Nr. 19. Städtische Jrrenpflegc.
-15
bis zu
10 Jahren
bis zu
20 Jahren
bis zu
30 Jahren
bis zu
40 Jahren
bis zu
50 Jahren
über
50 Jahre
fraglich
Männer
101(18% v.H.)
172 (31 Vs v H )
122 (22% v.H.)
GO
-1
K
a
&
50(9% v. H.)
14 (2 % v. H.)
Frauen
37(34%«- - )
43(39% - - )
22(20% - - )
4(6 '/io * " )
1 ( %0 ’ * )
1( %o - ')
—
Knaben
13(92%«- - )
1( 7%o- - )
—
—
—
—
Mädchen
14 (737io ’ ' )
o(26%«- - )
—
—
—
—
—
Bestraft waren von den neu Aufgenommenen 409 Männer
(63 3 /s v. H.) und 1 Frau (% 0 v. H.) und zwar:
mit Arbeitshaus: 12 Männer ( l 9 /i« v. H.)
nur mit Haft: 46 - ' ( 7 l / 5 - - )
mit Gefängnis: 316 - (49%« - - ) und 1 Frau ( T /io v- H)
- Zuchthaus: 35 - ( 5% - - )
Eine erbliche Belastung, hauptsächlich Abstammung von trunk
süchtigen Eltern, konnte unter den an Epilepsie und Hysteroepilevfie
leidenden bei:
272 Männern (49% v. H.), I 5 Knaben (35 7 / 10 v. H.),
49 Frauen (46% - - ), | 10 Mädchen (52% - - ),
nachgewiesen werden.
Jnbesondere wurde eine erbliche Belastung durch Trunksucht eines
der Erzeuger oder beider, der an Epilepsie und Hysteroeplepsie leidenden
nachgewiesen bei:
107 Männern (19% v. H.), I 5 Knaben (35%« v. H.),
19 Frauen (17% • •), | 6 Mädchen (31% - - ),
Eine bestehende Familienanlage, die sich aus der gleichzeitigen
Erkrankung von Geschwistern ergab, fand sich außerdem noch bei:
237 Männern (38% v. H.), I 3 Knaben (17% v. H.).
39 Frauen (29 - - ), | 8 Mädchen (34% - -),
Abgang.
Es schieden aus:
durch Entlassung 587 Männer, 137 Frauen, zusammen 724 Personen.
. Tod 51 - 31 - 82
638 Männer. 168 Frauen, zusammen 806 Personen.
Von den Abgegangenen wurden entlassen:
Männer
Frauen
Zusammen
Personen
in die eigene Familie
264
72
336
in fremde Familien
127
29
156
in Berliner Krankenhäuser ....
11
1
12
in Untersuchungshaft
5
—
5
nach der Irrenanstalt Dalldorf. . .
—
—
—
Herzberge . .
—
—
—
. . - Buch ....
4
—
4
. Provinzialanstalten
13
7
20
• der Heimat
2
5
<
unbekannt wohin
161
28
182
zusammen
587
137
724
Das Nähere über die Todesursache erhellt aus folgender Uebersicht:
L Anstalt Wuhlgarten
Männer
Frauen
Zusammen
Epileptischer Zustand ..... .s
5
4
9
Epileptischer Anfall (Erstickung dabei))
Gehirngeschwulst
2
1
3
Gehirnblutung bei Schädelbruch und
Gehirnerschütterung
1
1
Chronische Gehirnhautentzündung . .
1
—
1
Erweichungsherde im Gehirn . . .
1
—
1
Apoplexia cerebri
1
—
1
Arterioselerose
1
2
3
Endocard. valv
—
3
3
Herzschwäche, Marasmus
' 8
3
11
Pleuritis exsud
—
3
3
Lungenschwindsucht
—
3
3
Lungenentzündung
6
13
19
Carcinoma ventriculi
1
—
1
Chronische Nierenentzündung . . .
