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Nr. 49. Berliner Rettungswesen.
den Bestimmungen des Beitrages die Beihilfe in derselben Weise
zu gewähren ist, wie die an den Aerzteverein, sind tatsächlich
78 103,«s M Beihilfe gezahlt worden, so daß sich eine noch aus
zugleichende Differenz von 793,rs M ergibt. Die am Ende des
Vorjahres verbliebene Differenz von 1381,5» M ist ebenfalls nach
gezahlt worden, so daß im ganzen an die Unfallstationen 79484,5» M
gezahlt worden sind.
An die SanitätswackM sind 24 650,»8 M Beihilfe gezahlt wor
den. Da nach den Bestimmungen des Vertrages die Beihilfe in
derselben Weise zu gewähren ist, wie die an den Aerzteverein und
die Unfallstationen, nur mit dem Unterschiede, daß nicht viertel
jährlich, sondern halbjährlich gezahlt wird, der Vertrag aber von
den Sanitätswachen zum 1. April 1912 gekündigt worden ist, so
kann die endgültige Abrechnung mit letzteren erst nach dem 1. April
1912, und zwar nach Einziehung aller Einnahmerestc, erfolgen. Die
letzte Beihilfe ist daher mit dem Vorbehalt gezahlt worden, daß
nach der endgültigen Abrechnung etwa verbleibende Ueberschüsse an
die Stadtgemeinde zurückzuzahlen sind.
II. Plakatwesen, Massenunsälle, Verschiedenes.
Durch die Verlegung der Hilfswache 16 und durch die Eröff
nung einer neuen Feuerwache in der Edinburger Straße sind zu den
im Bericht für 1909 crivähnten Pappplakaten Deckblätter erforder
lich geworden. Diese und eine Bekanntmachung an den Anschlag
säulen haben 9,7» M Kosten erfordert.
Die Aufstellung einer neuen Transparemlaterne sowie die Be
leuchtung und Unterhaltung aller auf das Rettungswesen hinwei
senden Transparentlaternen haben 8889,7» M Kosten verursacht.
Von dieser verhältnismäßig hohen Ausgabe entfällt wieder ein großer
Teil auf Laternenbcschädigungen (vgl. den Bericht des Vorjahres).
Schadensersatz ivar auch nur wieder von der Allgemeinen Berliner
Omnibusaktiengescllschast zu erlangen, welche 108,r? M erstattet hat.
Durch den besonderen Rettungsdienst anläßlich des Turner-
festes im Juni 1911 (vgl. unter AIII) sind der Stadtgemeinde Kosten
nicht entstanden, da letztere von der Berliner Turnerschaft getragen
worden sind.
An Fenerversicherungsprämien für das in den Rettungswachen
befindliche, der Stadt gemeinde gehörige Inventar und Instrumen
tarium sind 21 M, für die Beschaffung von 12 Exemplaren her
Gebührenordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte sind 2,rr M
gezahlt worden.
Als Entschädigung für den mit der Revi.sion der Hilfswachen
beauftragten Beamten sind 1000 M gezahlt morden.
111. Sanitätsstube».
Tie in den Berichten der Vorjahre erwähnten neuen Verband
schränkchen für die städtischen Sanitätsstuben in den Markthallen,
Feuerwachen und dein Rathause sind im Berichtsjahre geliefert wor
den. Die Gesamtkosten für die Sanitätsstuben einschließlich derjenigen
für die neuen Bcrbandschränkchen haben 1192,5» Jt betragen.
In den Sanitätsstuben der städtischen Markthallen sind im
Jahre 1911 in 421 Fällen (im Vorjahre 420) Hilfeleistungen durch
die im Samariterdienste ausgebildeten Markthallenbeamten erfolgt.
In den außerdem von der Stadt unterhaltenen Sanitätsstuben fanden
erste Hilfe
a) im Rathause 9 Personen (im Vorjahre 22);
b) in der Feuerwache Schöneberger Straße 20 24 Personen (im
Vorjahre 17);
o) in der Feuerwache Fischerstraße 37/38 41 Personen (im Vor
jahre 26).
Auf den nicht mit Sanitätsstuben ausgerüsteten Feuerwachen
' ist die Hilfe der inr Sanitätsdienste ausgebildeten Mannschaften
in 183 Fällen (im Vorjahre 128) in Anspruch genommen worden.
