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Nr. 37. Straßenreinigung.
und Brückenbelägen Verwendung findet, hat sich während des Berichts
jahres um 2 893 gm verringert. Mit Schluß des Berichtsjahres waren
6 278 248 gm besten Straßenpflasters im Stadtgebiet vorhanden.
Die Fläche des noch vorhandenen minderwertigen. Steinpflasters
nimmt stetig ab, so daß dasselbe fast nur noch in den älteren und
wenig verkehrsreichen Nebenstraßen anzutreffen ist.
3. Arbeitspersonal.
Trotz der Vergrößerung des Arbeitsgebietes konnte von einer Ver
mehrung der Arbeiterzahl auch in diesem Jahre noch Abstand ge
nommen werden.
Im Rechnungsjahre 1908 waren im eigentlichen Reiniguugs-
betriebe vorhanden:
rund 120 Vorarbeiter,
- 1 400 Arbeiter,
- 529 Arbeitsburschen.
Summe rund 2049 ständige Arbeitskräfte.
Hierzu treten noch:
18 Handwerker und
3 Arbeiter im Hauptdepot,
1 Schreibhilfe im Hauptdepot,
102 Wärterinnen in den Abortanstalten.
Ein Vergleich der Kopfzahl der ständigen Arbeiter mit der zu
reinigenden Straßenfläche ergibt, daß auf jeden Kopf entfallen:
a) von der Gesamtfläche des Straßengebiels etwa 5 943 gm,
b) von der Fahrdammfläche etwa 4 039 gm,
o) von der täglich zu reinigenden Straßenfläche etwa 4 266 gm.
Im Verhältnis des vorhandenen Asphaltpflasters zu der Kopf-
zahl der Arbeitsburschen entfallen auf jeden Arbeitsburschen durch-
schnittlich 5 400 gm Asphalt.
4. Lohnverhältniffe.
Die Mannschaften der Straßenreinigung werden nach folgenden
Lohnsätzen gelöhnt:
Arbeitsburschen: Anfangstagelohn 2 JC, nach 2 Jahren täglich
2,26 JC\
Arbeiter: Anfangstagelohn 3,76 JC, nach 3 Jahren täglich 4 JC,
nach 6 Jahren 4,26 Jt, nach 9 Jahren 4,so JC\
Vorarbeiter: Anfangstagelohn 4,76 Jt, nach 3 Jahren 5 JC.
Ferner erhalten:
Motorfahrer: täglich 5 JC-.
Handwerker: Anfangstagelohn 4,60 JC, nach 8 Jahren 4,7s JC,
nach 6 Jahren 5 JC.
Arbeiter im Hauptdepot werden gelöhnt wie Straßenreinigungs-
arbeiter.
Die Lohnzulagen werden, wenn die Einstellung bezw. Beförderung
an einem Monatsersten erfolgt, von diesem Tage ab, sonst vom ersten
des folgenden Monats ab gewährt. Arbeitern usw., welche nach
Erfüllung der militärischen Dienstpflicht alsbald wieder eintreten, wird
bei Gewährung der Lohnzulagen die vor dem Militärdienst im
Straßenreinigungsbetriebe als Arbeiter zugebrachte Zeit mitgerechnet.
Die gewöhnliche Arbeitsdauer bei dem Nachtbetriebe beträgt
8 Stunden, bei dem Tagesbelriebe für Arbeiter und Arbeitsburschen
9 Stunden, bei ungünstiger Witterung und wenn die Verhältnisse es
sonst notwendig erscheinen lassen, auch etwas mehr. Die Erholungs
und Erfrischungszeiten sind in den vorbezeichneten 8 bezw. 9 Stunden
nicht enthalten. Die Angaben beziehen sich mithin nur auf wirkliche
Arbeitszeit. Ueberstunden werden mit je 0.6« JC für Arbeiter und
je 0,M für Burschen besonders vergütet, wenn nach dem Ermessen der
Direktion außergewöhnliche größere Arbeiten nötig waren. Die
Wärterinnen der städtischen Abortanstalten, Abschnit 3, beziehen täglich
1,5o JC Lohn.
An Bekleidungsstücken werden nach Bedarf gewährt:
a) den Aufsehern und Hilfsaufsehern jährlich eine Tuchhose und
eine Mütze zum Preise von zusammen 16—17 JC, außerdem
alle zwei Jahre Ueberzieher, Ueberrock, Litewka, Binde, Tuch-
(Stiefel-)hose und Drillichhose, zum Preise von zusammen
etwa 110 JC und endlich etwa von 3 zu 3 Jahren ein Regen-
rock zum Preise von 24 JC\
b) den Arbeitern alle 9 Monate abwechselnd Lodenjoppe für den
Winter bezw. Eassinetjoppe für den Sommer, Drillichhose,
Tuchmütze, Halsbinde und alle 12 Monate ein Gummikragen
und für die Wintermonaie eine Hose aus englischem Leder,
zum Preise von zusammen rund 28 JC jährlich;
c) een Arbeilsburschen alle 7 Monate abwechselnd Lodenjoppe für
den Winter bezw. Eassinetjoppe für den Sommer, Drillichhose,
Tuchmütze, Halsbinde und alle 12 Monate ein Gummikragen,
und für die Wintermonate eine Hose aus englischem Leder,
zum Preise von zusammen rund 31 JC. jährlich.
Zur Löhnung der ständigen Arbeiter und Arbeitsburschen stellte
der Etat während unseres Berichtsjahres 2 824 650 JC zur Verfügung.
Ausgegeben sind 2 837 543,96 JC. so daß ein Zuschuß von 12 893,95 JC
notwendig wurde, welcher durch Mehreinstellung von Arbeitspersonal
infolge des schneereichen Winters seine Erklärung findet.