—
2
2
Uraemie
3
—
3
Blinddarmentzündung
1
—
1
Enteritis dysent
—
1
1
zusammen
31
35
66
II. In der Privatanstalt von Sanilätsrat vr. Edel,
Charlottenburg
Männer
Epilepsie
2
Phlegmone der Oberlippe mit anschließender Sepsis . .
i
Phthisis pulmonum
2
Pneumonie
I
Lysolvergiftung
i
zusammen
7
III. In der Privatanstalt des vr. Auer
und vr. Leubuscher in Hoppegarten
Männer
Epilepsie
1
Lungenentzündung
1
Tuberkulose
1
zusammen
3
An außerhalb Berlins ortsangehörigen Kranken wurden 13 Männer
und 3 Frauen verpflegt, welche im Berichtsjahr 2075 Berpflegungs-
lage in Anspruch genommen haben, darunter bestnden sich 4 Männer
mit überhaupt 3465 Verpflegungstagen.
Nach dem Reglement für die Anstalt Wuhlgarten, betreffend die
Aufnahme, Behandlung und Entlastung Epileptischer und über die
Höhe der zu erstattenden Kosten, ist die Deputation für die städtische
Jrrenpflegc befugt. Epileptische, die in Berlin Unterstützungswohnsitz
haben, soweit die Anstalt Raum gewährt, gegen Bezahlung aufzunehmen.
In der Regel haben diese Kranken einen Verpflegungssatz zu zahlen,
welcher den Selbstkosten (2,65 JC täglich) gleichkommt. Die Deputation
ist indessen auch befugt, auf Grund einer Untersuchung der Vermögens-
und Erwerbsvcrhältnisse desKranken oder seiner unterstützungspflichtigeu
Verwandten den Verpflegungssatz bis auf die Hälfte zu ermäßigen.
Im letzteren Falle werden besonders aufgelaufene Kosten. Extradiät,
Brillen und ähnliches außer Berechnung gelassen.
Der Vormund namens des Kranken, bezw. dessen unterstützungs
pflichtige Angehörige müssen sich aber verpflichten, im Fall der Kranke
oder besten Angehörige in bessere Vermögens- oder Einkommens-
verhältniffe gelangen, den während der Verpflegung des Kranken un
gedeckt gebliebenen Betrag der Selbstkosten, sowie die Kosten der Extra-
diät usw. nachträglich einzuzahlen.
Im übrigen bestimmt die Depuiation die Zahlungsbedingungen,
doch müssen die Verpflegungsgelder für die Kranken mindestens einen
Monat im voraus bezahlt werden.
Im Berichtsjahre sind 22 zahlende Kranke verpflegt und zwar:
13 Personen zum Satze von 2,es JC täglich,
1 Person - - - 2,ss -
1 - - » » 1,so -
7 Personen - - - l.rs -
Diese 22 Personen haben im Berichtsjahre 5859 Verpflegungs-
tage erfordert und einen Kostenaufwand von rund 15 187 M ver-
ursacht, wobei der nach dem finanziellen Ergebnisse für 1906 berechnete
Durchschnittsbetrag für die Verpflegung eines Kranken einschließlich
der Zinsen von dem Ankaufspreise des Gutes und der Kosten des
Baues sowie Einrichtung, dagegen abzüglich der Einnahme aus der
Landwirtschaft und den Küchenabgängen mit 2,892 JC für den Tag
der Berechnung zugrunde gelegt ist.
Hierauf sind rund 12 421 JC eingegangen, sodaß ein Zuschuß
von 2766 JC erforderlich war.
Von den Aerzten schied aus:
am 30. September 1907 Assistenzarzt vr. Willi ms k y.
dagegen traten als Assistenzärzte ein:
am 1. Oktober Iu07 vr. Kurtz,
am 17. Januar 1908 zum 2. Mal vr. Bibrowicz.
Es verblieben in ihren Stellungen die Assistenzärzte vr. Westphal
und vr. Welzel.
Außerdem war der russische Arzt vr. Scgaloff während der Zeit
vom 15. April 1907 bis 10. November 1907 als Volontär beschäftigt.