Nr. 23. Arbeitshaus Verwaltung.
o
1898 .
. . . 60 ,,,
1903
. . . 40
1899 .
. . . 53 -
1904 .
. . . 39 -
1900 .
. . . 66 -
1906
. . . 40 -
1901 .
. . .56 •
1906
. . . 62 -
1902 .
. . . 47 -
1907
. . . 56 -
Die für den
Arbeitsbetrieb
getroffenen
Verfügungen und Ver-
nbarungen sind im großen und ganzen beständig. Für die unter 2
bis 7 und 9 aufgeführten an Verdienste höheren Arbeiten muß im
allgemeinen alle Jahre dieselbe Zahl von Arbeitskräften bereit ge
halten werden. Die übrigen entbehrlichen Korrigenden werden auf
die Rieselfelder geschickt.
Neben Arbeitslohn werden noch pro Mann und Tag 10 ^
Ueberverdienst eingezogen, bei den Beamtenarbeiten außerdem noch
5 ^ für Hergäbe der Arbeitsgeräte.
Zu 14 bis 20. Ein besonderer Arbeitslohn wird bei diesen für
die verschiedenen häuslichen Bedürfnisse der eigenen Verwaltung ver
richteten Arbeiten nicht eingezogen. Zur Berechnung des Wertes dieser
Arbeitsleistungen ist daher der unter I ermittelte Durchschnittssatz von
56 4 für den Kopf und Arbeitstag schätzungsweise in Anrechnung
gebracht wordeu.
Die als ein Teil des Arbeitsverdienstes der Häuslinge diesen
gutgeschriebene Arbeitsprämie (Ueberverdienst) hat den Zweck, die
Arbeitsfreudigkeit der Korrigenden während der Haft zu erwecken
und zu stärken und ihnen für die erste Zeit nach der Entlastung die
nötigsten Mittel zum Lebensunterhalt während der Aufsuchung eines
Unterkommens zu gewähren. Nach der für die Verwaltungen von
Gefängnissen und Besserungsanstalten geltenden Grundsätzen steht den
Korrigenden ein rechtlicher Anspruch auf die Arbeitsprämie nicht zu,
sie wird für dieselben aufbewahrt und geht in ihr Eigentum erst init
der Aushändigung über. Während der Haft kann ihnen auf ihren
Antrag ein Teil der Prämie, und zwar bis zur Hälfte zum Ankauf
von Zusatznahrungsmitteln überwiesen werden. Gegen ihren Willen
kann die Arbeitsprämie als Disziplinarstrafe oder als Ersatz für
böswillig oder mutwillig an Anstaltseigentum angerichteten Schaden
oder, wenn sie aus der Anstalt entwichen sind, eingezogen werden.
Die Höhe des Ueberverdicnstes bei den Männern beträgt meist
10 ^ für den Arbeitstag, für einige geringe Arbeiten dagegen 5 und
Z ji, bei den Weibern gleichfalls unter Berücksichtigung der Arbeils-
schwierigkeit 6, 5 und 3 Im Filialhospital erhalten die dorthin
zu Reinigungsarbeiten geschickten männlichen Korrigenden 15 ^
Ueberverdienst pro Tag.
Einer besonderen Ueberverdienstkasse liegt die Gutschreibung. Auf
bewahrung und Auszahlung der Arbeitsprämie ob.
Der Jahresabschluß der Ueberverdienstkaste weist nach:
Am Beginn des Berichtsjahres einen Bestand von . . 26 384,7« Jt
Hierzu Einnahme 47 356,bi -
Dagegen Ausgabe 49811,08 «
Ani Schluß einen Bestand von 28 930,18^5-
Die Einnahmen und Ausgaben verteilen sich folgendermaßen:
Einnahme.
a, Aus den Arbeitslistei^ sich ergebende Ueberverdienstbeträge:
1. von den Arbeitgebern außer dem Arbeilsverdienst gezahlt:
für Arbeiten auf den Rieselfeldern .... 24 763,70^5.
für sonstige Arbeiten außerhalb der Anstalt . 548,17 -
- - - innerhalb - - . 923,78 -
Arbeiten für Beamte des Arbeitshauses . . 538,48 -
2. von der Arbeitshausverwaltung aus eigenen
Mitteln gewährt:
für die übrigen in der Hauptanstalt be
schäftigten Häuslinge 12 206,27 -
— außerdem sind Extrazulagen (Schmalz,
Wurst, Eier, Heringe) im Werte von
204 Jt gegeben worden —
für die in der Arbeitshausbäckerei beschäftigten
Häuslinge 324,oo -
für die in der eigenen Landwirtschaft Beschäftigten 93,io -
Summe des während der Hast gutgeschriebenen
Ueberverdienstes 39 397,bo^5.
b) ferner Beträge, die aus Gefangenenanstalten bei der
Einlieferung oder sonst von Behörden und anderen
Personen zur Gutschreibung für Häuslinge ein-
gegangen sind 7 959,oi^5,
Summe der Einnahme 47 366,bi Jt
Ausgabe.
