Nr. 28, Arbeitshausverwaltung.
3
1*
Männer, Weiber
3. Vor dem 18. Lebensjahr waren mit
Freiheitsstrafen belegt 78 —
4. Ursachen der Verurteilung:
Uebertretung des § 361 Nr. 3 des Reichs
gesetzbuchs — Landstreichen — — —
desgleichen Nr. 4 — Betteln — .... 593 1
- - 5 — Müßiggang — . . . — —
- - 6 — Gewerbsunzuchi — . — 22
. - 8 — Obdachlosigkeit —. . 441 10
Auf Grund des tz 181a Kuppelei (Zuhälterei) 40 —
5. Dauer der Korrektionshaft
bis 6 Monat 125 13
über 6 Monate bis unter 2 Jahren ... 516 16
2 Jahre 433 4
6. Heimat nach Geburt.
Provinz Ostpreußen 75 2
- Westpreutzen 57 4
> Brandenburg ohne Berlin ... 196 8
Stadt Berlin 242 9
Provinz Pommern 86 1
. Posen 95 8
• Schlesien 151 5
- . Sachsen 43 —
- Schleswig-Holstein 5 —
- Hannover 9 —
• Hessen-Nassau 4 —
- Westfalen 15 —
Rheinprovinz 11 —
Hohenzollernsche Lande 7 —
a) Königreich Preußen 996 32
b) in anderen Staaten des Deutschen Reichs «73 —
o) im Auslande 5 1
7. Letzter Wohnort, in dem der Verurteilte
den Mittelpunkt seines bürgerlichen
Lebens gehabt hat:
Großstadt mit mehr als 100000 Einwohnern
Mittelstadt von 20000-100000 - 1
Kleinstadt - 5 000— 20 000 1
Gemeinde - 2 000 — 5 000 • 1
° unter 2 000 Einwohner ... —
8. Alter bei der Einlieferung:
19 Jahre voll 1 —
20 - - 5 1
21 - - 6 4
Von 19 bis unter 21 Jahre 12 5
. 21 - - 25 - 23 2
i - 25 - - 30 66 5
- 30 - - 40 252 10
- 40 > . 50 352 7
- 50 - - 60 - 280 4
. 60 - . 70 80 —
70 Jahre und darüber 9 —
9. Geburt:
ehelich 1027 30
unehelich 47 3
10. Glaubensbekenntnis und Religion:
evangelisch 915 22
katholisch 149 10
jüdisch 7 —
Andersgläubige 3 1
11. Erziehung bis zum 14. Lebensjahre:
im Elternhause 986 28
bei Fremden 85 5
in öffentlichen Anstalten ' 3 —
12. Eltern:
. . Iliet Vater . 146 6
verstorben vor dem 14. Lebens- bie Mutter . 74 —
jähre des Korrigenden | be{be gj ler „ 40 2
Stiefvater 2 —
Stiefmutter 3 —
13. Schulbildung:
ohne — —
mangelhafte 140 5
Volksschule 931 28
höhere Schule 3 —
14. Sprache:
deutsch 1067 32
polnisch und deutsch 7 1
15. Im Militär gedient 144 —
16. Familienstand:
ledig ~54 19
verheiratet 206 9
verwitwet 63 4
geschieden 51 1
17. Vermögen:
ohne Einkommen 1074 33
18. Gesundheit:
arbeitsfähig 1014 33
vermindert arbeitsfähig 60 —
Wegen Verletzung der Hausordnung wurden im Berichtsjahre
355 niännliche Häuslinge in 440 Fällen und 7 weibliche in 7 Fällen
mit Disziplinarstrafen belegt. Das Prozentverhältnis der Bestraften
zur Durchschnitts kopfstärke ist beiden Männern 355:1369 — 26 v. H.
und bei den Weibern 7:65 — 11 v. H.
