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Nr. 8. Steuerverwaltung.
Uebertrag 40 391 515,77 Jt.
Es sind im ganzen
von dem vorher berechneten
Soll also in Abzug zu
bringen 3 598 944,66 -
Das Soll der Gemeindeeinkommensteuer be-
trägt daher nach den Normalsätzen 36 792 571,u Jt
und da nach dem Beschluß der Gemeindebehörden für das Steuerjahr
1907 10u v. H. der Normalsätze erhoben wurden, so beträgt auch
das Erhebungssoll 36 792 571,11 Jt.
Da aber die nach dem Abschluß der Erhebungskataster bis zum
Schlüsse des Sleuerjahres in Zugang gestellten Beträge dem Gemeinde-
steuersoll hinzugerechnet werden müssen, ferner diejenigen Steuer
pflichtigen, welche in Berlin nur der Gemeindeeinkommensteuer unter
liegen, in der vorstehenden Berechnung nicht berücksichtigt wurden, so
beträgt das Veranlagungssoll nach den hierüber geführten Solllisten,
deren stete Uebereinstimmung mit den Erhebungekatastern vor der
Steuerausschreibung festgestellt wird 42 024 498 59 Jt.
Dem vorher speziell berechneten Gemeinde-
steuersoll mit 36 792 571,11 Jt,
ist aus den erörterten Gründen im ganzen noch
die Summe von 5 231 927,48 -
hinzuzurechnen, so daß, wie vorher ebenfalls an-
gegeben ' 42 024 498,69 Jt
Gemeindeeinkommensteuersoll durch die Erhebungskaiaster im Laufe
des Sleuerjahres 1907 durch Fortschreibung nachgewiesen worden ist.
Von diesem Veranlagungssoll mit ... . 4202449869 Jt,
wurde vor der Fälligkeit der betreffenden Beträge
bezw. vor der Ausschreibung der betreffenden Raten
die Summe von 1 629 351,17 -
abgesetzt, so daß noch 40 395 147,42 Jt
durch Hebelisten auszuschreiben waren.
Auf die Steuerpflichtigen mit Einkommen bis 3 000 Jt entfällt
ein Gemeindesteuersoll von 8 504 771,70 Jt,
auf die Steuerpflichtigen mit mehr als 3000 Jt
Einkommen, die Forensen, nicht physischen und
Militärpersonen dagegen ein Soll von . . . . 33 519 726,89 -
wie oben 42 024 498,69 Jt.
Im Steuerjahr 1906 betrug das Veranlagungs
soll der Gemeindccinkommensteuer 38 557 821,07 -
so daß eine Vermehrung um 3 466 677,62 Jt
stattgefunden hat.
Durch Hebelisten wurden an Gemeindeeinkommensteuer aus
geschrieben:
a) Für steuerpflichtige mit Einkommen bis 3 000 Jt:
1. im I. Vierteljahr 2068 501,38
2. - II. - 1 867 962,8. -
3. - III. - 1746883,oo -
4. - IV. - 1 657 264,02 -
5. und nach dem Jahresabschluß noch nach-
träglich 236013,88 -
zusammen 7 576 625,04 Jt.
b) Für Steuerpflichtige mit mehr als 3000 Jt Ein
kommen, für Forensen, nicht physische und Militär-
personen:
1. im I. Vierteljahr 8 337 976,75 Jt,
2. - II. - 8103 282,82 -
3. - III. - . 7 954 555,47 -
4. - IV. - 7 805 544,12 -
5. und nach dem Jahresabschluß noch nach
träglich 617163,22
zusammen 32 818 622,38 Jt.
Im ganzen also Gemeindeeinkommensteuer
(Summe a und b) 40395 147,42 Jt,
1906 wurden ausgeschrieben . 37 163 786.36 -
1907 daher mehr 3 231361,07 Jt.
