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Nr. 46. Feuerwehr.
Der Inhalt der Tasche besteht aus:
1 Zungenzange nach 0 oll in,
1 Mundsperre nach Heister,
1 Pravazspritze im Kästchen mit 2 Giftzähnen,
1 Glaszylinder mit Morphiumlösung (Beruhigungsmittel),
1 „ „ Strychninlösung i . ... ,,
, u , , , ,, > (Herzrexzmittel).
1 „ „ Atherkampherlosung j v '
Die Glaszylinder werden von dem Abteilungsarzt gefüllt und
plombiert.
Die Spritze und der Inhalt der Zylinder darf nur von Ärzten
verwendet werden.
Einsangen von Bienenschwärmen.
Um das Töten der Bienen beim Beseitigen von Bienenschwärmen
möglichst zu vermeiden, hat jede Wache Anfang August 1907 eine
Schwarmfangkiste erhalten. Die aus Holz angefertigte Kiste ist mit
Lederschlaufen zum Tragen, mit einem kleinen Drahtgazefenster, einem
Verschluß und einer Anweisung zum Einsangen der Bienenschwärme
versehen. Die eingefangenen Bienen werden einem Imker übergeben,
von dem die Chargierten und Mannschaften der einzelnen Wachen im
Gebrauch der Schwarmfangkiste unterwiesen worden sind.
Die auf dem Innendeckel der Sehwarmfangkiste angebrachte An
weisung zum Einsangen der Bienenschwärme lautet:
„Die Schwärme hängen sich gern traubenförmisr an Baumzweige
und Sträucher. Schwarm anspritzen, doch so, daß Wasser als Regen
von oben oder von der Seite auf die Bienen trifft; Kiste unterhalten
und kurzen, aber kräftigen Schlag auf den Ast geben oder mit Hand
feger abfegen, so daß der Schwarm in die Kiste fällt. Kiste schnell
schließen und Deckel nicht wieder öffnen. Auf Wache ist die Kiste
im Keller kühl und dunkel aufzubewahren, bis Abholung erfolgt.
Sitzt der Schwarm an einem dicken Stamm, an einer Wand oder
sonst an flacher Stelle, so ist der Schwarm erst wieder in gleicher
Weise anzuspritzen und dann mit dem Handfeger kurz in die Kiste
abzufegen.
Es ist notwendig, Gesicht und Hände zu schützen; hierzu können
die Wiener Rauchkappe und die Fausthandschuhe von den Fahrzeugen
verwendet werden.
Hat ein Schwarm sich so hoch angesetzt, daß er nicht leicht
gefaßt werden kann, so treibt man ihn eventuell durch Rauch (Harz
fackel) fort und nötigt ihn durch Bespritzen, einen tieferen Platz ein
zunehmen.
Jede Beschädigung fremden Eigentums ist beim Beseitigen bezw.
Einsangen der Bienenschwärme zu vermeiden.“
Spiritusflaschen zum Gebrauch beim Auftauen der Hydranten
im Winter.
Jedes im Dienst befindliche Fahrzeug ist mit einem Kasten, der
eine Salzkottener Spiritusflasche, Streichhölzer und Werg zum Auftauen
der Hydranten im Winter enthält, ausgerüstet worden. Der Kasten
wird in der Zeit vom 1. Dezember bis 1. März jeden Jahres auf den
Fahrzeugen mitgeführt.
Dadurch sind die gewöhnlichen Blechflaschen mit Spiritus und die
zum Wärmen von Wasser früher im Gebrauch befindlichen kupfernen
Gasapparate in Fortfall gekommen.
Elektrische Uhrenanlage auf der Hauptfeuerwache.
Bei der elektrischen Zeitübermittelung von der Zentraltelegraphen
station des Polizeipräsidiums nach der Hauptfeuerwache machten sich
infolge des schlechten Zustandes der seit Mitte des vorigen Jahrhunderts
bestehenden Kabelleitung häufig Störungen bemerkbar. Für die Haupt,
feuerwache wurde daher eine eigene elektrische Uhrenanlage durch die
„Magneta“, Fabrik elektrischer Uhren, Berlin W., Potsdamer Straße 83,
eingerichtet. Die Anlage besteht aus einer im Telegraphenzimmer auf
gestellten Hauptuhr, deren Gang nach Sternwartenzeit geregelt wird,
und aus 9 von ihr abhängigen, in verschiedenen Räumen untergebrachten
Nebenuhren.
Die Abonnementskosten betragen für den Monat 14,70 M. Die
Mietsdauer für die Anlage beträgt mindestens 5 Jahre, die Montage der
Uhren und die Verlegung der Leitungen ist kostenlos erfolgt.
Die Anlage ist seit Mitte Oktober 1907 in Betrieb. Störungen
haben sich bis jetzt nicht gezeigt.
Beschaffung von Handtüchern.
Für die Chargierten und Mannschaften sind 2 000 Stück Hand
tücher zur Benutzung während des Wachdienstes beschafft worden.
Jeder auf Wache befindliche Mann erhält wöchentlich ein reines Handtuch.
Die Handtücher müssen auf Wache aufbewahrt werden; die Reinigung
und der Ersatz wird durch die Abteilung bewirkt.
Feuerpolizeiliche Maßnahmen.
In dem Berichtsjahr wurde eine größere Anzahl von Polizei
verordnungen und Bestimmungen in feuerpolizeilicher Hinsicht erlassen,
die unter Mitwirkung der Abteilung entstanden sind. Die wichtigsten
Verordnungen sind nachstehend aufgeführt:
1. Polizeiverordnung vom 19. September 1907, die Regelung des
Kehrbezirkswesens der Schornsteinfeger betreffend, und Regulativ
vom 19. September 1907, die innere Einrichtung der Kehrbezirke
für Schornsteinfeger betreffend.
2, Polizei Verordnung vom 16. Dezember 1907, betreffend Aufbewahrung
und Lagerung von Brennmaterialien und Nutzholz.
3 Abgeänderte Bestimmungen vom 28. März 1907 zu den Grund
sätzen für die gewerbepolizeiliehe Überwachung der Betriebe zur
Herstellung von Celluloidwaren und der zugehörigen Lagerräume.
4. Grundsätze für die Lagerung von Mineralölen und anderen leicht
entzündlichen Flüssigkeiten unter dem Drucke von flammen
erstickenden Gasen und Flüssigkeiten.
5. Grundsätze für die bau-, teuer- und gewerbepolizeiliche Überwachung
der Anlagen von Späneschächten, Spänegelassen, Entstaubungs
einrichtungen und Staubsammlern in Holzbearbeitungsbetrieben.
6. Sonderanforderungen an Warenhäuser und an solche anderen Ge
schäftshäuser, in denen größere Mengen brennbarer Stoffe feil
gehalten werden. Vom 2. November 1907.
Berlin hatte am Schluß des Berichtsjahres 2 108 948 Einwohner
die Fläche des Stadtgebietes betrug 6 352,25 ha und die Zahl der be
bauten Grundstücke 27 328.