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Nr. 37. Straßenreinigung.
jahres um 5 086 gm vermehrt. Zur Zeit sind etwa 6 104 884 gm
besten Straßenpflasters im Stadtgebiet vorhanden.
Selbstverständlich verringert sich die Fläche des noch vorhandenen
alten schlechten Steinpflasters in demselben Maße wie das gute Pflaster
zunimmt: das erstere ist fast nur noch in den weniger verkehrsreichen
älteren Nebenstraßen vorhanden.
3. Arbeiterpersonal.
Aus der steten Vergrößerung des Arbeitsgebietes ergibt sich wohl,
daß auch die Zahl der Arbeiter stetig vermehrt werden mußte, doch
ist in dem Berichtsjahr mit Rücksicht auf die Einführung neuer
Maschinen eine Vermehrung nicht vorgenommen.
Im Rechnungsjahre 1907 waren im eigentlichen Reinigungs
betriebe vorhanden:
rund 133 Vorarbeiter,
- 1 414 Arbeiter,
- 509 Arbeitsburschen.
Summe rund 2 056 ständige Arbeitskräfte.
Hierzu treten noch:
13 Handwerker und
2 Arbeiter im Hauptdepot,
94 Wärterinnen in den Abortanstalten und
1 Aufseher auf dem Abladeplatz in Spreenhagen.
Ein Vergleich der Kopfzahl der ständigen Arbeiter mit der zu
reinigenden Straßenfläche ergibt, daß auf jeden Kopf entfallen:
a) von der Gesamtfläche des Straßengebiets etwa 5169 gm,
d) von der Fahrdammfläche etwa 3 182 gm,
o) von der täglich zu reinigenden Straßenfläche etwa 3 362 gm.
Im Verhältnis des vorhandenen Asphallpflasters zu der Kopfzahl
der Arbeitsburschen entfallen auf jeden Arbeitsburschen durchschnittlich
5 405 gm Asphalt.
4. Lohnverhältnisse.
Die Mannschaften der Straßenreinigung werden nach folgenden
Lohnsätzen gelöhnt:
Arbeitsburschen: Anfangstagelohn 2 JC, nach 2 Jahren täglich
2,25 JC;
Arbeiter: Ansangstagelohn 3,75 JC, nach 3 Jahren täglich 4 JC,
nach 6 Jahren 4,25 JC, nach 9 Jahren 4,so JC\
Vorarbeiter: Anfangstagelohn 4,76 JC, nach 3 Jahren 5 JC.
Ferner erhalten:
Motorfahrer: täglich 5 JC\
Handwerker: Anfangstagelohn i,50 JC, nach 3 Jahren 4,75^,
nach 6 Jahren 5 JC.
Arbeiter im Hauptdepot werden gelöhnt wie Straßenreinigungs
arbeiter.
Die Lohnzulagen werden, wenn die Einstellung bezw. Beförderung
an einem Monatsersten erfolgt, von diesem Tage ab, sonst vom ersten
des folgenden Monats ab gewährt Arbeitern k., welche nach Er
füllung der militärischen Dienstpflicht alsbald wieder eintreten, wird
bei Gewährung der Lohnzulagen die vor dem Militärdienst im
Straßenreinigungsbetriebe als Arbeiter zugebrachte Zeit mitgerechnet.
Die gewöhnliche Arbeitsdauer bei dem Nachtbetriebe beträgt
8 Stunden, bei dem Tagesbetriebe für Arbeiter und Arbcitsburschen
9 Stunden, bei ungünstiger Witterung und wenn die Verhältnisse es
sonst notwendig erscheinen lassen, auch etwas mehr. Die Erholungs-
und Ersrischungszeiten sind in den vorbezeichneien 8 bezw. 9 Stunden
nicht enthalten. Die Angaben beziehen sich mithin nur auf wirkliche
Arbeitszeit. Ueberstunden werden mit je 0,5v JC für Arbeiter und je
0,»o JC für Burschen besonders vergütet, wenn nach dem Ermeffen der
Direktion außergewöhnliche größere Arbeiten nötig waren. Die
Wärterinnen der städtischen Abortanstalten, Abschnitt 3, beziehen täglich
1,5o JC Lohn.
An Bekleidungsstücken werden nach Bedarf gewährt:
a) den Aufsehern und Hilfsaufsehern jährlich eine Tuchhose und
eine Mütze zum Preise von zusammen 16—17 JC, außerdem
alle zwei Jahre Ueberzieher, Ueberrock, Litewka, Binde, Tuch-
(Stiefel-) Hose und Drillichhose, zum Preise von zusammen
etwa 110 JC und endlich etwa von 3 zu 3 Jahren ein Regenrock
zum Preise von 24 JC\
b) den Arbeitern alle 8 Monate Drillichrock, Drillichhose, Tuch
mütze, Halsbinde und alle 12 Monate ein Gummikragen, und
für die Wintermonate eine Hose aus englischem Leder, zum
Preise von zusammen rund 28 JC jährlich:
c) den Arbeitsburschen alle 6 Monate Drillichbluse, Drillichhose,
Tuchmütze, Halsbinde und alle 12 Monate ein Gummikragen,
und für die Wintermonate eine Hose aus englischem Leder,
zum Preise von zusammen rund 31 JC jährlich.
Zur Löhnung der ständigen Arbeiter und Arbeitsburschen stellte
der Etat während unseres Berichtsjahres 2 784 656 JC zur Verfügung.
Hiervon find 2 767135,ss JC ausgegeben, so daß ein Rest von
17 520,57 JC geblieben ist. Diese Ersparnis ist dadurch begründet,
daß bei dem zahlreichen Personal auch zahlreiche Fehltage und Fehl-
wochen im Laufe eines Jahres vorkommen, für die ein Lohnbetrag
nicht verausgabt wird.
