Nr. 8. Schuldeputation.
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III. Mietentschädigung:
1. für einstweilig angestellte Lehrer und diejenigen Lehrer, welche
noch nicht 4 Jahre im öffentlichen Schuldienste gestanden
haben 540 Jt,
2. für alle anderen Lehrer 800 -
IV. Ortszulagen:
nach 4 Khnger Dienstzeit 300 -
7
350
-
10
400
-
11
. ^
-
16
500
-
19
-
22
600
-
25
650
-
28
700
-
31
750
-
B. Rektoren.
I. Grundgehalt wie zu A I 2.
II. Alterszulagen wie zu A II.
III. Dienstwohnung oder Mictentschädigung .... 1000 M,
IV. Ortszulagen wie zu AIV.
V. Amtszulage 1200 -
C. Gcmeindeschullehrerinnen.
I. Grundgehalt 1200 M,
II. Alterszulagen:
nach 7 jähriger Dienstzeit . 100 »
.10 - . 200 .
. 13 . - 350 -
. 16 - 500 -
, 19 . 650 -
- 22 - - 800 -
. 25 - - 950 .
, 28 - . 1100 -
. 31 . . 1250 -
III. Mietentschädigung 550 -
IV. Ortszulagen:
bis zum vollendeten 7. Dienstjahrc 250 -
nach 7 jähriger Dienstzeit 300 -
. 10 - ° 350 .
D. Fachlehrerinnen.
I. Grundgehalt 1 000 Jt,
II. Alterszulagen wie zu OIL
III. Mietentschädigung wie zu OIII.
IV. Ortszulagen:
bis zum vollendeten 25. Dienstjahre 100 -
nach 25 jähriger Dienstzeit 50 -
E. Anrechnung von Dienstzeit.
Für die Anrechnung von Dienstzeit sind die §§ 84—36 und 62
des Lchrerbesoldungsgesetzes vom 26. Mai 1909 maßgebend.
Dienstzeit an hiesigen Privatschulen im Sinne des § 36 cit.
Gesetzes wird bis zur Höhe von 3 Jahren unter Verzicht auf die
dort vorgeschriebenen Einzahlungen angerechnet.
Die auf Grund der bisherigen Besoldungsordnung erfolgte
Anrechnung von Dienstzeit bleibt bestehen.
Den Lehrerinnen an denjenigen hiesigen höheren Privatmädchen
schulen. die auf Grund der neuen Bestimmungen über die Regelung
des höheren Mädchenschulwesens vom Minister als höhere Mädchen-
schulen anerkannt werden, soll, wenn sie vor Uederschreitung der
Altersgrenze für den städtischen Schuldienst gewählt werden, die Zeit
ihrer Tätigkeit an hiesigen höheren Privatmädchenschulen voll
angerechnet werden.
Kursus für Papparbeit und ein einjähriger Kursus in Hobelbank-
arbeit und Modellieren.
An dem mit der Augustaschule verbundenen Königl. Lehrcrinnen-
seminar fand ein Kursus in der bisherigen Weise statt. Es wurden
Vorträge gehalten über: „Die Frau im modernen Wirtschaftsleben".
„Haushaltungskunde mit praktischen Vorführungen" und „Ausge-
wählte Kapitel der französischen Grammatik".
Am Viktoria-Lyceum wurde der vorjährige Vortragszyklus über
„Die Kunst des Mittelalters und der Renaissance" fortgesetzt.
Auf eigene Kosten wurden 4 Lehrer nach Frankreich beurlaubt,
um dort Konversationsstunden an französischen Seminaren zu erteilen
und sich selbst weiter in der französischen Sprache auszubilden. Die
Anregung zur Entsendung dieser Lehrer hatte die französische Unter-
richlsverwaltung gegeben.
6. Dienstanweisung.
Auf Veranlassung des Königlichen Provinzialschulkollegiums
wurde eine Dienstanweisung für Lehrer und Lehrerinnen der Ge
meindeschulen, welche sich an die bisherige Dienstanweisung für die
Rektoren eng anschließt, ausgearbeitet, und dieselbe fand die Bestäti
gung der Aufsichtsbehörde.
