4
Nr. 23. Arbeitshausverwaltung.
Laufende
Nummer
Bezeichnung der Arbeitszweige
Arbeitstage
Arbeitsverdien st
vereinnahmt
sind
M
durchschnittlich
für den Kopf
u. Arbeitstag
4
Männer
Weiber
I. Beschäftigung mit Lohnarbeiten.
A. Arbeiten außerhalb der Anstalt.
1
Auf den städtischen Rieselfeldern: Landwirtschaftliche Arbeiten in den
7 Sommermonaten April bis Ende Oktober
125 669
75 401,40
60
2
Für andere städtische Verwaltungen
1581
1 264,55
80
3
Für Anstaltsbeamtc . 1
2
1,80
90
B. Arbeiten innerhalb der Anstalt.
1. Für städtische Verwaltungen.
4
Reinigen von Wäsche
7 650
6 760,84
88
5
Kleinern von Holz
20 648
5 896,93
28
6
Sonstige Jnnenarbeiten
4 383
3 530,64
80
7
Landwirtschaftliche Arbeiten auf eigenem Anstaltsfelde
1435
1 004,50
70
8
Für Anstaltsbeamte in den Werkstätten ....
2 967
2 077,51
77
2. Für Fremde.
9
Bettfedernreißen . .
8421
645,50
7
Summe I
172 756
96 583,67
78
II. Beschäftigung ohne Lohngewährung.
10
Auf den städtischen Rieselfeldern: Landwirtschaftliche Arbeiten in den
5 Wintermonaten November bis Ende März
87 924
11
Jin städtischen Obdach
1146
Summe II
89170
III. Beschäftigung für die eigene häusliche Verwaltung.
12
In der Hauptwirtschaft der Hauptanstalt, Handwerker
32 557
13
Gärtner für die Anlagen der Anstalt
1 394
14
Arbeiter in der Koch-, Gemüse- und Kartofielküche der Hauptanstalt .
12 442
15
Näherinnen und Flickerinnen
17 633
16
Wäschereibetrieb
7 651
Für verschiedene häusliche Zwecke, als:
78
17
Aktenhefter, Buchbinder, Schreiber, Wärter, Wärterinnen, Heizer, Heize-
rinnen usw
38 321
4 084
18
Köche und Arbeiter für häusliche Zwecke in den Häuslingsküchen zu
Heinersdorf, Malchow, Neubeeren, Schenkendorf, Marggraffshof,
Falkenberg, Möllersfelde, Buch und im Filialhospital ....
22 580
Summe III
114 945
21 717
106 596,36
78
136 662
Erläuterung zu vor st ehender Uebersicht.
Zu 1 und 10. Die Deputation für die Rieselfelder zahlt nach
einer Vereinbarung an Arbeitslöhnen und Nebenkosten für die mit
landwirtschaftlichen Arbeiten auf den Rieselgütern Heinersdorf. Blan
kenburg. Neubeeren. Schenkendorf. Sputendorf, Marggraffshof. Mal
chow, Wartenberg, Falkenberg, Hellersdorf, Möllersfelde, Rosenthal
und Buch beschäftigten Häuslinge in den 7 Sommermonaten April
bis Ende Oktober 60 H Arbeitslohn und 10 3, den Häuslingen
gutzuschreibenden Ueberverdienft, in den 5 Monaten November bis
Ende März, jedoch keinen Arbeitslohn, sondern nur den Ueberverdienft
von 10 für die in den Barackenküchen beschäftigten Köche und
Arbeiter für häusliche Zwecke ebenfalls nu> 10 3, eberverdienst
während des ganzen Jahres.
Zu 2. U'mzugsarbeiten in städtischen Diensträumen und Arbeiten
für das Waisenhaus Rummelsburg der Stadt Berlin. Der festgesetzte
Arbeitslohn betrug bis 1. Oktober 1910 70 seitdem 90 j/.
Zu 3. Umzugshilfe für 1 Aufseher.
Zu 4. Für das Waisenhaus, die Rathaus- und Kanalisations
bureaus. Das Waschen, Pressen, Spülen, Rollen und Trocknen
geschieht mittels elektrisch betriebener Maschinen. Für 1 kg Wäsche
werden 13 3) erhoben. Bei dieser Einnahme sind ungefähr 85, v. H.
aus Bedienung, Unterhaltung und Heizung der Maschinen, Elektrizi
tätsverbrauch,' Seife, Soda und Licht zu rechnen. Der Rest von
15 v. H. ist Arbeitsnettooerdienst, im Berichtsjahre also für den
Kops täglich 88 4, gegen 76 im Vorjahre.
Diese Arbeiten werden jetzt wegen der sehr niedrigen Kopfstärke
der Weiber von Männern ausgeführt.
Zu 5. Für die Brennmaterialiendeputation nach dem für
1 edm vereinbarten Lohnsätze.
Zu 6. Für die Brennmaterialienverwaltung, Ausladen von
Holz- und Kohlenkähnen, und für verschiedene städtische Verwaltungen
sonstige Jnnenarbeiten wie Schuhmacher-, Schneider-, Tischler-,
Schlosser- und Klempnerarbeiten. Arbeitslohn 70 4 bis 1. Ok
tober 1910, seitdem 90 4-
Zu 7. Für die landwirtschaftlichen Arbeiten auf dem eigenen
Rieselfelde ist derselbe Lohnsatz berechnet worden wie anderen städtischen
Verwaltungen gegenüber, nämlich 70 4 pro Tag.
Zu 8. Schneider-, Schuhmacher-, Tischler-, Schlosser- und Klemp
nerarbeiten, Arbeitslohn täglich 50 4 bis 1. Oktober 1910, seitdem
90 4- Seit dem 1. Oktober 1910 sind nur noch Ausbesserungen,
aber nicht mehr Neuanfertigungen wie bisher gestattet.
Zu 9. Arbeitslohn für das grobe Reißen von 1 KZ Bett
federn 2 M.
Zu 11. Zur Aushilfe sind täglich 3—4 Mann im städtischen
Obdach beschäftigt. Arbeitslohn wurde für sie nicht berechnet,
da sie vom Obdach verpflegt wurden. Hingegen wurden an
Ueberverdienft täglich 10 4 pro Kopf gezahlt.
Zu Summe I. In den letzten 10 Jahren betrug der erzielte
Durchschnittssatz aus dem bei der Beschäftigung mit Lohnarbeiten ver
einnahmten Arbeitsverdienste für den Kopf und Arbeitstag:
1901 .
. . . . 56 4,
1906 . . . .
. 62 4,
1902 .
. . . . 47 -
1907 . . . .
. 56 -
1903 .
. . . .40-
1908 . . . .
. 58 -
1904 .
.... 39 -
1909 . . . .
. 54 -
1905 .
.... 40 -
1910 . . . .
. 78 -
Der erhebliche Unterschied zwischen 1910 und den Vorjahren ist
hauptsächlich dadurch entstanden, daß die Lohnsätze für die Arbeiten
zu 1, 2, 3, 6, 8 erhöht worden sind.
Die für den Arbeitsbetrieb getroffenen Verfügungen und Verein
barungen sind im großen und ganzen beständig. Für die unter 2bis 7 undA
angeführten an Verdienste höheren Arbeiten muß im allgemeinen alle