In Krankheitsfällen wird sämtlichen ftädtischeki Arbeitern, also
auch den bei der Straßenreinigungsverwaltung erkrankten Arbeitern,
welche länger als ein Jahr im städtischen Dienste sich befinden, der
Lohn nach Abzug des Krankengeldes für einen Zeitraum von
6 Wochen gewährt. Diese Vorschrift bildet die allgemeine Regel:
Abweichungen nach der Richtung einer Einschränkung der Zeitdauer
dürfen nicht stattfinden. Dagegen kann eine mehr als sechswöchige
Fortzahlung des Lohnes in denjenigen Fällen erfolgen, in welchen
die Erkrankung des Arbeiters in ursächlichem Zusammenhange mit
seiner Dienstverrichtung steht.
5. Arbeitsleistungen.
Die gewöhnliche Arbeitsdaner und die Art der Verteilung der
verschiedenartigen Arbeitsleistungen nach besonderen Kommandierrollen
ist im Berichtsjahre nicht verändert worden. Auch im Geschäftsjahr 1908
war eine achtstündige Arbeitszeit für das Arbeitspersonal Regel.
6. Unterstützungen.
Im Berichtsjahre sind infolge dauernder Dienstunfähigkeit aus
dem Betriebe der Srraßenreinigung mit Ruhegeld ausgeschieden
13 Vorarbeiter, 15 Arbeiter und 3 Wärterinnen; Witwen- und Waisen
geld ist in 9 Fällen an Hinterbliebene im Rechnungsjahre 1908 ver
storbener Angehöriger und ehemaliger Angehöriger des diesseitigen
Arbeitspersonals bewilligt worden.
Außerdem wurden im Berichtsjahre Unterstützungen gezahlt:
An 9 Beamte 890 JC,
An 30 Arbeiter 1 427 JC.
7. Fürsorge für das Arbeitspersonal in sozialpolitischer Hinsicht.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Kranken-, Alters-, In-
validen- und Unfallversicherungen sind nicht verändert worden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahre der Betriebskrankenkasse (dem
Kalenderjahre 1908) betrug die Gesamtheit der Krankentage 24127
gegen 24 728 des Vorjahres, und zwar in 1 423 Erkrankungsfällen
gegen 1 483 des Vorjahres. Ende 1907 gehörten 2100 Mitglieder
der Kasse an: am Schluffe des Geschäftsjahres 1908 : 2124 Köpfe,
also 24 Köpfe mehr.
Die reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Unfallversicherung
haben zwar auch für die im Betriebe der Straßenreinigung be
schäftigten Arbeiter usw. Gültigkeit. Bezüge auf Grund dieses Gesetzes
gelangen indessen nur in verhältnismäßig wenig Fällen zur An
weisung. da in der Regel die Betriebsunfälle nur unbedeutende Ver
letzungen zur Folge haben, welche bereits vor Beginn der Unter-
stützungspflicht durch die Berufsgenossenschaft behoben sind, doch
bewirkt die Zunahme der Kraftfahrzeuge eine verhältnismäßig rasche
Steigerung des Prozentsatzes an Unfällen. Im Berichtsjahre sind im
ganzen 68 Unfälle zur Anzeige gebracht und an 39 Verletzte Unfall-
renten gezahlt (gegen 28 in, Vorjahre).
8. Gratifikationen.
Geldgeschenke zur Belohnung für eine einwandsfreie 25jährige
Dienstzeit sind auch im Berichtsjahre wiederum nach den bisherigen
Sätzen, welche sich für Vorarbeiter auf 90 JC und für Arbeiter auf
76 M beliefen, zur Zahlung angewiesen und zwar an 1 Handwerker
und 4 Arbeiter. Außerdem hat ein Oberaufseher 150 JC erhalten.
9. Arbeitsgeräte und Materialien.
Geräte und Materialien sind zum größten Teile von Fabrikanten usw.
bezogen worden, mit denen nach vorausgegangener öffentlicher oder
beschränkter Ausschreibung Lieferungsverträge abgeschlossen worden sind.
Lieferungen und Leistungen geringeren Umfanges sind nach vorheriger
Vereinbarung der Preise von der Direktion mit Zustimmung einer
aus 3 Mitgliedern der Deputation gebildeten Kommission freihändig
vergeben. Vereinzelte geringfügige Gegenstände sind schließlich auch
in diesem Berichtsjahre wieder von der Direktion freihändig beschafft.
Verausgabt sind im Rechnungsjahre 1908 für Geräte, Werkzeuge
und Materialien einschließlich deren Unterhaltung rund 282 549 JC.
Beschafft sind im Belriebsjahre an Geräten:
38 400 Piassavabesen
1183 Piaffavawalzeii,
100 breite Stößeisen,
600 Schaufeln,
412 flache Schippen,
6 410 Stiele aller Art,
6 230 kg 20 prozentige rohe
Karbolsäure,
3 600 m Scheuerleinen,
890 kg Wagenschmiere,
220 kg Brenn öl,
10. Gerätedepots.
Jede der 33 Aufseherabteilungen besitzt ein besonderes Geräte
depot, worin die dem betreffenden Reinigungsbezirk überwiesenen
Arbeitsgeräte untergebracht werden. Es wird von jeher angestrebt,
die Gerätedepots in städtischen Grundstücken unterzubringen, doch ist
3 654 m Hansschlauch,
1804 Gummikragen.
84 Gießkannen,
276 Klosettbürsten,
126 Pissoirreinigungsbirsten,
12 927 kg präpariertes Oel,
2 890 1 Petroleum,
1 000 kg Seife,
5 659 odm Kies,
3 650 odm Sand.