Auch wird in Fällen der Erkrankung des Personals nicht immer
sofort Ersatz eingestellt, sondern erst dann, wenn in einem Bezirke
mehrere Arbeiter gleichzeitig zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit
voraussichtlich auf längere Zeit den Dienst versäumen müssen, und
daher die hierdurch entstehenden Mehrleistungen von den übrigen
Arbeitern nicht mehr ordnungsmäßig bewältigt werden können.
Schließlich möge hier nicht unerwähnt bleiben, daß in Krankheits
fällen sämtlichen städtischen Arbeitern, also auch den bei der Straßen
reinigungsverwaltung erkrankten Arbeitern, welche länger als ein Jahr
im städtischen Dienste sich befinden, der Lohn nach Abzug des Kranken
geldes für einen Zeitraum von 6 Wochen zu gewähren ist. Diese
Vorschrift bildet die allgemeine Regel: Abweichungen nach der Richtung
einer Einschränkung der Zeitdauer dürfen nicht stattfinden. Dagegen
kann eine mehr als sechswöchige Fortzahlung des Lohnes in denjenigen
Fällen erfolgen, in welchen die Erkrankung des Arbeiters in ursäch
lichem Zusammenhange mit seiner Dienstverrichtung steht.
5. Arbeitsleistungen.
Die gewöhnliche Arbeitsdaucr und die Art der Verteilung der
verschiedenartigen Arbeitsleistungen na» besonderen Kommandierrollen
ist im Berichtsjahre insofern verändert worden, als für das Aus
baggern der Straßengullies ständige Arbeilskolonnen eingerichtet sind.
Auch im Geschäftsjahr 1907 war eine achtstündige Arbeitszeit für das
Arbeitspersonal Regel.
6. Unterstützungen.
Im Berichtsjahre sind infolge dauernder Dienstunfähigkeit aus
dem Betriebe der Straßenreinigung mit Ruhegeld ausgeschieden 7 Vor
arbeiter und 17 Arbeiter; Witwen- und Waisengeld ist in 5 Fällen
an Hinterbliebene im Rechnungsjahr 1907 verstorbener Angehöriger
und ehemaliger Angehöriger des diesseitigen Arbeitspersonals bewilligt
worden.
Außerdem wurden im Berichtsjahre 38 Unterstützungen im Ge
samtbeträge von 1 980 JC gezahlt.
7. Fürsorge für das Arbeitspersonal in sozialpolitischer Hinsicht.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Kranken-, Alters-, In-
validen- und Unfallversicherungen sind nicht verändert worden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahre der Betriebskrankenkaffe (dem
Kalenderjahre 1907) betrug die Gesamtheit der Krankentage 24 728
gegen 19 454 des Vorjahres, und zwar in 1 471 Erkrankungsfällen
gegen 1268 des Vorjahres. Ende 1906 gehörten 2095 Mitglieder
der Kasse an, am Schluffe des Geschäftsjahres 1907 : 2 191 Köpfe,
also 96 Köpfe mehr.
Die reichsgesetzlichen Bestimmungen über die Unfallversicherung
haben zwar auch für die im Betriebe der Straßenreinigung beschäftigten
Arbeiter usw. Gültigkeit Bezüge auf gründ dieses Gesetzes gelangen'
indessen nur in verhältnismäßig wenig Fällen zur Anweisung, da
in der Regel die Betriebsunfälle nur unbedeutende Verletzungen zur
Folge haben, welche bereits vor Beginn der Unterstützungspflicht durch
die Berufsgenosscnschaft behoben sind, doch bewirkt die Zunahme der
Kraftfahrzeuge eine verhältnismäßig rasche Steigerung des Prozent-
satzes an Unfällen. Im Berichtsjahre sind im ganzen 68 Unfälle zur
Anzeige gebracht und an 39 Verletzte Unfallrente gezahlt (gegen 28
im Vorjahr).
8. Gratifikation.
Geldgeschenke zur Belohnung für eine einwandsfteie 25 jährige
Dienstzeit sind auch im Berichtsjahre wiederum nach den bisherigen
Sätzen, welche sich für Vorarbeiter auf 90 JC und für Arbeiter auf
75 JC beliefen, zur Zahlung angewiesen, und zwar an 4 Arbeiter.
9. Arbeitsgeräte und Materialien.
Geräte und Materialien sind zum größten Teile von Fabruantenusw-
bezogen worden, mit denen nach vorausgegangener öffentlicher oder
beschränkter Ausschreibung Lieferungsverträge abgeschloffen worden
sind. Minderwertige Lieferungen und Leistungen sind nach vorheriger
Vereinbarung der Preise von der Direktion mit Zustimmung einer
aus 3 Mitgliedern der Deputation gebildeten Kommission freihändig
vergeben. Vereinzelte geringfügige Gegenstände sind schließlich auch
in diesem Berichtsjahre wieder von der Direktion freihändig beschafft.
Verausgabt sind im Rechnungsjahre 1907 für Geräte und Werk
zeuge einschließlich deren Unterhaltung rund 162 290 JC und für
Materialien rund 115 070 JC. Beschafft sind im Betriebsjahre an
Geräten:
40 942 Piaflavabesen,
1532 Piaffavawalzen,
100 breite Stoßeisen,
— Schaufeln,
— flache Schippen,
6 761 Stiele aller Art,
8 103 m Hanfschlauch,
2 604 Gummikratzen,
96 Gießkannen,
336 Klosettbürsten,
105 Pissoirreinigungsbürsten,
12 673 kg präpariertes Del,