a) Zum Ankauf von Zusatzverpflegung 11 271,24^5,
b) zu Briefporto, Bestellgeld 57,io -
c) für erbetene Neuausfertigung von Militärpapieren
und für Pässe 110,97 -
d) für erbetene Einlösung oder Verlängerung des Ein
lösungsrechts verpfändeter Sachen 0,75 -
e) aus dem Ueberverdienst eingezogenen Transport
kosten 392,69 -
f) zum Ersatz des Wertes von böswillig oder aus
Unachtsamkeit ganz oder teilweise vernichteten oder
in Verlust gebrachten Sachen 2 693,31 -
g) für angekaufte Kleidungsstücke, Leibwäsche, Schuh-
werk behufs Ausstattung bei der Entlastung . . 3 913,80 -
h) Beträge, die an Behörden zur Auszahlung an ent-
laffene Häuslinge abgeliefert sind ...... 1 71l,os -
i) Beträge, die bei der Entlassung an die Häuslinge
ausgezahlt sind 29 660,63 -
Summe der Ausgabe 49 811,08.45.
Im einzelnen Fällen z. B. wenn wegen andauernder Krankheit
nur ein geringer Ueberverdienst gutgeschrieben war. oder zur Be-
lohnung für besonderen Fleiß bei tadelfreier Führung, können ferner
aus Mitteln, die für diesen Zweck ausgeworfen sind, Unterstützungen
bei der Entlassung gewährt werden. In dieser Weise wurden an
88 Personen 449,88 JC gegeben.
Außerdem sind noch vielen Entlassenen Kleidungsstücke, Leib
wäsche oder Schuhwerk, unemgelllich verabfolgi werden.
4. Seelsorge.
Für die evangelischen Häuslinge und. Hospitaliten wurde an
Sonn- und Feiertagen, am Weihnachtsheiligenabend und Sylvester
in der Anstaltskirche von dem Anstaltsgeistlichen Gottesdienst ab
gehalten. Die Gottesdienste für die Häuslinge in Malchow und
Wartenberg wurden von dem Ortsgeistlichen dortselbst auf Grund
vokationsmäßiger Verpflichtung wahrgenommen. Auf den übrigen
Arbeitskommandos fanden Gottesdienste alle 3 Wochen und an den
hohen Festtagen statt.
Abendmahlsfeiern wurden in der Hauptanstalt ca. alle 6 Wochen
sowohl in der Kirche für die Gesunden als auch auf den Stationen
für die Kranken veranstaltet. Vor jeder Feier wurde mit den ein
zelnen Kommunikanten eine vorbereiiende Besprechung gehalten. In
den Baracken auf den Rieselfeldern wurde alle Vierteljahre nach vor
heriger Umfrage Abendmahl gefeiert.
Für jeden Verstorbenen wurden in der würdig ausgestatteten
Leichenhalle der Anstalt unter Beteiligung von Häuslingen bezw.
Hospitaliten, oft auch von Angehörigen der Verstorbenen Trauerfeiern
gehalten.
Die katholischen gottesdienstlichen Handlungen in der Hauptanstalt
und in den Häuslingsboracken, in denen ausschließlich, wie in Blanken
burg, oder zum Teil Häuslinge katholischen Glaubens untergebracht
waren, wurden durch einen katholischen Geistlichen wahrgenommen.
In der Anstaltskirche wurde monatlich einmal Gottesdienst für säint-
liche katholische Insassen gehalten, vierteljährlich einmal Gelegenheit
zur Beicbte gegeben und ebenso oft die in Frage kommenden Häus-
lingskommandos besucht.
Die Häuslinge und Hospitaliten jüdischen Glaubens, von denen
die ersteren an den Sabbathen und Fasten zur Arbeit nicht gezwungen
werden, erhielten jüdische Gebetbücher und an den hohen Festtagen
von der jüdischen Gemeinde zu Berlin ebenfalls Gebetbücher und
rituelle Speisen.
Auch die Anstaltsbibliothek dient dem ernsten Zwecke, den die
Arbeitshausverwaltung zu verfolgen hat, indem sie die ihrer Ver
wahrung und Beaufsichtigung übergebenen Anstaltsinsassen wieder zu
nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft umzubilden bemüht ist. Das
erziehliche Moment, welches sich aus der Benutzung ihrer Schrift er-
gibt, ist nicht gering zu veranschlagen. Die Verwallung hat das eifrige
Bestreben, durch Darreichung von Büchern, teils allgemein unter
haltenden, teils belehrenden und edlen, über das Alltägliche erhebenden
Inhalts, bei einer wohltuenden Abwechslung und unter Berücksichti
gung der verschiedenen Individualitäten und des Bildungsgrades des
einzelnen, in den Anstaltsinsassen während der Mußestunden Anregung
zu erwecken, von denen man hoffen kann. daß sie die Mühen ' und
Ausgaben belohnen und ersprießlich wirken werden. Die Bücher,
sowie die regelmäßig zur Verteilung gelangenden Sonntagsblätter
werden gern gelesen. Sämtlichen Insassen ohne Ausnahme ist die
Bibliothek zugänglich. Im Verwaltungsjahr sind für 499,so Jt neue
Bücher angeschafft worden.