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Nr. 28. Arbeitshausvcrwaltung.
Lfde.
Nr.
Art der Kosten
10
Aus den
a)
b)
c)
11
Unkosten
Uebertrag
Davon ab:
Einnahmen:
Erstattung von Verpflegungskosten 20 899,82^5,
Aus den Erträgen des Anstallsrieselfeldes 4 080,so -
Verschiedene Einnahmen: Für Küchenabgänge, Stroh, Knochen, Lumpen, altes Eisen je.
(abzüglich des vereinnahmten Fußmehls) 10004,7« -
der Bäckerei als durchlaufender Posten 1 4 409.8« .
Summe II Gencralkoflen
Abgerundet
JC | ^
i
429 779 I 14
49 395 I 28
380 383 86
Zusammenstellung:
I
II
III
Die Jndividualkosten betragen
- Gencralkoflen -
716 810
380 383
30
86
Summe
1 097 194
16
Von diesen Kosten sind durch den aufgekommenen Arbeitsverdienst (§ 38 des Gesetzes vom 8. März 1871» gedeckt:
a) durch Einnahme aus dem Arbeitsverdienst 103 670,«s ^5,
ergibt auf 775 085 Verpflegunqstage
b) als Arbeitsverdienst der für Zwecke der eigenen häuslichen Verwaltung verrichteten
Arbeiten 80 772,72 -
ergibt auf 775 085 Verpflegunqstage
184 443
37
Insgesamt
912 755
79
Unterabteilung
Im Durch
schnittfür das
Jahr 1906
Im Durch
schnitt fürdas
Jahr 1907
JC
Im Durch
schnitt der 3
Etatsjahre
1905, 1906,
1907
a) Korrigenden, die mit Ge
sundenkost verpflegt waren
0,80
0,94
0,83
b) Hospitaliten, die nicht im
Lazarett verpflegt waren
1,25
1,39
1,24
o) Korrigenden und Hospita
liten in Krankenbehandlung
1,62
1,74
1,61
Zu b und c treten den preußischen Armenverbändcn gegenüber
die Tarifsätze ein. die der Herr Minister des Innern unterm
2. Juli 1877 auf Grund des Reichsgesetzes über den Unterstützuugs-
wohnsitz vom 6. Juni 1870 und des § 35 des Ausführungsgesetzes
hierzu vom 8. März 1871 festgesetzt har, nämlich für den Tag 80 ^
und für notwendig gewordene ärztliche Behandlung und Verpflegung
einschließlich der gereichten Arzeneien, Heilmittel ec. außerdem für den
Tag 20
11. Stiftungen und Stiftungskapitalien des Arbeitshauses.
Sie bestehen:
ai aus einem Geschenk des Rentiers und Brauereibesitzers
Wilhelm Bier (vom 11. Oktober 1854), besten Zinsen bestim
mungsgemäß zum Ankauf von Bibeln und Gesangbüchern für
die im Arbeitshaus eingesegneten Personen zu verwenden sind
und soweit sie hierzu nicht benutzt werden, dazu dienen sollen,
solchen Korrigenden, welche Hoffnung auf Besserung erwecken,
bei ihrem Eintritt in die Lehre eine Bibel oder ein Gesang
buch miizugeben. Das Vermögen betrug am Ende des Berichts
jahres 944 JC\
b) aus der Wilhelmine Bier'schen Stiftung (Frau Wilhelmine
Bier, Schenkung vom 20. Oktober 1879 , deren Zinsen be
stimmungsgemäß zur besseren Ausrüstung jugendlicher Korri
genden verwendet werden sollen, von denen zu hoffen ist, daß
sie gebessert sind und die bei ihrem Abgänge in eine Lehre oder
einen Dienst gebracht werden. Das Vermögen betrug am Ende
des Berichtsjahres 2116 JC.
Zu a und b.
Durch Depnlalionsbeschluß werden die Zinsen entsprechend den
Bestimmungen der Testatoren bezw. der Testamentsvollstrecker jetzt zu
Gunsten der jugendlichen Korrigenden verwende«, bei denen die Voll
streckung der korrektionellen Namhaft gemäß dem Ministerialerlaß vom
18. Mai 1905 ausgesetzt ist;
o) von den Zinsen eines von dem Rentier Adolf Mette und
seiner Ehefrau Johanna, Friederike Emilie geb. Caval
letzwillig ausgesetzten und von der Hauptstiftungskasse als Neben-
fonds des Friedrich Wilhelmhospitals unter dem Namen
„Mettestiftung" verwalteten Legats von 30 000 JC sind nach
den Bestimmungen der Erblasser 450 M jährlich zu Weihnachten
an die Kranken und unheilbaren Hospitaliten des Arbeits
hauses zu verteilen. Diese 450 JC wurden auch am Weihnachts
feste 1907, und zwar unter 567 männliche und 141 weibliche,
zusammen unter 708 Personen in Beträgen von je 63 und 64
Pfennigen ausgeteilt.
Rummelsburg bei Berlin, den 5. November 1908.
Deputation für das Arbeitshaus und das städtische Obdach.
I. V.: Jacoby.