Verwaltungsbericht
Magistrats z u Berlin
für
das Ctatsjahr 1908.
.2«.
Wericht der städtischen Sparkasse.
A. Allgemeiner Teil.
1. Organisation.
Zu den bisherigen vier Hauptkassen A, B, O und D der städtischen
Sparkasse sind im Laufe des Berichtsjahres drei weitere Hauptkassen
E, F und G getreten. Kasse E auf dem Matkthallengrundstück Tresckow-
straße 11 und Kasse F auf dem Markthallengrundstück Dalldorfer
Straße 21/22 sind am 1. Oktober 1908, Kasse G auf dem Gemeinde
schulgrundstück Tilsiter Straße 4/5 am 2. Januar 1909 eröffnet worden.
Die Sparbücher der nun vorhandenen sieben Hauptkassen unter
scheiden sich äußerlich durch die Farbe ihrer Deckel: es werden
bei der Kasse A am Mühlendamm 1 schwarze und rote Bücher,
. . - B in der Linkstraße 7/8 blaue Bücher,
- - - 0 am Arminiusplatz graue Bücher,
. - - v in der Pücklerstraße 34 grüne Bücher,
- - - E in der Tresckowstraße 11 schwaz-rot gestreifte Bücher,
- - - F in der Dalldorfer Straße 21/22 schwarz-blau ge
streifte Bücher und
- - - G in der Tilsiter Straße 4/5 schwarz-grau gestreifte
Bücher
ausgegeben.
Die Eröffnung einer achten Hauptkasse H am Tempelhofer Ufer l a,
die schwarz-grün gestreifte Bücher führen wird, im Laufe des ersten
Monats des nächsten Etatsjahres ist vorbereitet worden.
Während die Kassen A und B feste (gebundene) Sparkonten de-
sitzen, sind alle anderen Kassen mit losen Konten ausgestattete
Allen Einlegern steht frei, bei der Anlage eines Sparbuches nach
Belieben unter den vorhandenen Sparkassen zu wählen. Jede Kasse
nimmt nur auf die ihrer eigenen Zuständigkeit unterliegenden Bücher
Einzahlungen an und leistet auch nur auf diese Bücher Rückzahlungen.
Einzahlungen auf die Bücher aller Kassen werden außerdem auch bei
jeder beliebigen der über die ganze Stadt verbreiteten Annahmestellen
entgegen genommen. Uebertragungen von Sparguthaben zwischen
den verschiedenen Sparkassen erfolgen auf Antrag der Sparer jederzeit
ohne Unterbrechung der Verzinsung. Im Berichtsjahre wurden aus
diesseitigen Kassen übertragen:
nach Sparkasse A 26 Guthaben,
B . . .
... 530
0 . . .
. . . 4 053
D . . . .
. . . 2 838
B . . . .
... 1990
P . . . .
. . . 2 543
G . . . .
. . . 1 168
zusammen 13 148 Guthaben.
Am 16. Januar 1909 ist ein Reichsbankgirokonto „Städtische
Sparkasse Berlin" eröffnet worden.
Die im vorigen Bericht erwähnten neuen Satzungen für die
Sparkasse haben unterm 28. Februar 1909 die Genehmigung des
Herrn Oberpräsidenten erhalten und sind öffentlich bekannt gemacht
worden. Von den durch diese Satzungen vorgesehenen Aenderungen
seien folgende erwähnt:
Die Sparkasse nimmt von ein und derselben Person Einlagen bis
zum Gesamtbeträge von 3 000 JC (gegen bisher 1000 JC) an.
Während eines Monats dürfen auf ein Buch höchstens 600 JC
(gegen bisher 300 JC) eingezahlt werden.
Bei den „Annahmestellen", die bisher nur für Einzahlungen zu-
ständig waren, können künftig auch Kündigungen erklärt und Anträge
au' Zuschreibung von Zinsen gestellt werden.
