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Nr. 9. Fach- und Fortbildungsschulwesen.
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Winterhalbjahr.
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876
Lehrerausbildungsknrse.
Zur Heranbildung geeigneter Lehrkräfte wurden auch im Berichts
jahre 8 Ausbildungskurse abgehalten und dafür die im Etat vor
gesehenen 5 000 Jt verausgabt.
Es fanden folgende Kurse statt:
1. Ein Kursus für Lehrer in Kunstgewerbler- und Litho
graphenklassen, umfassend Vorträge über Srillehre und Ge
schichte des Kunstgewerbes und Besichtigung kunstgewerblicher
Betriebe.
Leiter: Direktor Kandeler.
2. Ein Kursus für Lehrer in Juwelierklasien, umfassend praktische
Uebungen in einer hiesigen Goldschmiedewerkstatt, verbunden mit
Belehrungen über die wichtigsten Arbeitsvorgänge, Arbeits
methoden, Materialien und Werkzeuge.
Leiter: Direktor Haumann.
3. Ein Kursus für Lehrer in Klempnerklassen, umfassend prak-
tische Uebungen: Aufreißen, Zuschneiden, Spannen, Kanten,
Bördeln, den Unischlag.
Leiter: Direktor Kracht.
4. Zwei Kurse für Lehrer in Tischlerklassen.
Diese Kurse fanden an der Tischlerschule statt. Der Unter-
kurfus umfaßte die Anfertigung der einfachen Holzverbindungen
bis zu einer einfachen Anwendung, im Oberkursus wurde die
Anfertigung eines reicheren Gegenstandes, bei dem auch Fournier-
arbeiten vorkamen, geübt.
Leiter: Direktoren Kracht und Gustävel.
5. Ein Kursus für Lehrer in Malerklassen. Dieser Kursus um
faßte Vorträge über die Grundbegriffe der allgemeinen Chemie
und Technologie, die Struktur des Farbstoffes, seine Darstellung,
seine Eigenschaften und Verfälschungen und seine Verwendung,
sowie praktische Uebungen auf Grund der Vorträge und Vor
führungen.
Leiter: Direktor Kracht.
6. Ein Kursus für Lehrer in Zahntechnikerklassen, der sich auf
Laboratoriumskunde, Kalkulation, Anatomie und Besprechung
der notwendigen Arzneimittel erstreckte.
Leiter: Direktor Schulze.
7. Ein Kursus für Lehrer in Lederarbeiterklassen, in dem Vor
träge über Arten und Herkunft der Häute, Gerbstoffe und
Gerbung, Verwendung, ferner über die Anatomie des Fußes
und die durch fehlerhaftes Schuhwerk verursachten Erkrankungen
gehalten wurden.
Leiter: Direktor Haumann.
8. Zwei Kurse für Lehrer in Metallarbeiterklassen, die in den
Uebungswerkstätten des Gewerbesaales unter Leitung der
Direktoren Frauendienst und Hrabowski abgehalten
wurden. Die Kurse umfaßten praktische Uebungen in den Werk
stätten für Schlosser, Maschinenbauer und Mechaniker, Her-
stellen eines einfachen Werkstücks, Erläuterung und Vorführung
der wichtigsten Arbeitsmethoden und -Vorgänge, der Antriebs
vorrichtungen usw. Hieran schloß sich noch die Ausbildung
einzelner Lehrer in geeigneten Privatbetrieben des Metall-
gewerbes.
Etat.
Der Etat für 1908 schloß ab mit einem Zuschuß von 927 180 Jt,
hierin war ein Extraordinarum von 65000 Jt zur Neubeschaffuug
von Inventar, Neueinrichtung von Beleuchtungsanlagen in den zur Mit
benutzung in Anspruch genommenen Gemeindeschulen und zur Be
schaffung von Unterrichtsmitteln enthalten.
Die Jstausgabe betrug 895 966 Jt.
Frequenz.
Die Gesamtfrequenz betrug im Sommerhalbjahr 29183, im
Winterhalbjahr 30 392 Schüler.
