Verwaltungsbericht
des
Magistrats zu Berlin
für
das Ltatsjahr 1907.
M 8.
Wericht 6er stäölifcHen SchuLöepuLation.
Um einen Ueberblick über die Ausdehnung des gesamten Berliner
Schulwesens zu geben, schicken wir wie bisher unserem diesjäherigen
Bericht eine statistische Uebersicht über sämtliche öffentlichen und
privaten Lehranstalten Berlins voraus. Zwei dem Berichte beigefügte
Tabellen enthalten die einzelnen Arten der bestehenden Schulen, und
zwar Tabelle I unter Angabe der Zahl der Klaffen und Schüler,
Tabelle II unter Angabe des Religionsverhälmiffes und des Alters.
In Tabelle I sind Vergleiche mit den Zahlen des vorhergehenden
Berichtsjahres gezogen und der Zu- und Abgang in den Besuchs-
ziffern der Schulen angegeben.
In Zukunft werden wir nachstehende Uebersicht über sämtliche
Lehranstalten Berlins nicht mehr veröffentlichen, sondern es wird sich
unser Bericht lediglich auf diejenigen Lehranstalten beschränken, welche
nach dem Schulunterhaltungsgesetz vom 28. Juli 1906 der am
1. April 1908 neu zu bildenden Schuldeputation unterstehen werden,
nämlich die Gemeindeschulen, die Privatschulen und die städtische
Taubstummenschule.
Zur Erläuterung der in den Tabellen summarisch aufgeführten
Unterrichtsanstalten zählen wir sie nachstehend auf:
1. Gymnasien:
a) 4 königliche: Friedrich Wilhelm-, Französisches-, Wilhelm-
und Luisengymnasium.
b) 11 städtische: Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster,
Friedrichswerdersches-, Köllnisches-, Friedrich-, Luisen-
städlisches-, Sophien-, Askanisches-, Humboldt-, Leibniz-,
Königstädtisches- und Lessinggymnanum.
2. Realgymnasien:
a) das königliche Kaiser Wilhelmrealgymnasium;
b) 7 städtische: Köniastädtisches-, Dorotheenstädtisches-, Luisen
städtisches-, Friedrich-, Sophien-, Andreas- und Falkreal-
gymnasium;
c) die städtischen Realgymnasialklassen für Mädchen.
3. 3 städtische Oberrealschulen: Friedrich Werdersche und
Luisenstädtische Oberrealschule sowie die 3. Oberrealschule i. E.
4. Die städtischen Realschulen (höhere Bürgerschulen)Nr. 1—14.
5. Höhere Mädchenschulen:
a) 2 königliche: Elisabeth- und Augustaschule;
d) 7 städtische: Luisen-, Viktoria-, Sophien-, Charlotten-,
Margareten-, Dorotheenschule und die 7. höhere Mädchen
schule i. E.
6. Oeffentliche Mittel- und Elementarschulen einschl.
Vorschulen der höheren Lehranstalten:
a) 3 königliche: Präparandenanstalt, Seminarschule und
Theaterschule.
b) Vorschulen:
a) 5 königliche Anstalten: Vorschule des Friedrich-
Wilhelmgymnasiums, des Kaiser Wilhelmrealgymnasiums,
des Französischen-, des Wilhelm- und des Luisen-
gymnafinms.
ß) 18 städtische Anstalten: Vorschule des Köllnischen-,
Friedrich Werderschen-, Friedrich-, Luisenstädtischcn-,
Sophien-, Humboldt-,' Askanischen-, Leibniz-, König-
städtischen- und des Lessinggymnasiums; Vorschule des
Dorotheenstädtischen-, Friedrich-, Andreas-, Sophien-,
Königstädtischcn-, Luisenstädtischen- und Falkrealgym
nasiums; Vorschule der Luisenstädtischen Oberrealschule.
c) Die Gemeindeschulen 1—287.
s) Schulen für Viersinnige: Königliche Taubstummenschule
und städtische Blindenschule.
v) Städtische Waisenhausschulen: Schule des Waisen
hauses zu Rummelsburg und Schule im Berliner Waisenhause.
k) Sonstige städtische Erziehungsanstalten: Die Schule
im Erziehungshause für verwahrloste Mädchen in Klein
beeren. Schulen der städtischen Jdiotenanstalt in Dalldorf
und der Anstalt für Epileptische in Wuhlgarten, Schule im
städtischen Obdach.
