Nr. 36. Verkehrsdeputation.
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Anlage 111.
Bekanntmachung des Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin.
Tarif
sür die elektrischen Krane an der städtischen Lagerhalle
ani Humboldthasen.
Es sind zu zahlen:
I. sür das Kranen (ohne Arbeitsleistung)
a) von Getreide, Malz, Mehl und Hülsenfrüchten
1. in Säcken mit einem Inhalt bis 70 kg einschl. . . 7 ^j,
2. - - - - - über 70—90 kg einschl. 6 -
3. - ° - - - »90 kg, ...5»
b) von anderen Gütern in Fässern, Ballen, Säcken oder
Kisten 5 -
c) von unverpackten Güten usw,
1. in Mengen bis 10 000 kg einschl - 7 -
2. - - über 10 000 - » 5 -
sür je 100 kg,
II. für das Kranen (mit Arbeitsleistung beim Verladen an Land
oder im Kahn)
a) von Gütermengen bis zu 5 000 kg einschl...... 10
d) - - über 5 000—50 000 kg einschl, . 7 -
c) • - - 50 000 kg 6 -
für je 100 kg.
Zusätzliche Bestimniungen.
1. Angefangene Erhebungseinheiten gelten als voll.
2. Die zur Erhebung gelangenden Beträge werden auf volle 10 ^
nach oben abgerundet.
3. In den: Krangelde ist die Gebühr für den von der Eigentünierin
zu stellenden Kranführer mit enthalten, -G
Der Tarif tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 31. Mai 1910,
Der Finanzminister.
Im Auftrage
gez. Rathjen,
Zu III. A. 7. 170 C. M. d. ö. A.
III. 10 374. F. M.
. s I ! i . .F
Der Minister
der öffentlichen Arbeiten.U ^
Im Austrage
gez. Peters,
Vorstehender Tarif wird hierinit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Berlin, den 23. Juni 1910,
Der Polizeipräsident.
Im Aufträge: Trewendt.
J.-Nr. 430 V. 10,
Druck von W. * S. Loewenthnl, Berlin