Nr. 5. Zwangsvollstreckungssachen.
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durch Zahlungsnachweis bei der Mahnung. . 4 699 — 4,102 V.H.,
* Zahlung bei der Mahnung oder innerhalb
der Mahnfrist 38 434 — 30,931 . .
- Zahlung oder Zahlungsnachweis nach
Ablauf der Mahnfrist, jedoch vor vollzogener
Pfändung (Abwendung der
Pfändung) 16 604 — 14,493 - -
- körperliche Pfändung oder Zahlung nach
der Pfändung 7 511= 6,553 - -
- Pfändung von Forderungen 436 = 0,3so - -
- fruchtlosen Psändungsversuch .... 23814 = 20,352 . -
- Einstellung des Verfahrens 4 624 = 4,ose - -
Von den 436 Forderungspfändungen kommen 31 (im Vorjahre
76) auf die Werkseinziehungsabteilung und 405 (im Vorjahre 417)
auf das Vereinigte Bureau; diese betreffen:
Unterhaltsbeiträge . . in 144 Fällen.
Unfallversicherungsbeiträge - 105
Fürsorgeerziehungskosten - 43
Krankenkassenbeiträge - 69
Steuerrückstände (Ersuchen fremder Behörden) . - 18
Feuerkaffenbeiträge - 15
Kaufmanns- und Gewerbegerichtskosten ... - 3
Geldstrafen und Kostenvorschüfse, welche von der
städtischen Straßenpolizei, Abteilung I und II,
festgesetzt sind in 4 Fällen,
Schulgeld (für höhere LehranstaUen) ..... 2
Jnvalidenversicherungsbeiträge - 1 Falle,
Anliegerbeiträge 1
405 Fälle.
Die Versteigerung abgepfändeter Sachen mußte in 67 Fällen,
genau so viel wie im Vorjahre, erfolgen, Wiederaufhebung der Mobiliarpfändung
infolge Intervention in 910 (im Vorjahre 1001) Fällen.
Anträge an das Gericht auf Zwangsvollstreckung in das unbewegliche
Vermögen waren zu stellen in 78 Fällen wegen Eintragung
von Sicherungshypotheken und in einem Falle wegen Zwangs-Versteigerung.
An Gebühren sind aufgekommen:
im Vereinigten Bureau 28 998,64 M,
gegen 26 477,96 M im Vorjahre.
bei der Werkseinziehungsabteilung 609,40 -
gegen 912,98 *AC im Vorjahre,
zusammen 29 607,94 M.
Berlin, den 15. Juni 1910.
Magistrat, Kommission für Zwangsvollstreckungssachen.
Mugdan.
Druck von W. A S. Loewenlhal. Berlin.