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Nr. 85. Städtische Polizeiverwaltung.
von vorschriftswidrigen Anlagen. Die meisten Aufforderungen ergingen
auf Grund der Verordnung vom 30. Januar 1906. Sie wurden an
den für den polizeimäßigen Zustand in erster Linie verhafteten Grund
stückseigentümer gerichtet, ergingen aber auch an die Pächter und
Mieter oder Dritte, wenn diese den polizeiwidrigen Zustand selbst
verschuldet hatten.
Die Mehrzahl der Aufgeforderten entsprach den polizeilichen Ver-
fügungen, eventuell nach vorausgegangener Androhung von Zwangs-
Mitteln. Gegen 30 Aufgeforderte mußte exekutivisch vorgegangen
werden und zwar gegen 28 mittels Geldstrafen und gegen 2 mittels
Zwangsausführung.
Von den erlassenen Aufforderungen wurden 3 mittels Klage im
Verwaltungsstreitverfahren und 3 mittels Beschwerde beim Herrn
Oberpräsidenten angegriffen. Die 8 Klagen, von denen 2 die Be-
seitigung von Mängeln an Entwässerungsobjekten, die dritte das Ver
bot der Kühlwaffereinleitung in die Kanalisation betrafen, waren beim
Schluß des Berichtsjahres noch nicht entschieden. Von den 3 Be-
schwerden wurde eine, die das Verbot der Kühlwaffereinleitung in die
Kanalisation zum Gegenstände hatte, zurückgenommen; die andere
gleicher Art und ebenso die dritte, betreffend die verfügte Abänderung
der Anlagen gemäß der Polizeiverordnung vom 30. Januar 1906,
wurden als unbegründet zurückgewiesen.
Vier Uebertretungs st rasen mußten im Berichtsjahre verhängt
werden. Einer der bestraften Eigentümer hatte eigenmächtig den An
schluß des Froniregenrohres seines Hauses ohne Vorwiffen der Behörde
verlegt. Im anderen Falle wurde jeder der 3 Inhaber einer Wäscherei,
aus der sie Benzin, das sich entzündet hatte, in die Kanalisation
geleitet hatten, bestraft.
Wie sich die
Gesamttätigkeit der Verwaltung bezüglich der regelmäßig zu
bearbeitenden Angelegenheiten
in den einzelnen Radialsystemen bezw. Stadtteilen im Berichtsjahre
gestaltet hat, ergibt nachstehendes Verzeichnis:
Radialsysteme
Angelegenheiten
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1
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Insgesamt
1
i 2
3
4
6
6
7
8
9
10
11
12
7 u. 8
7
12
12
12
A.
Genehmigungen zum Anschluß
von Grundstücken an die städtische Ka
nalisation sind erteilt worden . . .
]
| g
42
2t
5
4
26
43
33
2
37
22
21
20
289
Im Vorjahre
“
—
43
32
43
20
2
37
71
65
2
31
14
27
17
1
419
B.
Nachträgliche Genehmigungen
1
zum Anschluß von projektierten Neu
anlagen bezw. zur Ausführung von
Umänderungen in den Entwässerungs
anlagen bei bereits in die Kanalisation
entwäsiernden Grundstücken sind erteilt
worden
72
104
192
231
186
61
52
111
77
87
4
44
38
14
38
15
1 326
Im Vorjahre
93
132
162
242
163
57
65
71
67
87
7
42
26
6
22
6
1
1 227
0.
Erlaubnisscheine zur Jnbe-
triebnahme der vorschriftsmäßig her
gestellten Entwässerungsanlagen sind
ausgefertigt worden
2
1
39
35
9
2
38
69
51
4
26
15
21
23
336
Im Vorjahre
12
—
41
89
45
22
6
30
86
93
6
43
16
34
16
1
489
D.
Jnbetriebnah meerlaub nis-
scheine für Erweiterungen der in
bereits entwässernden Grundstücken her
gestellten Entwässerungsanlagen sind
ausgefertigt worden
73
97
175
204
154
47
41
67
24
54
3
36
19
9
18
1021
Im Vorjahre
83
116
139
193
139
47
48
69
32
62
44
31
5
11
4
1
1 024
E.
Auf denjenigen Grundstücken, welche
länger als zwei Jahre in die Kanali
sation entwässern, fanden hinsichtlich
des polizeimäßigen Zustandes der Ent-
wässerungsobjckte Nachprüfungen
durch Entwässerungsrevisoren
statt, einschließlich der Nachprüfungen
gemäß der Polizeiverordnung vom
462
233
640
444
5 909
30. 1. 1906 vorgenommenen, vgl. 0
564
419
1089
868
467
195
580
3
—
—
—
—
—
Im Vorjahre
319
180
511
501
569
296
164
357
223
317
342
3 769
F.
Polizeiliche Aufforderungen
und Anordnungen von Exekutiv-
maßregeln sauf Grund des 8 132
des Gesetzes über die allgemeine Landes
verwaltung vom 30. Juli 1883) sind,
einschließlich der im Vorjahre unerledigt
gebliebenen Aufforderungen gemäß der
Polizeiverordnung vom 30. Januar
1906 (siehe unter 6), erlassen worden
93
166!
155
229
150
71
52
152
82
128
8
108
14
6
6
1 420
Im Vorjahre
•
94|
1
148
171
187|
1
179
87
861
1
110
122
80
112
9
3
5
1
1
1
1 895