Die Dienstanweisung für die Rektoren wird den veränderten
Verhältnißen entsprechend umgearbeitet.
v) Lehreinrichtungen in den Gemeindeschulen.
1. Religionsunterricht.
Katholischer Religionsunterricht wurde an den 30 katholischen
Schulen und an einem Filial, sowie nach Bedarf an den Neben
klassen erteilt. An allen übrigen Schulen wurde evangelischer Reli-
gionsunterricht und außerdem an 34 Schulen jüdischer Religions
unterricht erteilt. Eine Organisation des jüdischen Religionsunter
richts ist in Angriff genommen.
2. Neben unterricht.
Im Wintersemester bestanden 159 Nebenklasien mit 2301 Kindern.
Die Entwickelung dieser Klassen seit ihrer Einführung ergibt nach
stehende Uebersicht:
1898 .
1900 .
1902 .
1904 .
1906 .
1908 .
Unter den 159 Nebenklassen befanden sich 17 Klaffen für Schwer
hörige.
. . 22 Nebenklaffen mit 267 Kind
. . 56
. 701
. . 78
- 1023
. . 105
- 1557
. . 138
- 2133
. . 159
- 2301
an
An den einzelnen Schulen be
2 Schulen je 1 Nebenklasse,
4 - - 2 Nebenklaffen,
11 - . 3
4 - - 4 -
7.-6
landen:
an 2
- 1
. 1
. 1
- 1
Schulen je
Schule -
7 Nebenkaffen,
8
10
12
14
3.
An diesen Klassen unterrichteten 121 Lehrer und 38 Lehrerinnen.
Uebersicht über die zu erteilenden wöchentlichen
über die zu erteilenden
Unterrichts st unden.
Als Anhang ist die Aufstellung der wöchentlichen
stunden, geordnet nach Schulkreisen, beigegeben.
Unterrichts»
4. Werkunterricht.
An einer Gemeindeschule ist zunächst versuchsweise in einer Aus
nahmeklasse ein Werkunterricht eingeführt, in dem den Kindern im
Anschluß an den Anschauungsunterricht Anleitung zum Formen ge
geben wird.
f) Besondere Einrichtungen zum Wohle der Gemeindeschulkinder.
1. Fürsorge für Kinder mit körperlichen Gebrechen.
5. Wissenschaftliche Veranstaltungen für die Fortbildung
des Lehrpersonals.
- a) Auf Kosten der Stadt.
Physikkurse für Lehrer fanden im Wintersemester, für Lehrerinnen
in beiden Semestern statt.
Für Lehrer und Lehrerinnen wurden im Wintersemester Kurse
im Gesang abgehalten. Die Kurse im Zeichnen wurden wie im Vor
jahre fortgesetzt.
Wie bisher wurden auch im Berichtsjahre dem Lehrerverein als
Beihilfe zur Veranstaltung wissenschaftlicher Vorlesungen 1000 „6
und zu Experimentierkursen 800 M bewilligt.
b) Auf Kosten des Staates.
Au den Abendklassen für Freihandzeichnen in der Königlichen
Kunstschule nahmen mehrere Lehrer und Lehrerinnen teil.
Ferner wurden abgehalten:
Ein Kursus für leichte Holzarbeit im Wintersemester, em 23 wöchiger
Der Unterricht an Kinder, die wegen körperlicher Gebrechen am
Klassenuntcrrichte überhaupt nicht teilnehmen konnten oder wegen
Stotterns in ihren Leistungen zurückgeblieben waren, fand in ähnlicher
Weise statt, wie es im letzten Bericht eingehend dargestellt war.
2. Schulärzte.
Der Bericht über die Tätigkeit der Schulärzte im Berichtsjahre
erscheint als Sonderdruck und ist im Bureau der Schuldeputation
erhältlich.
3. Brause-.und Flußbäder.
Die Benutzung der in allen neueren Schulhäusern vorhandenen
Brausebadanlagen seitens der Schulkinder war folgende:
Knaben Mädchen
Januar 30 669 16 908
Februar 37 726 22 124
März 35 316 20 997
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