Nr. 31. Gewerbegericht.
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Im Jahre
Die Zahl der Prozeffe im Werte
bis 20 JC
von 20,oi bis
100 JC
über 100 JC
1894
5 322
6 275
579 — 4,7 v. H.
1895
5 484
5 646
466 = 4,0 - -
1896
6 054
6 148
670 = 5,1 - -
1897
6 230
6 039
558 = 4,2 - -
1898
5 867
5 828
514 = 4,1 - -
1899
6 395
5 760
641 = 5,0 - -
1900
5 303
5 398
603 = 5,3 - -
1901
4 962
5 398
597 = 5,i - -
1902
5 317
5 310
723 = 6,2 - -
1903
5 971
5 624
773 = 6,15 - -
1904
5 834
5 915
944 = 7,8 - -
1905
5 960
6 679
943 =6,94 - -
1906
5 850
6 709
1143 = 8,3 - -
1907
5 810
7 567
1335 = 9,07 - -
1908
6 165
7 193
1164 = 8,02 - -
1909
5 689
6 930
1251 = 9,o - -
Die Zahl
der von Arbeitgebern angestrengten Klagen war ver
hältnismäßig nicht groß-, sie betrug:
1894
1895
1896
1897
1898
1899
1900
1901
1902
1908
1904
1905
1906
1907
1908
1909
216 —etwa 2
386 =
559
668
571
640
682
551
646
677
768
784
772
856
702
899
3'/,
4V,
4V.
4 2 /s
5
Kl/
° / 2
5
6V,
6 1 /*
6
5 s / 4
5 2 /s
5%
5
6
D. H. der Klagen,
Hinsichtlich der Schnelligkeit der Erledigung der Prozesse wird,
im Gegensatz zu früher und anpaffend an den dem Oberpräsidenten
zu erstattenden Jahresbericht, nur noch die Zeitdauer der durch
kontradiktorisches Urteil erledigten Prozeffe nachgewiesen (vergl.
hierzu die entsprechende Stelle dieses Berichts).
Die Geschäfte
der Kasse des Gewerbegerichts
hatten im Berichtsjahre einen ähnlichen Umfang wie im Vorjahr.
Es betrug nämlich die Solleinnahme:
1. während des Berichtsjahres in 3 870 (4 031) Posten einschl.
221 JC (240 JC) Strafen 8 968,47 JC,
2. aus der Restliste von 1908 in 591 (552) Posten 2 407,»8 -
3. aus der Ergänzungsliste 1908 in 7 Posten . . 112,2» .
zusammen 11 488,i» JC.
Darauf sind
1. eingegangen in 2558 (2582) Posten einschl.
221 JC (240 JC) Strafen .... 5 087,oe JC
(gegen 2582 Posten mit 5048,75 JC
im Vorjahre),
2. niedergeschlagen 1337 Posten mit 4 073,«s -
(gegen 1 410 Posten niit 3 406,v2 JC
im Vorjahre),
3. als Reste verblieben und wurden
auf das Rechnungsjahr 1910 über
tragen 614 Posten mit zusammen . 2 327,s» -
(gegen 591 Posten mit 2 407,3» JC
im Vorjahre),
zusammen obige 11 488,i» JC.
Unter den 3 870 Kostenschuldnern des Berichtsjahres befinden sich
2 399 Arbeitgeber und 1471 Arbeitnehmer. Von den anteiligen
909 Niederschlagungen aus dem Berichtsjahre gehören 428 den
Arbeitgebern und 481 den Arbeitnehmern an. Von 2 388 Zwangs-
Vollstreckungen des Berichtsjahres waren 1093 — 46 v. H. von
Erfolg; bei den hiervon gegen 1491 Arbeitgeber gerichteten waren
46 v. H., dagegen von den gegen 897 Arbeitnehmer gerichteten
Zwangsvollstreckungen nur 29 v. H- erfolgreich.
Die Ausgaben betrugen:
1. für Versäumnis- und Reisekostenentschädigungen:
a) an gerichtliche Besitzer 11 418,oo
b) an Vertrauensmänner und ' Beisitzer des
Einigungsamtes 426,oo -
c) an Mitglieder des Ausschusses 258,oo JC.
2. an Gebühren der Zeugen und Sachverständigen 1 401,52 -
3. an sonstigen Ausgaben 8 865,»5 -
Summe 22 369,37 JC.
2. Einigungsamt.
a) Streiks und Lohnbewegungen, bei denen das Ge
werbegericht mit den Beteiligten Verhandlungen gepflogen
hat, ohne daß es zu einer Anrufung des Einigungsamtes
gekommen ist. Die Verhandlungen wurden geführt mit:
1. Vertretern des Verbandes Berliner Gewerbetreibender der Damen-
Maß-Schneiderei und des Verbandes der Schneider, Schneiderinnen
und Wäschearbeiter Deutschlands, Filiale Berlin I.
