Nr. 31. Gewerbegericht.
3
Diese sind im Laufe des Jahres, wie folgt, erledigt:
ammer
Zahl der
Prozesse
Erledigung der Sachen durch
Ver
gleich
Verzicht
im Sinuc
des § 306
3- P- O.
Zurück
nahme
der
Klage
Abgabe
an das
Jnnungs-
schiedSqericht
und andere
Gerichte
Aner-
kennt-
nis
Ver
säumnis-
urteile
andere Endurteile,
tontradiktorische Verhandlungen
mit ohne
Beweis- Beweis- i
aufnähme aufnähme
nach Eides
leistung
durch eine
'L'tutei
Am
Schluffe
des
Berichts
jahres
unerledigt
geblieben
1. Schneiderei und Näherei . .
2. Textil-, Leder-, Putzindustrie .
3. Baugewerbe
4. Holz- und Schnitzstoffe . . .
5. Metalle
6. Nahrung, Beherbergung und
quickung
7. Handel und Verkehrsgewerbe .
8. Allgemein
Er
127
33
72
58
26
200
128
12
Summe
656
66
22
35
87
8
75
42
7
29
27
4
12
7
7
26
41
4
13
1
4
1
292
34
128
15
25
1
12
1
2
33
3
77
6
3
7
10
5
9
22
2
3
3
4
11
17
1
62
41
Außer den oben erwähnten 14 712 Klagen wurden noch
28 Arreste verfügt; auch gingen noch weitere 1 313 Schriftsätze ein,
die aber wegen Unvollständigkeit oder weil sie, wie sofort klar erkenntlich
war, nicht vor das Gewerbegericht gehörten, nur durch das Eingangs
register gebucht wurden.
Unter den diesjährigen 14 712 Prozessen befinden sich 71 Streitig
keiten zwischen Arbeitnehmern desselben Arbeitgebers (§ 3 Absatz 1
und 4 und §. 4 Absatz 1 letzter Satz des Gewerbegcrickitsgesetzes).
Ferner befinden sich darunter 21 Klagen von Schiffern, die meist mit
ihren Kähnen hier auf der Durchfahrt begriffen waren. Diese 21 Klagen
sind ausnahmlos, wenn die Abhaltung des Termins am Tage der
Klageanbringung nicht mehr möglich war, bereits am nächsten Tage
meist durch Vergleich beendet worden.
In den 1 335 Prozeffen, deren Objekt mehr als 100 M betrug,
ergingen 401 Endurteile und zwar:
a) Anerkenntnis, und Versäumnisurteile 201,
b) andere Urteile • 200,
sind 401.
Hiergegen wurden 74 Berufungen eingelegt.
Von den Entscheidungen auf die Berufung fielen aus:
a) die Vorentscheidung bestätigend 16
b) - - abändernd 6
c) - - aufhebend 5
d) durch Zurücknahme wurden erledigt 11
e) - Vergleich 9
f) unerledigt blieben ■ 2,
find 74
Auf die einzelnen Kammern verteilt sich die Zahl der eingelegten
Berufungen wie folgt:
*
Zahl der
Prozeffe mit
berufungs
fähigem
Objekt
Zahl der
berufungs
fähigen
kontra
diktorischen
Urteile
Zahl der
eingelegten
Berufungen
Kammer 1
221
25
9
2
59
13
4
’ - 3
318
25
8
4
60
ii
4
• 5
143
21
15
. 6
280
45
14
7
121
27
11
- 8
133
33
9
zusammen
1335
200
74
Von den am Schluffe des vorigen Berichtsjahres unerledigt
gebliebenen 26 Sachen der Berufungsinstanz sind, wie folgt, erledigt:
bestätigend |
abändernd -
aufhebend ®
durch Zurücknahme 4
durch Vergleich .•••■••• %
es schweben noch Berufungssachen . "
zusammen 26.
Unter den 14712 Prozessen befinden sich:
5 810 mit einem Objekt bis
4 664 - • - von
2M3 -
856 -
20 M.
20,oi bis 50 Ji,
50,oi . i00 -
100,oi - 200 -
220 mit einem Objekt von 200,oi bis 300 M,
259 - . . über 300 M.
Es haben also 9,o? v. H. der eingegangenen Klagen ein berufungs
fähiges Objekt.
Die niedrigste Klagesumme betrug 10 die höchste 4 000 Jt.
Streitgegenstand war in
8 746 Fällen Zahlung von rückständigem Lohn,
5 913
Lohn- oder Entschädigungsansprüche wegen Ent-
lassung aus der Arbeit vor Ablauf der vertrags
mäßigen Zeit und ohne Aufkündigung,
568
-
Ausstellung eines Arbeitszeugniffes,
36
die Berechnung und Anrechnung der von den
Arbeitern und Hausgewerbetreibenden zu leistenden
Krankenversicherungsbeiträge,
36
Auslösung des Lehrverhältnisses.
23
Fortsetzung -
24
Konventionalstrafen,
1012
Schadensersatz,
1039
Herausgabe von Arbeitspapieren (Büchern. Quit-
tungskarten, früheren Zeugniffen usw.), Sachen,
Handwerkszeug usw.,
42
-
Wiederaufnahme der Arbeit,
85
-
Rückzahlung von Kautionen,
10
-
Zahlung von Lehrgeld,
20
-
> - Kostgeld,
zus. 17 554 Fällen.
Der Unterschied von 2 842 erklärt sich dadurch, daß in vielen
Fällen mit einer Klage gleichzeitig mehrere Ansprüche geltend gemacht
wurden, wie rückständiger Lohn, Lohnentschädigung, Herausgabe von
Handwerkszeug und Arbeitszeugnissen usw.
Von Arbeitnehmern wurden 13 856 Klagen angestrengt, darunter
2 960 von Frauen und Mädchen, 416 von Heimarbeitern, 73 von
Lehrlingen, 151 von Lauf- und Arbeitsburschen; von Arbeitgebern
dagegen nur 856 Klagen.
Von den von den Arbeitgebern angestrengten 856 Klagen ge
langten 63 zum kontradiktorischen Urteil; hiervon wurden 33—52,4 v.H.
mit dem ganzen geltend gemachten Anspruch bezw. dem wesentlichsten
Teil desselben gewonnen; von den von Arbeitnehmern angestrengten
Prozessen gelangten 1293 zum kontradiktorischen Urteil: hiervon
wurden 641 — 49,5 v. H. von den Klägern gewonnen und zwar eben
falls mit dem ganzen geltend gemachten Anspruch bezw. mit dem
wesentlichsten Teil desselben.
Durchschnittlich wurde jeder Beisitzer
der Kammer 1 5 mal.
- - 2 6
- - 3. 4-
- - 4 6-
- - 5 6-
- - 6 6-
- - 7 9,5 -
zu Sitzungen herangezogen.
Sitzungen, die ein Einzelrichter abhielt, fanden 658 mit durch
schnittlich je 23.5 Terminssachen, Sitzungen, zu denen Beisitzer zu
gezogen waren, 479 mit durchschnittlich je 12 Sachen statt. Außerdem
wurden an 13 Kammertagen noch 107 Vergleichssachen verhandelt.
Von den im Berichtsjahr durch kontradiktorisches Urteil beendeten
1460 Prozessen (einschließlich der 104 Reste aus dem Vorjahre)
wurden erledigt:
1