Werden im Hospital zu Rummelsburg von dem Zugänge von
419 Männern und 230 Weibern diejenigen 142 Männer und 148
Weiber außer Betracht gelassen, deren Zugang durch Wiederaufnahme
bezw. Rückkehr vom Urlaub oder durch Zurückverlegung aus dem
Filialhospital erfolgt ist, so verbleiben 229 Männer und 82 Weiber.
Hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse dieser Personen ist folgendes
zu bemerken:
Es waren
3. dem Familienstande nach:
M. W.
1. der Religion nach:
evangelisch . .
192
66
katholisch . . .
35
16
jüdisch . . . .
2
—
2. dem Alt?r
nach:
bis zu 20 Jahren. .
1
2
von 20 bis unter
30 I.
5
5
- 30 - -
40 -
29
8
. 40 - -
50 -
46
15
- 50 -
60 -
65
28
- 60 - -
70 -
67
16
- 70 - -
80 -
15
7
über 80 Jahre .
.
i
1
ledig
M.
97
W.
29
verheiratet ....
73
18
verwitwet
50
31
geschieden
9
4
4. erwerbsunfähig
waren
wegen:
Stumpfsinns....
27
10
Lähmung
53
17
Augenleidens. . . .
7
2
Blindheit
3
2
Krebs-, Magen-, Herz-,
Rückenmarksleiden .
30
12
Hals-, Brustleiden,
Lungenschwindsucht.
83
13
Körper- u. Altersschwäche
25
18
5. Von den 229 Männern hatten 64 dem Arbeiterstande und 116
dem Handwerkerstande angehört: 24 waren Diener und Haus
gesinde und 25 im Handel und Verkehr, als Schreiber .'c. früher
erwerbstätig gewesen.
6. Vor der Aufliahnie in das Hospital waren gerichtlich vorbestraft
gewesen wegen:
Widerstandes gegen die Staatsgewalt
11 Kopfe
in
61 Fällen.
Beleidigung
18
60 -
Körperverletzung
24
49 -
Hausfriedensbruchs
13
40 -
Unzucht und Sittlichkeitsverbrechens.
28
432 -
Diebstahls, Hehlerei
60
182 -
Betruges, Fälschung, Unterschlagung
39
89 -
Sachbeschädigung
3
7
Bettelns
182
■ 1938 -
Arbeitsscheu
27
121 -
Nichtbeschaffung eines Unterkommens
13
67 .
Meineid
1
1 -
Münzverbrechens
1
1 .
Landfriedensbruchs
1
1 -
Kuppelei
4
6 .
Unfug
7
-
26 .
Verbrechen im Amte
i
2 .
Raub
i
1 -
Brandstiftung
2
-
2 -
Blutschande
2
-
7
Um die Hausordnung aufrecht zu erhalten
wurde
in
159 Fällen,
und zwar in 128 bei den Männern und in 31 bei den Weibern,
wegen Zänkerei, Umhertreibens, Trunkenheit, Branntweinschmuggels rc.
die Erlaubnis zum Ausgang entzogen.
Auf Grund der Hausordnung ist jeder Hospitalit verpflichtet,
nach seinen Kräften in der Anstalt zu arbeiten. Außer den allgemeinen
häuslichen Dienstleistungen und Ausräumungsarbeilen sind als Schneider
mit Flicken, mit Wäscheausbeffern und Klopfen, als Saalwärter, sowie
mit Reinigungsarbeilen in den Hospitalrevieren durchschnittlich
19 inännliche und 40 weibliche Hospitaliten beschäftigt gewesen. Im
Filialhospital waren 17 Männer niit Hausarbeit beschäftigt.
3. Beschäftigung der Korrigenden — Arbeitsverdienst —
Arbeitsprämie (Üeberverdicnst — Unterstützung bei Entlassung).
Die Arbeitskräfte der Korrigenden sollen nur für die städtischen
Verwaltungen verwendet werden. Die nachfolgende Uebersicht zeigt,
wie die Beschäftigung unter Beobachtung dieses Grundsatzes statt
gefunden hat.