Nr. B. Steuerverwaltung.
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a) bei der Grundsteuer und
denSublevationsbeiträgen 1 039 Posten über 238 082,45./«.
b) bei der Gewerbesteuer . 1 137 - - 140 886,32 -
c) - • Betriebssteuer 2 30,oo -
d . - Einkommen- und
Ergänzungssteuer . . . 13 427 - - 8 070 435,7» -
zusanimen 15 606 Posten über 3 449 434,so M,
gegen 15 341 • - 2 849 777,o? M
im Vorjahr.
Steuererheber.
Die Zahl der Steuererheber anlangend waren zur Erhebung und
zwangsweisen Beitreibung der bei den verschiedenen Steuerarien nach-
gewiesenen 3 134 790 Posten
O'iehe Spalte 7 der Nachweisung 17 abzüglich
I. der daselbst unter 17, 4. K, M und N an
gegebenen
i 684 Posten Umsatzsteuer,
373 - Gebübren für Feuersicherheitswachen,
1584 - Anerkennungsgebühren,
721 - Rentenbankrenien,
3 408 - Wandergewerbesteuern,
zusammen 7 770 Posten
— deren selbständige Einziehung
der Annahmestelle XIV für ver
zogene Steuerzahler obliegt —
II. der durch 4 besondere Steuererheber der
Steuerannahmestelle I einzuziehenden:
57 742 Posten Staatseinkomnien-,
Ergänzungs- und
Gemeindeeinkommen-
steuer der außerhalb
Berlins Wohnenden
und der Rechtspersön
lichkeilen sowie Ge-
meindeadgabe der
Miliiärpersonen.
3 539 - Forensalgewerbcsteuer,
53 - Warenhaussteuer,
zusammen 61 834 Posten,
insgesamt 69 104 Posten,
noch 3 065 686 Posten,
oder im Durchschnitt vierteljährlich 766 421
gegen 727 216 -
im Vorjahre, au her den in der Annahmestelle XIV für verzogene
Steuerzahler beschäftigten 72 Steuererhebern in jedem Vierteljahr des
. Etatsjahres 1907 306 Steuererheber mit festem Revier, gegen 288
im Vor,ahre, erforderlich.
Die Zahl der auf jeden dieser 306 Steuererheber vierteljährlich
entfallenden Posten ist hiernach von 2 525 im Vorjahre auf 2 505 im
Berichtsjahre zurückgegangen.
Dies allein gibt jedoch keinen richtigen Maßstab ab für das den
Steuererhebern mit festem Revier obliegende Arbeitspensum, denn die
Tätigkeit der Steuererheber wird auch durch die ihnen obliegenden
Schreib- und Rechnungsarbeiten, sowie durch die ihnen von den
Bureaus der I. und II. Abteilung oft in großer Anzahl erteilten
Aufträge (z. B. Recherchen in Veranlagungssachen, Zustellung der
Veranlagungen, Austragen und Einsammeln verschiedener Listen),
endlich aber durch die große Menge der im Laufe des Etatsjahres
innerhalb Berlins verzogenen Steuerpflichtigen und der in
den Geschäftslokalen der Besteuerten oder in anderweil angegebenen
Zahlstellen zu erhebenden Quittungen, die ausgesondert und durch
besondere Listen - weiter verfolgt werden müßen, in hohem Maße in
Anspruch genommen.
Ausgesonderte Steuerquittungen.
Durch die 306 Steuererheber mit ft stein Revier wurden
246 086 Quittungen von solchen Steuerpflichtigen, die innerhalb
des Hcbercviers der betreffenden Steuerannahmestelle bekannt verzogen
waren, ausgesondert und nach bewirktem Austausch eingezogen.
Dagegen lag das Einziehungsgeschäst hinsichtlich der außerdem aus
gesonderten 426 360 Quittungen solcher Steuerpflichtigen, deren neue
Wohnung sich außerhalb des Hebereviers der betreffenden Steuer-
annahmestelle befand, den bereits vorgedachten 72 besonderen Steuer
erhebern der Annahmestelle XIV (für verzogene Steuerzahler) ob.
