 1869"
eine Mehreinnahme von 31 726 -
gegenüber. Dieselbe tritt dadurch ein, daß,nachdem
die qu. Anleihe zum 1. April 1885 zur Rück
zahlung gekündigt worden und demzufolge mit
diesem Zeitpunkte die Verzinsung aufhört, von
nun ab nicht allein die planmäßige Tilgungsrate,
sondern auch die vollen Zinsen von der durch die
Gasanstalt noch nicht getilgten Anleiheschuld,
welche nach Abrechnung der am 1. April 1885
zur Amortisation gelangenden 226 278 JC noch
3 646 620 JC beträgt, zur Stadt-Haupt-Kasse
fließen.
Hiernach verbleibt eine Minder - Einnahme
von 36 674 JC.
B. Ausgabe:
1. sub Abthl. II, Tit. I „zur Schuldentilgung" betragen die
aus den Mitteln des Stadthaushalts zu deckenden Amorti
sationsraten der Anleihen äs 1828, 1866 und 1878 gegen
das Vorjahr mehr 7 515 JC resp. 3 000 JC und 6 624 JC,
zusammen 17 139 JC
dagegen die Amortisationsrate der Anleihe äs 1875
weniger • • 5719 -
und verbleiben mithin mehr 11 420 JC
2. sub Abthl. II, Tit. II „zur Verzinsung der
Anleihen" sind an Zinsen von der Anleihe äs 1882,
soweit sie der Kämmerei zurLast fällt 93 511 JC
und an Stückzinsen, Pos. 8 . . . 15 -
zusammen ... 93 526 JC
mehr angesetzt, dagegen betragen die
Zinsen der Anleihen äs 1828, 1866,
1870, 1875, 1876 und 1878, soweit
diese ebenfalls der Kämmerei zur
Last fallen 89 212 -
weniger als im Vorjahre.
Es sind mithin zur Verzinsung
der Anleihen 4 314 -
mehr erforderlich.
Ferner sind mehr angesetzt:
3. sub Abthl. II, Tit. III, Pos. 2 22 000 -
welche zur Bestreitung der Kosten für die An
fertigung und Ausreichung neuer Zinsscheine zu
den Anleihen vom Jahre 1828, 1866, 1875,
1878 und 1882 erforderlich sind.
4. sub Abthl. III, Ttt. II „zur Verzinsung von
Hypothcken-Kapitalicn", welche auf den zu allge
meinen städtischen resp. zu Schulzwecken ange
kauften Grundstücken haften .... . . . 44 123 -
Die Mehrausgabe beträgt hiernach ... 81 857 JC
Hierzu tritt die Mindereinnahme von. . . 36 674 -
welche Summen den Mehrzuschuß von . . 118 531 JC
ergeben.
Von den in der Ausgabe angesetzten Summen
a) Abthl. II, Tit. I „zur
Schuldentilgung" . . .
b) Abthl II, Tit. II „zur Ver
zinsung der Anleihen. .
fallen der Kämmerei-Verwaltung
und von den übrigen ....
der Gasanstalt. .
den Wasserwerken.
den Kanalisationswcrken
dem Centralvichhof
den Markthallen .
sind wie vor
Nach dem Entwürfe des Stadthaushalts - Etats pro 1. April
1885/86 sollen aus Anleihemitteln entnommen werden:
1. Für Kämmereizweckc.
a) Zum Bau höherer Lehranstalten ....
b) zum Bau neuer Brücken und zur Verbreiterung
der Neuen Friedrichstraße und Herstellung der
Kaiser Wilhelmstraße unter Beseitigung der
Königsmauer 2 255 000 -
c) zum Bau eines Asylhauses 250 000 -
ä) zum Bau eines Siechenhauses 200 000 -
e) zum Bau des Polizei-Präsidialgebäudes . 400 000 -
zusammen für Kämnicrcizwecke 3 550 000 JC
2. Für städtische Unternehmungen.
a) Zum Bau der Kanalisation 2 674 305,oo JC
b) zum Bau des Central-Viehhofs und zu
Schlachthaus-Entschädigungen
c) zum Bau der Markthallen
2 899 931 JC
587 502
6 179 509,oo J(,
874 490,5a -
, 1 812 429 JC
5 305
078,44
JC
426 630 JC
231
374,°4
JC
656 733 -
1 597
435,80
-
n 591 986 -
2 629
151,62
-
137 080 -
485
916,88
— -
361
200,oo
-
1 812 429 JC 5 305 078,« JC
445 000 JC
35 448,62 -
1 940 000,oo :
Zusammen 4 649 753,82 JC
Dazu ad 1. 3 550 000,00 -
Ergiebt zusammen 8 199 753,62^.
In Bezug aus die bei Berathung des Special-Etats Nr. 8 pro
1. April 1883/84 gefaßte Resolution:
„die Frage, wie eine Vertheilung der Anleihen äs 1875,
1876 und 1878 auf die verschiedenen bethciligten Verwaltungen
stattfinden kann, in der zur Berathung der bei den städtischen
Werken in Anwendung zu bringenden Abschreibungsgrundsätze
niedergesetzten gemischten Deputation mitberathcn zu lassen,"
hatten wir der Stadtverordnetcn-Versammluug in unserer Etatsvorlagc
vom 21. Februar v. I. (Nr. 114) eine Vorlage in Aussicht gestellt.
Wir sind indessen noch nicht in der Lage, diese Vorlage zu machen,
weil die Frage der Abschreibungssätze für die Wasserwerke und den