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Nr. 6. Grundeigentumsdeputation.
Gemeinde bezw.
G u t s b e z i r k
Kreis-
steuern
Jt
Gemeinde
steuern
Jt
Grundwert
steuern
Jt
Amtssteuern
Jt
Beiträge für
die Ritter-
akademie in
Branden
burg
Jt
Umsatz
steuern
Jt
Beiträge
für die
Landwirt-
schafls-
kammer
Jt
Summe
Jt
v. Kreis Zauch-Belzig.
Glindow
0,46
. 0,96
—
—
—
—
—
1,41
E. Osthavelländischer Kreis.
Pinnow
18,16
. —
—
—
—
—
1,30
19,46
F. Kreis Beeskow-Storkow.
Spreenhagen
0,89
1,79
—
—
—
—
—
2,68
Summe D—P
19,60
2,74
—
—
—
—
1,30
23,64
G. Spandau, Stadt . . .
—
—
26,56
—
—
—
—
26,58
H. Köpenick, Stadt . . .
—
—
420,00
—
—
6 000,00
—
6 420,oo
J. Charlottenburg, Stadt . .
—
1 287,00
6 014,40
—
—
—
—
7 301,40
K. Schönebcrg, Stadt . . .
—
83,50
—
—
—
—
—
88,60
L. Rixdorf, Stadt . . .
—
146,oo
7 393,26
—
—
—
—
7 539,28
Summe ö—L
hierzu - D—F
C
B
« * A
19,60
222,97
6087,64
4 179,95
1 516,80
2,74
1 042,95
136 270,22
54 396,04
13 854,22
113167,62
43 352,46
1 667,29
922,72
634,99
230,n
6 000,00
921,88
1 304,88
1,30
10,60
466,82
198,13
21 370,72
23,64
2 197,80
259 598,46
103 279,40
Gesamtsumme
10 509,96
193 227,86
170 374,19
2 590,oi
864,60
8 226,76
676,86
386 469,92
Von den am Schluffe des vorigen Berichtsjahres noch schwebenden
Streitsachen sind in diesem Jahre erledigt worden: Die Klage gegen
Schönerlinde wegen Ermäßigung der Einkommensteuer von 870 Jt
auf 450 Jt, welche zu unseren Gunsten entschieden ist: der Einspruch
gegen Treptow wegen Ermäßigung der Einkommensteuer, welcher
ebenfalls unserem Antrage gemäß entschieden worden ist. Die anderen
im letzten Berichte erwähnten Streitsachen sind nicht zur Entscheidung
gelangt, da in mehreren Fällen Gutachten von Sachverständigen ein
geholt worden sind und hierüber in langwierige Verhandlungen ein
getreten worden ist. Das Verfahren wegen Verteilung des Ein
kommens aus dem Betriebe der Gas- und Wasserwerke für 1905 ist
wegen eingeleiteter Verhandlungen über einige Streitfragen gleichfalls
nicht beendet worden. Ein gleiches Verfahren ist auch für 1906 ein
geleitet worden, welches ebenfalls noch schwebt.
Wegen der Veranlagungen im Berichtsjahre ist es in folgenden
Gemeinden zu Einsprüchen und Klagen gekommen: Teltow wegen
Ermäßigung der Einkommensteuer von 118 Jt auf 6 Jt Normalsatz,
dezw. 177 Jt auf 9 Jt Erhebungssatz: Kaulsdorf wegen Ermäßigung
der Einkommensteuer von 540 Jt auf 450 Jt\ Blankenfelde wegen
Ermäßigung der Einkommensteuer von 420 Jt auf 360 Jt Normal-
satz, bezw. 604 Jt auf 482 Jt Erhebungssatz; Schönow wegen Er-
Mäßigung der Einkommensteuer von 118 Jt auf 60 Jt\ Friedrichs
felde wegen -Freistellung von der auf 5,20 Jt veranlagten Einkommen
steuer; Cöpenick wegen Aufhebung der Veranlagung zur Einkommen
steuer von 262,50 Jt. In den bisher genannten Gemeinden ist dem
Antrage der Stadtgemeinde entsprechend entschieden worden. In
folgenden Streitsachen ist es zu einer Entscheidung bisher nicht ge
kommen. Zunächst wegen Ermäßigung der Einkommensteuer und
zwar in: Sputendorf von 750 Jt auf 80 Jt Normalsatz oder 1 359 Jt
auf 144 Jt Erhebungssatz; Schenkendorf von 390 M auf 44 Jt bezw.