Nach §§ 84 und 86 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli
1893 sind außer denjenigen Steuerpflichtigen, welche entgegen den
Vorschriften des Gesetzes bei der Veranlagung übergangen oder steuer-
frei geblieben sind, auch diejenigen, bei denen Erhöhungen der Staats
einkommensteuer durch Einlegung von Rechtsmitteln oder durch eine
anderweile Veranlagung stattgefunden haben, auch in der Gemeinde
einkommensteuer bisher nachträglich erhöht oder nachträglich zu dieser
Steuer herangezogen norden. Die Verpflichtung zur Nachzahlung
der Genieindeeinkommensteuer bei Uebergehung oder steuerfreier Ver
anlagung trotz vorhandenen steuerpflichtigen Einkommens erstreckt sich
auf die drei Rechnungsjahre zurück, die dem Rechnungsjahre in dem
die Verkürzung festgestellt worden, vorausgegangen sind.
Es sind für Vorjahre folgende Sleuerbeträge durch Nachtrags-
Hebelisten ausgeschrieben worden:
a) Für Steuerpflichtige bis 3000 Jt Einkorn men:
Zugänge für:
April 683,49 Jt,
Mar 75,67 -
Juni 19,75 -
Juli 87,68 -
August 61,41 -
September.... 7,os -
Oktober
November/Dezember.
Januar
Februar ....
März
6,08 Jt,
2,83 -
1,50 -
5,33 -
Summe 950,72 Jt.
Zugänge für:
April ....
. 22 IW,6i Jt,
Mai ... .
. 9 712,81 -
Juni ....
. 6 750,84 -
Juli ....
. 7 466,34 °
August . . .
. 6 455,69 -
September . .
. 3 290,35 -
b) Für Steuerpflichtige mit mehr als 3000 Einkommen,
für Forensen, nicht physische und Militärpersonen:
Oktober .... 1 104,92 Jt,
November/Dezemb. 12 246,43 >
Januar . . . .11 124,so -
Februar .... 12967,24 -
März .... - 2 564,43 ■
Summe 95 843,06 Jt.
Im ganzen sind daher nachträglich an Gemeindeeinkommensteuer
ausgeschrieben 950,72 Jt,
und 95 843,06
zusammen 96 793,78 Jt.
Im Steuerjahr 1907 wurden nach den vorhandenen Berech-
nungen durch Hebelistcn ausgeschrieben:
a) Staatseinkommensteuer für 1907 .... 39 339 361,72 Jt,
- Vorjahre ... 17 823,oi -
b) Ergänzungssteuer für 1907 4 057 886,17 -
- Vorjahre 1651.16 -
c) Gemeindeeinkommensteuer für 1907 ... 40 395 147,42 -
- Vorjahre . . 96 793,78 -
Summe sämtlicher Ausschreibungen für 1907 83 908 663,2s Jt.
Rechtsmittel.
1. Berufungen.
Einkommen
der
des
Vorsitzenden
der Ver-
Hiervon
Steuer-
ausfall
Erhöhung
der Steuer
Zensiten
noch nicht
erledigt
anlaaungs-
kommisston
abgewiesen berücksichtigt:
Jt
Jt
A. Staats- und Gemeindeeinkommensteuer.
1. von mehr als WO bis 3 000 Jt
82 630
219
13689
68 869
291
657 808,30
10 142,18
2. - - - 3000 Jt
2 676
157
552
2113
168
208048,66
22 950,17
8. - nicht physischen Personen
67
33
32
2
39 674,oo
—
4. - den Forensen
496
111
385
—
45 353,00
—
5. - - Militärpersonen
10
.
10
—
4 985,40
—
Summe
85 879
376
14 385
71409
461
955 869,26
33092,36
B. Ergänzungssteuer.
1. Steuerpflichtige mit Einkommen bis 3 000 Jt .
2. Steuerpflichtige mit mehr als 3 000^ Einkommen
761
181
37
65
8
7
789
237
1
2
4 321,96
9 336,16
975,oo
1 536,16
Summe
942
102
15 I 1026
3
13 658,11
2 511,16