Nr. 30. Gewerbedepulation.
i)
beitrag von 20 3, pro Kasscnmitglied erhoben. Bon dem allgemeinen
Kosteubeitraa entfielen
auf Arzthonorar 3,55 M,
-- Berbandmaterial, Berwaltnngskosten und Nachkuren in
Genesungsheimen und Heilbädern . 0,so -
find obige 4,45 M.
Als Rekonvaleszenten wurden in den städtischen Heimstätten ver
pfleg! auf die Dauer von 3—4 Wochen
in Gütergotz 281 männliche Personen für . . . 15 832,so M,
- Heinersdorf 1 - Person - ... 70,oo -
- llpstall 226 weibliche Personen - ... 13167,sv -
zum Gebrauch von Heilbädern erhielten 67 Personen
Beihilfen im Gesamtbeträge von 10 465,oo -
Für Genesungszwecke wurden somit im ganzen
verausgabt 30 535,oo M.
Eine weitere Uebersicht über Die Bereinsverwaltung gewährt die
nachstehende Tabelle:
Ende
Ende
Mithin 1911
1911
1910
weniger
mehr
Zahl der Kassen ....
Gesamtzahl der Mit-
48
46
—
2
glieder
191124
187 247
—
3 877
Verausgabt wurden:
M
M
M
M
a) für Arzneien . . .
352 948,13
332 725,17
—
20 222,%
b) - Arzthonorar . .
c) - Verbandstoffe und
649 111,37
631 500,52
—
17 610,8»
pro stationo verord
nete Arzneien . . .
106 822,50
92 088,72
14 733,78
F. Stiftungen.
Lfde.
Nr.
Name der Stiftung
Anzahl der
ein- berück
gegangenen I sichtigten
Gesuche
An Stipendien oder Unter
stützungen sind gezahlt
im einzelnen im ganzen
M M
Rest. der auf
das nächste Jahr
übertragen ist
Bemerkungen
1
Stiftung der Berliner Gewerbeaus-
Für Ausstellung-zwecke
stellunq im Jabre 1879:
sind 300 M’ gezahlt,
a) Ausstellungsfonds ....
147
96
—
3 350,oo
—
der Rest für Sti
pendien.
b) Stipendienfonds
—
—
—
18 000,oo
—
c) Dispositionsfonds ....
—
—
—
2 000,oo
—
Für öffentliche Vorträge
über technifcheWifien-
schäften im Betriebe
2
Friedrichsgewerbestipendium ....
42
15
150
2 250,oo
60,25
der Gewerbe.
3
Gewerksausstellungsfonds;
»
a) Stipendienfonds
0
8
100
800,oo
420,41
b) Färberfouds
3
3
35 u. 36
106,oo
—
4
Zimmermeister Eggerts Unter-
ftützungsgeld für rechtschaffene
fremde Zimmergesellen
— ,
—
—
122,20
—
5
Berthold Schäfferstiftung:
a) Gürtlermeisterwitwen . . .
5
4
200—250
874,oo
—
b) Gürtlergesellenwitwen . . .
5
5
120—200
874,oo
c) Gürtlerlehrlinge
10
10
74,30—90
874,50
—
ti. Sonstige Gcschäftssachen.
Eingeschriebene Hilfskassen. Entwürfe von Staturen
und Statutenänderungen sind 17 eingereicht worden, während An-
meldungen von Vorstandsmitgliedern in 26 Fällen erfolgt find.
Naturalisationen. Es lagen 112 Naturalisationsgesuche
zur Aeußerung vor. Von diesen wurden im Einverständnis mit der
Stadtverordnetenversammlung 100 befürwortet und 1 nickt befür
wortet. 2 Gesuche wurden zurückgezogen.
Ergänzung der Zustimmung des gesetzlichen Ver
treters zur Ausstellung von
a) Arbeitsbüchern. Auf 51 Anträge wurde in 45 Fällen
— darunter in 19 Fällen durch besonderen Beschluß — die Zu
stimmung zur Ausstellung ergänzt. 1 Antrag wurde abgewiesen,
4 wurden zurückgezogen, während 1 Antrag durch nachträgliche Er
teilung der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters sich erledigte.
b) Arbeitskarten. Die Zustimmung wurde in den beiden
anhängigen Fällen ergänzt.
Gesellenjubiläums so nds. Auf Grund des Gemeinde
beschlusses von: 15./27. August 1840 wurde 16 Gesellen, die über
50 Jahre dem Gesellenstaiide angehörten, ein Geschenk von je 15 M
Bewährt.
Schanksachen. Es lagen 7119 Gesuche — gegen 7292 im
Vorjahre — zur Aeußerung vor. Von diesen wurden 6879 befür
wortet; bei 22 wurde Widerspruch erhoben, während 218 zurück
gezogen oder gegenstandslos wurden.
Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Die Verhand
lungen über den Erlaß eines Ortsstatuts zur Einschränkung der
Sonntagsarbeit in offenen Verkaufsstellen sind in diesem Jahre zu
Ende geführt ivorden, nachdem die an Berlin angrenzenden Vororte
— außer Pankow — sich zum Erlaß eines dem Berliner gleichen
Ortsstatuts entschlossen hatten. Das Berliner Ortsstatut ist mit dem
1. Januar 1912 in Kraft getreten. Es hat folgenden Wortlaut:
Orts ft «tut
über Einschränkung der Sonntagsarbeit in offenen Verkaufsstellen.
Auf Grund der §§ 105 b Abs. 2, 142, 146 a der Gewerbe
ordnung wird nach Anhörung beteiligter Arbeitgeber und Arbeit
nehmer für den Gemeindebezirk Berlin folgendes bestimmt:
In offenen Verkaufsstellen des Handelsgewerbes dürfen Gehilfen,
Lehrlinge und Arbeiter — abgesehen vom ersten Weihnachts-, Oster
und Pfingsltage, au ivetchen ihre Beschäftigung überhauvt unter
sagt ist — an Sonn- und Festtagen in der Zeit vom 1. Mai bis
einschließlich 30. September nur von 8—10 Uhr vormittags und
in der Zen von 1. Oktober bis einschließlich 30. April nur von
12—2 Uhr mittags beschäftigt werden, soweit nicht Ausnahmen
durch die hierfür zuständigen Behörden festgesetzt werden.
8 2.
Die im 8 1 verordnete Einschränkung findet auf den Handel
nnt Nahrungs- und Genußmittcln, sowie auf den Handel mit Blumen
keine Anwendung.
8 3.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Ortsstatut werden mit Geld
strafen bis 600 M, im Unvermögensjallc mir Haft bestraft.
8 4.
Dieses Ortsstatut tritt mit dem 1. Novcinber 1911 in Kraft.
Berlin, den 14. Oktober 1911.
Magistrat hiesiger König!. Haupt und Residenzstadt.
K i r s ch n e r.
Das vorstehende Ortsstatut wird hierdurch mit der Maßgabe
bestätigt, daß es am 1. Januar 1912 in Kraft tritt.
Potsdam, den 3. November 1911.
(L. S.)
Der Oberpräsident,
v. Conrad.
Berlin, den 9. Oktober 1912.
Gewerbedepulation des Magistrats.
Maas.