780 auf 88 Jt\ Falkenderg von 660 Jt auf 300 Jt\ Wittenau von
810 Jt auf 390 Jt oder 1 215 auf 583 Jt \ Gütergotz von 4 Jt bezw.
5,60 Jt auf frei; Zepernick von 118 Jt auf 6 Jt\ Ladeburg von
600 Jt auf 6 Jt\ Bernau von 330 Jt auf frei; Ahrensfelde von
1440 Jt bezw. 1584 Jt auf 330 Jt bezw. 363 Jt\ Malchow von
870 Jt auf 450 Jt\ Marzahn von 1 280 Jt auf 630 Jt\ wegen Er
mäßigung von Grund wertste ucr in: Hohenschönhausen von 1 200 Jt
auf 660 Jt\ Wittenau von übiJt auf 9,u Jt\ Tegel von 14 034
auf 8 924 Jt, Friedrichshagen von 26 412,42 Jt auf 9 250 Jt.
L. Grundstücksinventarium.
Für den Abschluß pro Etatsjahr 1905 des nach § 71 der Städte
ordnung zu führenden Lagerbuches über das Vermögen der Stadt,
für welches hinsichtlich der Darstellung der Grundstückswerte das in
unserem Bureau geführte städtische Grundstücksinventarium maßgebend
ist, sind von der Grundeigentumdeputation im verflossenen Berichts-
jähre zufolge Auftrags des Magistrats die der Stadtgemeinbe ge-
hörigen Grundstücke, 674 an der Zahl, nämlich 642 Kämmerei- und
32 Stiftungsgrundstücke, einer bestimmungsgemäß alle 5 Jahre wieder
kehrenden Wertsrevision unterzogen worden. Als Schätzungstermin
war hierfür der 1. April 1906 anzunehmen.
Dabei wurde im wesentlichen folgendes, auch schon gelegentlich
der Grundstücksabschätzungen vom 1. April 1886, 1891, 1896 und
1901 zur Anwendung gebrachte Verfahren, welches sich anerkannter
maßen wohl bewährt hat und von dem abzuweichen inzwischen keine
Veranlassung gegeben worden, beobachtet: Es kam in erster Linie
auf die Ermittelung des gemeinen Wertes M, welchen die Grundstücke
repräsentieren. Deswegen war ein den gerade herrschenden Tages
preisen gegenüber nur mäßiger Wert des Grund und Bodens der
Grundstücke je nach deren Lage, Gestalt und Beschaffenheit — ohne
Rücksicht auf zeitweilige Spekulationspreise — zu ermitteln, welchem
meistens der Wert der Baulichkeiten nach der Feuerkassentaxe oder
mangels einer solchen nach der Baukostensumme und eventuell der
Wen vorhandener Anpflanzungen einschließlich der zu diesen gehörigen
Umwährungen usw. hinzutrat. Bei der Bewertung von Grundstücken,
deren Baulichkeiten voraussichtlich zum Abbruch gelangen oder wo die
Gebäude den gegenwärtigen Anforderungen auch nicht annähernd mehr
entsprechen, wurden jedoch die Baulichkeiten völlig außer Betracht
gelassen.
Die Hauptergebnisse der vorgenommenen Neuabschätzung der
Kommunalgrundstücke sind in den nachstehenden beiden Zusammen-
stellungen ersichtlich gemacht worden, und zwar so, daß aus der ersten
Zusammenstellung hervorgeht, wie die gewerteten Grundstücke sich auf
die historischen Stadtteile Berlins resp. auf die umliegenden Kreise
verteilen, während in der zweiten die betreffenden Werte nach den
verschiedenen Arten der Grundstücke gruppiert sind.«