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Mitgliedern vier durch Organe der Gesamtgemeinde, zwei vom Mi- " O Oo <j+ 1
nister des Innern und einer vom Präsidenten des Oberverwaltung3- “BE 'S |Z |B € '» |Z |S = | |S
gerichts ernannt werden, während die andern beiden kraft ihres Ee erl
Hauptamtes dem Pyrovinzialrat angehören. UE « jE 15/8 |= |=E58
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Auch hier war die biSher für die Stadt Berlin bestehende Reo- 7
gelung auf die Gesamtgemeinde v = Stadtkreise zu erstrecken.
Das Geseß über die Zuständigke naltungsbehörden vom
1. Auguit: 1883, 8 7, Absaß 2, u ändern 2 |
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