Von den wegen bekannten Verzugs der Steuerpflichtigen inner
halb Berlins, sowie wegen genehmigter Erhebung der Steuer in
besonders angegebenen Zahlstellen zur Aussonderung gekommenen
Steuerquittungen waren zu erledigen:
I. In den Steuerannahmestellen I—XIII;
im Vierteljahr April/Juni 1907 49 423 Posten.
- . Juli/September 1907 .... 51 586
. ° Oktober/Dezember 1907 . . . 73267
- - Januar/März 1908 . . . 71 810
zusammen 246 086 Posten
gegen 236 012
im Vorjahre
und im Durchschnitt vierteljährlich 61521 gegen
59 003 Posten im Vorjahre.
Von obigen 246086 Posten
und den am Schluffe des Vorjahres in Rest ver
bliebenen * 8 704
zusammen 254 794 Posten
— darunter 285 580 Posten über Staats- und Ge
meindeeinkommensteuer — wurden:
a) durch die Steuererheber mit festem Revier
eingezogen 111 757 Posten,
gegen 110 441 im Vorjahre,
b) direkt zur Kaffe gezahlt 37 475
gegen 85 278 im Vorjahre,
c) durch fruchtlose Pfändung u. a. m. erledigt 97 668
gegen 9l 206 im Vorjahre,
d) in die Restliste eingetragen 7894
gegen 8 704 im Vorjahre.
Sind 254 794 Posten.
II. In der Steuerannahmestelle XIV für verzogene
Steuerzahler:
im Vierteljahr April/Juni 1907 91 746 Posten,
- - Juli/September 1907 .... 84 600
- - Oktober/Dezember 1907 . . . 121448
- - Januar/März 1908 . . . . 128 571
Sind 426 360 Posten.
Außer diesen lediglich für Rechnung der Steuer-
annahmestellen I—XIII einzuziehenden und den am
Schluffe des Vorjahres als Rest nachgewiesenen 31 289
zusammen 457 649 Posten
— darunter 398 915 Posten über Staats- und Ge
meindeeinkommensteuer — sind der Annahmestelle
für verzogene Steuerzahler — wie bereits oben
erwähnt — zur Einziehung und selbständigen
Bearbeitung zugewiesen worden:
1. die Umsatzsteuer mit 1 684 Posten,
2. die Gebühren für Feuersicherheilswachen mit 373
3. die Anerkennungsgebühren mit ... . 1 584
4. die Rentenbankrenten mit 721
5. die Wandergewerbesteuer mit. . . . 3 408
überhaupt 465 419 Posten
gegen 480 047 Posten im Vorjahre und im Durchschnitt viertel
jährlich 116 365 Posten gegen 120 012 Posten im Vorjahre.
Hiervon wurden
a) durch die besonderen Steuererheber für Ver
zogene eingezogen 202 087 Posten,
gegen 222 199 im Vorjahre,
b) direkt zur Kaffe XIV gezahlt und durch
die Bank des Berliner Kassenvcreins be
richtigt 51774
gegen 44 045 im Vorjahre,
o) durch fruchtlose Pfändung u. a. in. erledigt 179 589
gegen 182 514 Posten im Vorjahre,
d) in die Restliste übertragen 31 969
gegen 31 289 im Vorjahre.
Sind 465 419 Posten.
Zur ordnungsmäßigen Erledigung dieser . . 465 419 Posten,
jedoch abzüglich der am Schluffe des Vorjahres in
Rest verbliebenen 31289
also noch 434 130 Posten,
waren in jedem Vierteljahr 72 Steuererheber — wie im Vorjahre —
in Tätigkeit, so daß auf jeden der 72 Steuererheber im Durchschnitt
vierteljährlich 1507 Posten entfallen, gegen 1558 im Vorjahre-
Diese anscheinend geringe Zahl stimmt jedoch nicht mit der Zahl
der an die einzelnen Steuererheber wirklich erteilten Einziehungs
aufträge überein.
Letztere erhöhen sich vielmehr durch den mehrfachen Wohnungs
wechsel zahlreicher Steuerpflichtiger mindestens um 25 v. H.
Eine wesentliche Vergrößerung des Arbeitspensums dieser Steuer
erheber ist nicht angängig, weil dieselben durch die beträchtliche Aus
dehnung der einzelnen Heberevierc bei der angegebenen Zahl der
Einziehungsaufträge hinreichend belastet erscheinen.