IV. Rettungsstationen an den öffentlichen Wafferlänsen.
In der Zahl der Rettungsstationen an den öffentlichen Wasser
läufen ist im Berichtsjahre eine Aenderung nicht eingetreten. Es
ist nur an der Stadtschleuse, nahe der Schleusenbrücke, ein Eisen-
ständer mit Holztafel und Wiederbelebungsschild aufgestellt worden.
Die Unterhaltung der Rettungsstationen an den Wasserläufen
erforderte in» Berichtsjahre 4070,0» M Kosten. Diesen steht eine
Einnahme von 9 M gegenüber, welche für einen verkauften Ret
tungskahn erzielt worden sind.
Die Rettungsgeräte sind im Jahre 1911 in 34 Fällen zur
Rettung Ertrinkender benutzt worden (im Vorjahre 48), und zwar
24 mal mit Erfolg (im Vorjahre 37 mal), 10 mal ohne Erfolg (im
Vorjahre 11 mal), außerdem 19 mal zur Bergung im Wasser trei
bender Leichen (im Vorjahre 14 mal).
V. Krankentransport.
Dem Verbände für erste Hilfe ist im Berichtsjahre aus den.
im Berichte für das Jahr 1909 erwähnten Gründen eine Beihilfe
von 3000 M gewährt worden.
Die fahrbaren .Krankentransportbahren in den Feuerwachen sind
im Jahre 1911 7 mal von der Bürgerschaft benutzt worden.
VI. Die Zentralmeldeftelle.
In der Organisation und Zweckbestimmung der Zentralmelde
stelle ist eine Aenderung nicht eingetreten.
Das bisherige Verfahren, nach welchem dem Krankenhause der
Name und die Wohnung derjenigen Person, deren Aufnahme auf
telephonische Anfrage der Zentralmeldestelle zugesagt war, von dieser
mitgeteilt wird, hat sich insofern nicht bewährt, als die betroffenen
Personen häufig, auch wenn sie innerhalb der schon früher fest
gesetzten Frist von 3 Stunden das Krankenhaus aufsuchten, tvegen
Platzmangels abgewiesen worden sind. Es schien daher angebracht,
das bisherige Verfahren so abzuändern, daß jeder einzelne Fall
einer derartigen Abweisung einwandfrei nachgeprüft werden kann.
Deshalb sind die Forniulare, welche die Zentralmeldestelle in jeden»
Falle, in dein der Nachweis eines freien Bettes erbeten wird, auf
nimmt, in perforierten Blocks zu je 100 Stück — und zwar in
9 verschiedenen Farben, da in der Zentralmeldcstelle 9 Klappen-
schränkc vorhanden sind — hergestellt worden, welche von 1—900-
numeriert sind; jedes Hundert hat seine besondere Farbe. Ein neuer
Block derselben Farbe wird von der Zentralmeldestelle immer erst in
Benutzung genommen, wenn der alte Block derselben Farbe voll
ständig aufgebraucht ist, so daß dieselbe Nummer zu einer Zeit niemals
doppelt in Bewegung sein kann. Sobald von einem Krankenhause
für einen bestimmten Fall eine Zusage gemacht ist, wird von der Zen-
tralmeldestelle dem Krankenhause und dem Ansragenden die Nummer
des betreffenden Zettels mitgeteilt: bei Nachsuchung der Aufnahme
in dem nachgewiesenen Krankenhause ist dann von dem Kranken bzw.
dem Begleiter die angegebene Nummer zu nennen. Mit sämtlichen
in Betracht kommenden Krankenhäusern ist eine Vereinbarung ge
troffen, entsprechend zu verfahren.
Die Kosten der Zentralmeldestelle haben im Berichtsjahre
16 037,»8 .M> betragen. Diesen Ausgaben stehen 871,so M Ein
nahmen gegenüber, und zwar als Erstattung der Gebühren für direkte
Fernsprechverbindungen von drei privaten Krankenhäusern.
Berlin, den 10. Juli 1912.
Kuratorium für das städtische Rettungswesen,
vr. R e i ck e.
Druck von W. & S. Loewenthal, Berlin.