Nr. 23. Arbeitshausverwaltung.
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Erläuterung zu vor st ehender Uebersicht.
Zu 1 und 12. Die Deputation für die Rieselfelder zahlt nach
einer Vereinbarung an Arbeitslöhnen und Nebenkosten für die mit
landwirtschaftlichen Arbeiten auf den Rieselgütern Heinersdorf, Blan
kenburg, Neubeeren, Schenkendorf, Sputendorf, Marggraffshof, Mal
chow, Wartenberg, Falkenberg, Hellersdorf, Möllersfelde, Rosenthal
und Buch beschäftigten Häuslinge in den 7 Sommermonaten April
bis Ende Oktober 40 $ Arbeitslohn und 10 H den Häuslingen
gutzuschreibenden Ueberverdienst, in den 5 Monaten November bis
Ende März, jedoch keinen Arbeitslohn, sondern nur den Ueberverdienst
von 10 rS), für die in den Barackenküchen beschäftigten Köche und
Arbeiter für häusliche Zwecke ebenfalls nur 10 ^ Ueberverdienst
während des ganzen Jahres.
Das Aufsichtspersonal erhält entweder freie Wohnung und hierzu
eine von 2 zu 2 Jahren steigende, mit jährlich 50 M beginnende
Dienstunkostenentschädigung bis zum Höchstbetrage von jährlich 250 M
oder besondere Dienst- und Schlafräume in den Baracken unter Ge
währung von täglich 1 M Dienstunkostenentschädigung.
Im Berichtsjahre waren durchschnittlich täglich 61 Aufseher auf
den Rieselfeldern tätig.
Lu 2. Umzugsarbeiten in städtischen Diensträumen und Arbeiten
für das Waisenhaus Rummelsburg der Stadt Berlin. Der festgesetzte
Arbeitslohn beträgt 70 H.
Zu 3. Aufräumungs- und Gartenarbeiten für Beamte und An
gestellte des Waisenhauses Rummelsburg. Arbeitslohn festgesetzt auf
70
Zu 4. Für die Waisenhäuser und das Erziehungshaus Lichtenberg
aus geliefertem Material. Der Arbeitslohn wird stückweise berechnet,
z. B. für Anfertigung eines Knabenhemdes 25 eines Mädchen
hemdes 15 ,9,, eines Lakens 7 H, eines großen Bezuges 20 ^ bezw.
13 H, eines kleinen Bezuges 10
Zu 5. Für das Waisenhaus, die Rathaus- und Kanalisations
bureaus. Das Waschen, Pressen, Spülen, Rollen und Trocknen
geschieht mittels elektrisch betriebener Maschinen. Für 1 kg Wäsche
werden 13 H erhoben. Bei dieser Einnahme sind ungefähr 85 v. H.
auf Bedienung, Unterhaltung und Heizung der Maschinen, Elektrizi
tätsverbrauch, Seife, Soda und Licht zu rechnen. Der Rest von
15 v. H. ist Arbeitsnettoverdienst, im Berichtsjahre also für den
Kopf täglich 76 3), gegen 77 im Vorjahre.
Diese Arbeiten werden jetzt wegen der sehr niedrigen Kopfstärke
der Weiber von Männern ausgeführt.
Zu 6. Für die Brennmaterialiendeputation nach dem für
1 obm vereinbarten Lohnsätze.
Zu 7. Für die Brennmakerialienverwaltung, Ausladen von
Holz- und Kohlenkähnen, und für verschiedene städtische Verwaltungen
sonstige Jnnenarbeiten wie Schuhmacher-, Schneider-, Tischler-,
Schlosser- und Klempnerarbeiten. Arbeitslohn 70 £ h
Zn 8. Für die landwirtschaftlichen Arbeiten auf dem eigenen
Rieselfclde ist derselbe Lohnsatz berechnet worden wie anderen städtischen
Verwaltungen gegenüber, nämlich 70 ^ pro Tag.