2. Vertretern des Arbeitgeberverbandes im Rohrlegergewerbe von
Berlin, der Berliner Innung der Gas-, Wasier- und Heizungs
fachmänner einerseits und des Allgemeinen Deutschen Metall
arbeiterverbandes, Verein Berlin und Umgegend, anderseits.
3. Vertretern der Arbeitgeber des Rohrdeckengewerbes einerseits und
a) des Vereins der Rohrer Berlins und Umgegend,
d) des Zentralverbandes der baugewerblichen Hilfsarbeiter Deutsch-
lands, Zweigverein Berlin und Umgegend, anderseits.
4. Dem Geschäftsführer der Maschinenfabrik Paul Schönheimer,
G. m. b. H.. und deren Arbeitnehmern.
5. Vertretern des Verbandes Berliner Parkettgeschäfte und des
Deutschen Holzarbeiterverbandes, Branche der Parkettbodenleger.
6. Vertretern der Vereinigung der Berliner Lederwarenfabrikanten
und des Deutschen Buchbinderverbandes, Zahlstelle Berlin.
7. Vertretern von 18 Firmen der Kartonbranche und des Deutschen
Buchbinderverbandes, Zahlstelle Berlin.
8. Der Firma P. Krause und den von ihr zu beschäftigenden
Isolierern.
9. Vertretern der Vereinigung der Fliesengeschäfte von Berlin und
Umgebung einerseits und
a) der Vereinigung der Fliest nleger und Hilfsarbeiter Deutschlands,
b) der Sektion der Fliesenleger Berlins (Zentralverband der
Maurer Deutschlands),
c) des Zentralverbandes christlicher Bauarbeiter Deutschlands,
d) des Verbandes der baugewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands,
Zweigverein Berlin und Umgegend, anderseits.
10. Vertretern des „Verbandes der Fliesengeschäfte Berlins und der
Vororte" von Arbeitgeberseite und derselben Verbände wie zu
9a bis d von Ardeitnchmerseite.
11. Vertretern der Vereinigung der Dekaturanstaltsbefitzer Berlins
einerseits und den Ortsverwaltungen Berlins des Verbandes
Deutscher Textilarbeiter und des Deutschen Transportarbeiter
verbandes andererseits.
12. Vertretern des Arbeitgeberverbandes im Rohrlegergewerbe für
Berlin und Umgegend und des Allgemeinen Deutschen Metall-
arbeiterverbandes, Verein Berlin und Umgegend.
13. Dem Bevollmächtigten des Verbandes der Schneider, Schneide
rinnen und Wäschearbeiter Deutjchlands, Filiale Berlin I.
In den 10 Fällen zu 1, 2, 3, 5. 6, 7, 9, 11, 12 und 13 wurden
Tarife niedergelegt, im Falle zu 10 wurde der Beitritt zu dem Tarif
zu 9 erklärt, im Falle zu 4 ein Abkommen getroffen. Die Ver
mittelungen im Falle zu 8 waren erfolglos.
Zu erwähnen bleiben hier noch die Verhandlungen im deutschen
Malergewerbe, welche im Sommer 1909 in unseren Räumen statt-
fanden und damit endeten, daß ein „Rcichstarifvertrag für das
deutsche Malergewerbe" geschaffen wurde. Den Vorsitz in diesen
Verhandlungen führten außer dem Unterzeichneten der Königliche
Gewerbegerichtsdirektor vr. Prenner aus München und der Bei-
geordnete Rath aus Effen als Unparteiische.
d) Streiks und Lohnbewegungen, bei denen das Ge
werbegericht nur von einer Seite als Einigungsamt an
gerufen worden ist; die Anrufung erfolgte von:
1. Den Hausdienern der Firma A. Zahn, Fabrik für Schul- und
Turnhalleneinrichtung.
2. Den Arbeitnehmern im Rohrlegergewerbe, vertreten durch den
Allgemeinen Deutschen Metallarbeiterverband.
3. Den Arbeitgebervertretern im paritätischen Facharbeitsnachweis
der Bäcker.
4. Dem Verbände der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter
Deutschlands, Filiale Berlin I.
5. Demselben wie zu 4.
In den Fällen zu 1, 4 und 6 lehnte die Gegenpartei, zu 4 die
Firma Emma Bette. Bud & Lachmann, zu 5 die Firma
H. Esders & Dyckhoff, diese mit dem Hinzufügen, es stehe den in
Frage kommenden Arbeitnehmern frei, sich wegen ihrer Ansprüche
direkt an sie zu wenden, die Vermittelung des Einigungsamtes ab.
In dem Falle zu 2 gab uns der Vorstand des Arbeitgeberverbandes
im Rohrlegergewerbe Kenntnis von seinem dem Allgemeinen Deutschen
Metallarbeiterverbande mitgeteilten Beschluffe über die von diesem
angeschnittene Frage, durch den die Anberaumung einer Sitzung des