7. Schulen von Vereinen, Kirchen uiw.
a) Knabenschulen: Schule des Luisenstifts und der Erziehungs-
anstall zum grünen Hause.
d) Mädchenschulen: Schule der evangelisch-böhmischen Brüder
gemeinde und des Goßnerhauses.
c) Schule für beide Geschlechter: St. Hedwigpfarrschule.
8. Jüdische Schulen: Die Knaben- und Mädchenmittelschule der
jüdischen Gemeinde.
9. Höhere Privatknabenschulen: Dr. Brauner, Dr. Greve,
Dr. Hermanni, Ohmstede und die Handelsschule, Leiter Engelberg.
10. Die Privatelementarknabenschule von Kraft.
11. 30 höhere Privatmädchenschulen: Aubert, Böhm, Brühl,
Dittrich, Dörstling, Dräger, Gölte, v. Hagen, Hcrrmann,
Heßling, Hitzigrath, Junghahn, Kaul, v. Keisenberg, Klinkhardl,
Dr. Knauer, Kollmorgen, Kreyßig, Kühn (katholisch), äs Mugica,
Ollmann, Plehn, Prox, Reichardt, Dr. Richter, Frl. Richter,
Stier, Ulrich, Vogeler Wagner.
12. 3 Privatmittel- und Elementarmädchenschulen: Eupel,
Lange, Marthashofschule.
13. Die Privatelementarschule für Knaben und Mädchen
der evangelisch-lutherischen Gemeinde.
14. Kontraktschulen: Michatsch, Melior, Straube.
A. Allgemeiner Teil.
I. Einrichtung der städtischen Schuldeputation und
Aenderungen im Mitgliederbestände.
In der Organisation der städtischen Schuldeputation traten im
Laufe des Berichtsjahres keinerlei Aenderungen ein, doch wurden alle
Vorbereitungen getroffen, welche zur Bildung einer neuen Verwaltungs-
deputation am i. April 1908 auf Grund des Volksschulunterhaltungs-
gesctzes vom 28. Juli 1906 notwendig waren. Die Zusammensenung
und die Obliegenheiten dieser neuen Deputation sind festgelegt im
nachstehenden Genieindebeschluß vom ®wmbK\ioi~ '■
Gemeindebeschluß.
I. „Die zum 1. April 1808 zu bildende Schuldeputation soll be
stehen aus:
sechs Magistratsmitgliedern, zwölf Stadtverordneten, zwölf des
Erziehungs- und Volksschulwesens kundigen Männern, unter welchen
sich bestnden sollen mindestens ein Rektor, ein Gcmeindelehrer, eine
Gemetndelehrerin, abgesehen von den nach den gesetzlichen Bestim
mungen hinzutretenden Personen.
II. Der zum 1. April 1908 zu bildenden Schuldeputation ist
außer der ihr gesetzlich obliegenden Verwaltung des Volksschulwesens
die Verwaltung der Taubstummenschule zu belasten, dagegen die Ver
waltung der Realschulen und höheren Mädchenschulen abzunehmen.
Die Verwaltung dieser Schulen wird zugleich mit der Verwaltung
der übrigen höheren städtischen Schulen einer auf Grund des § 59
der Städteordnung neu zu bildenden gemischten Verwalrungsdeputation
übertragen, welche aus vier Magistratsmitgliedern und fünf Stadt
verordneten bestehen soll.
III. Beim Bestehen der Schulkommissionen behält es auch nach
dem 1. April 1908 sein Bewenden."
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