Zn 9. Schneider-, Schuhmacher-, Tischler-, Schlosser- und Klemp-
nerarbeilen, Arbeitslohn täglich 50 H.
Zu 10 und 11. Die äußerst wenig lohnenden Arbeiten werden
von Männern verrichtet, die alt und körperlich schwach und zu keinen
schweren Arbeiten brauchbar sind. Arbeitslohn für das grobe Reißen
von 1 kg Bettfedern 2 M, für 100 kg Tauzupfen 10 M. Ausnahms
weise werden diese Arbeiten für Fremde verrichtet, da die alten Leute
sonst in der Anstalt keine geeignete Beschäftigung finden würden.
Zu 13. Zur Aushilfe sind täglich 2—3 Mann im städtischen
Obdach beschäftigt. Arbeitslohn wurde für sie nicht berechnet,
da sie voin Obdach verpflegt wurden. Hingegen wurden an
Ueberverdienst täglich 10 ^ pro Kopf gezahlt.
Zu Summe I. In den letzten 10 Jahren betrug der erzielte
Durchschnittssatz aus dem bei der Beschäftigung mit Lohnarbeiten ver
einnahmten Arbeitsverdienste für den Kops und Arbeitstag:
1900 .
. . . . 56
1905 .
1901 .
. . . . 56 -
1906 .
. 62 -
1902 .
.... 47 -
1907 .
. 56 -
1903 .
. . . . 40 -
1908 .
. 58 -
1904 .
. . . . 39 -
1909 .
Die für den Arbeitsbetrieb getroffenen Verfügungen und Verein
barungen sind im großen und ganzen beständig. Für die unter 2 bis 7 und 9
aufgeführten an Verdienste höheren Arbeiten muß im allgemeinen alle
Jahre dieselbe Zahl von Arbeitskräften bereit gehalten werden. Die
übrigen Korrigenden werden aus die Rieselfelder geschickt.
Neben Arbeitslohn werden noch pro Mann und Tag 10 H
Ueberverdienst eingezogen, bei den Beamtenarbeiten außerdem noch
5 3) für Hergäbe der Arbeitsgeräte.
Zu 14 bis 20. Ein besonderer Arbeitslohn wird bei diesen für die
verschiedenen häuslichen Bedürfnisse der eigenen Verwaltung ver
richteten Arbeiten nicht eingezogen. Zur Berechnung des Wertes dieser
Arbeitsleistungen ist daher der unter 1 ermittelte Durchschnittssatz
von 54 H für den Kopf und Arbeitstag schätzungsweise in Anrechnung
gebracht worden.
Die als ein Teil des Arbeitsverdienstes der Häuslinge diesen gut
geschriebene Arbeitsprämie (Ueberverdienst) hat den Zweck, die Arbeits-
sreudigkeit der Korrigenden während der Haft zu erwecken und zu
stärken und chnen die erste Zeit nach der Entlassung die nötigen Mittel
zum Lebensunterhalt während der Aufsuchung eines Unterkommens zu
gewähren. Nach der für die Verwaltung von Gefängnissen und
Besserungsanstalten geltenden Grundsätzen steht den Korrigenden ein
rechtlicher Anspruch auf die Arbeitsprämien nicht zu, sie wird für sie
aufbewahrt und geht in ihr Eigentum erst mit der Aushändigung
über. Während der Haft kann ihnen auf ihren Antrag ein Teil der
Prämie und zwar bis zur Hälfte zum Ankauf von Zusatznahrungs
mittel überwiesen werden. Gegen ihren Willen kann die Arbeits
prämie als Disziplinarstrafe oder als Ersatz für böswillig oder mut
willig an Anstaltseigentum angerichteten Schaden, oder, wenn sie
aus der Anstalt entwichen sind, eingezogen werden.