Wegen der Verteilung dieser Zahlen auf die einzelnen Bezirke,
Berufe und Altersstufen vergleiche die am Schluffe dieses Abschnittes
abgedruckten Frequenzübersichten. Die Klaffenfrequenz betrug im
Durchschnitt 30 im Sommerhalbjahr und 30,76 im Winterhalbjahr.
Befreiungen.
Die Befreiungen regelt der § 8 des Orlsstatuts.
Wegen Besuches einer der als Ersatz für die Pffichtfortbildungs-
schule anerkannten fünf Fachschulen fanden
im Sommerhalbjahr 3 651,
- Winterhalbjahr 3 750
Befreiungen statt, die sich, wie folgt, auf die einzelnen Schulen
verteilen:
Sommerhalbjahr Winterhalbjahr
1. Kaufmännische Fachschulen der
Korporation der Kaufmann-
schaft 2 066 Schüler, 2 080 Schüler,
2. Fachschule der Buchdrucker .
1332
1407
3. Lehrlingsschule der Firma Lud-
wig Loewe & Co., A.-G. . .
73
64
4. Fach- und Fortbildungsschule
der Fleischerinnung....
146
169
5. Fachschule für Schornsteinfeger
34
30
zusammen 3 651 Schüler, 3 750 Schüler.
Die Anerkennung weiterer Fachschulen fand im Berichtsjahre
nicht statt. Von den fortbildungsschulpflichtigen Lehrlingen usw. ist
der Besuch der als Ersatz anerkannten Fachschulen nur den dem
betreffenden Gewerbe angehörigen Personen gestattet. Etwaige Aus
nahmen unterliegen unserer Genehmigung.
Ferner wurden befreit auf Grund des § 3, 2 des Ortsstatuts
— weil sie sich bereits die allgemeine Bildung angeeignet hatten,
welche das Ziel der Fortbildungsschule ist — 1 Schüler, auf Grund
des 8 3, 3 des Ortsstatuts — wegen schwerer körperlicher oder
geistiger Gebrechen — 17 Schüler.
Befreiungen gemäß § 3, 2 können nur auf Grund einer var
dem Direktor der zuständigen Pflichtforlbildungsschule abzulegenden
Prüfung erfolgen. Die näheren Bcstiminungcn hierüber sind in
einem Beschlusse der Deputation vom 7. Februar 1908 niedergelegt.
Strafen.
Nach einem Erkenntnis des Reichsgerichts stehen alle in der
Volksschule zulässigen Zuchtmittel auch der Fortbildungsschule zu
Gebote.
Im § 10 des Ortsstatuts sind außerdem für Zuwiderhandlungen
gegen die Vorschriften in den §§ 6, 7, 8 und 9 des Ortsstatnts
Geldstrafen bis zu 20 Jt oder Haft bis zu 3 Tagen angedroht.
Diese Strafen werden durch den Herrn Polizeipräsidenten fest
gesetzt und vollstreckt.
Vom 1. Juli 1908 ab gelangte daneben die durch den weiter
oben erwähnten Nachtrag zum § 10 des Ortsstatuts zugelassene
Arreststrase zur Anwendung. Sie wird in Klassenzimmern, außerhalb
der Schul- und Arbeitszeit, unter Aufsicht von Lehrern verbüßt.
Die Arrestanten werden mit Schularbeiten beschäftigt.
Tie Einführung dieser Schulordnungsstrafe hat sich als heilsam
und wirkungsvoll erwiesen. Sie bewahrt die jugendlichen Schüler
in leichteren Fällen der Zuwiderhandlung vor der Berührung mit
der Polizei und den Gefahren, denen sie bei Verbüßung einer Haft-
strafe durch die verderblichen Einflüsse der Mitgefangenen ausgesetzt sind.
Die auf Grund des § 10 des Ortsstatuts notwendig gewordenen
Bestrafungen sind aus nachfolgender Zusammenstellung ersichtlich.