Einzahlungen an den ersten drei Tagen des Monats werden voll
für den Monat verzinst.
Jedes Sparbuch wird nach Vollziehung durch ein Mitglied des
Kuratoriums mit Ausfertigungsvermerk zweier Kassenbeamten versehen.
Jeder Eintragung in das Sparbuch über eine Einzahlung, Rück
zahlung oder Kündigung, muß nach Bescheinigung von zwei Beamten
ein Kassenstempel beigedrückt werden.
Ohne vorherige Kündigung dürfen auf ein Sparbuch innerhalb
4 Wochen bis zu 150 JC (gegen bisher 100 JC) zurückgefordert
werden. Für größere Beträge bis zu 600 JC gilt eine einmonatige,
für Beträge über 500 JC bis 1 000 JC eine zweimonatige, für Be-
träge über 1 000 JC eine dreimonatige Kündigungsfrist. (Bisher war
für Summen bis 500 JC zweimonatige Kündigung, für alle größeren
Summen eine dreimonatige Kündigung vorgeschrieben.)
Bei Sicherung von Guthaben derart, daß „Zahlungen aus dem
Guthaben nur an den eingetragenen Sparer nach geführtem Ausweis
oder an seine nachgewiesenen Erben zu leisten sind", erhält der Sparer
eine Ausweiskarte. Diese soll in der Regel zum Ausweis genügen.
Die Zahl der Mitglieder des Kuratoriums ist vergrößert.
Die neuen Satzungen sind ani 1. Juli 1909 in Kraft getreten.
2. Gesamtbild der Verwaltung.
Durch Erlaß vom 1. März 1909 hat der Herr Oberpräsident
die Abschließuug des wegen Ankaufs des alle» botanischen Gartens
durch die Stadl zwischen dem Magistrat und dem Königlich Preußischen
Fiskus vereinbarten Vertrages genehmigt und sich insbesondere mit
der Entnahme des Kaufpreises von 2 Millionen Mark aus dem
Reservefonds der Sparkasse einverstanden erklärt.
Demnach ist jene Summe am 31. März 1909 aus dem Reserve
fonds der Sparkasse an die Stadthauptkasse hinübergezahlt worden.
Das Guthaben der Sparer hat sich im Berichtsjahre um
2 711944,ss JC erhöht; es belief sich am Schluffe des Jahres auf
317 069 046,49 JC. Der Reservefonds ist, hauptsächlich durch Hebung
der Kurse der Wertpapiere, von 10 429 475,«i Jt auf 21 796 472,04 Jt
gestiegen, hat sich also trotz Entnahme der 2 000000 JC zum Ankauf
des alten botanischen Gartens um 11366 996,4» JC erhöht.
Die Geldanlagen in Wertpapieren ergeben im Durchschnitt eine
Verzinsung von 3,44 v. H. und die in -Hypotheken eine solche von
4,iz v. H.
Das gesamte Sparkassenvermögen bringt eine durchschnittliche
Verzinsung von 3,64 v. H.
Die dem Reichs- und dem Staatsschuldbuche überwiesenen Be
träge haben in ihrem Bestände von 113 500000 JC eine Aenderung
nicht erfahren.
Nach den Bureaujournalcn sind im Berichtsjahre — abgesehen
von einer großen Zahl protokollarischer Anträge auf ausnahmsweise
Annahme größerer monatlicher Einzahlungen und höherer Gesamt
beträge als der im § 1 des Statuts festgesetzten — insgesamt 14 817
Sachen (gegen 12 718 im Vorjahr) bearbeitet worden.
3. Personalnachrichten.
Etatsmäßig hat sich die Zahl der Bcamtenstellen um 21 Stellen
für Sekretäre und Bureauassistentcn und um 4 Dienerslcllcn ver-
mehrt. Die Gesamtzahl stieg hierdurch auf 166 Stellen, einschließlich
20 Dienerstellen.
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