Tie Höhe des Ueberverdienstes bei den Männern beträgt meist
10 für den Arbeitstag, für einige geringe Arbeiten dagegen 5 und
3 3), bei den gleichfalls unter Berücksichtigung der Arbeitsschwierig
keit 6, 5 und 3 3). Im Filialhospital erhalten die dorthin zu Reini
gungsarbeiten geschickten männlichen Korrigenden 15 für Ueber
verdienst pro Tag.
Einer besonderen Ucberverdienstkasse liegt die Gutschreibung, Auf
bewahrung und Auszahlung der Arbeitsprämie ob.
Der Jahresabschluß der Ueberverdienstkasse weist nach:
Am Beginn des Berichtsjahres einen Bestand von . . 28 358,21 Jt,
Hierzu Einnahme 49 345,48 -
Dagegen Ausgabe 48 914,87
Am Schluß einen Bestand von 28 789,12 Jt.
Die Einnahmen und Ausgaben verteilen sich folgendermaßen:
Einnahme.
a) Aus den Arbeitslisten sich ergebende Ueberverdienstbeträgeff
1. von den Arbeitgebern außer dem Arbeitsverdienst gezahlt:
für Arbeiten auf den Rieselfeldern .... 28 099,7« Jt,
für sonstige Arbeiten außerhalb der Anstalt . 424,7« -
- - - innerhalb - - . 456,02 -
Arbeiten für Beamte des Arbeitshauses . . 539,16 -
2. von der Arbeitshausverwaltung aus eigenen Mitteln
gewährt:
für die in der Arbeitshausbäckerei beschäftigten
Häuslinge . 324,oo -
für die in der eigenen Landwirtschaft Be
schäftigten 140,60 -
für die übrigen in der Hauptanstalt beschäftigten
Häuslinge 11 972,67
Summe des während der Hafk gutgeschriebenen
Ueberverdienstes ......... 41 956,so Jt,
b) ferner Beträge, die aus Gefangcnenanstalten bei der
Einlieserung oder sonst von Behörden und anderen
Personen zur Gutschreibung für Häuslinge ein
gegangen sind ' 7 388,68
Summe der Einnabme 49 345,48 Jt.
Ausgabe.
a) Zum Ankauf von Zusatzverpslegung 10 355,84 Jt,
b) Briefporto, Bestellgeld . . . 123,41 -
c) für erbetene Neuausfertigung von Militärpapieren
und für Pässe 269,es -
d) für erbetene Einlösung oder Verlängerung des Ein
lösungsrechts verpfändeter Sachen 5,62 -
e) aus dem Ueberverdienst eingezogene Transporttosten 306,20 -
f) zum Ersatz des Wertes von böswillig oder aus
Unachtsamkeit oder teilweise vernichteten oder in
Verlust gebrachten Sachen 1 613,91 -
g) für angekaufte Kleidungsstücke, Leibwäsche, Schuh
werk, behufs Ausstattung bei der Entlassung . . 3 023,7« -
b) Beträge, die an Behörden zur Auszahlung an ent-.
laffene Häuslinge abgeliefert sind 87,30 -
i) Beträge, die bei der Entlassung an die Häuslinge
ratenweise ausgezahlt sind 33 129,oo
Summe der Ausgabe 48 914,57 Jt.
In einzelnen Fällen, z. B. wenn wegen andauernder Krankheit
nur ein geringer Ueberverdienst gutgeschrieben war, oder zur Beloh
nung für besonderen Fleiß bei tadelfreier Führung können ferner aus
Mitteln, die für diesen Zweck ausgeworfen sind, Unterstützungen
bei der Entlassung gewährt werden. In dieser Weise wurden an 95
Personen 495,1» M gegeben.
4. Seelsorge.
In der Anstaltskirche ist an jedem Sonn- und Feiertag evan
gelischer Gottesdienst und am Christ- und Sylvesterabend eine litur
gische Feier. Den Hospitaliten ist der Besuch des Gottesdienstes in ihr
freies Belieben gestellt.