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Nr. 43. Kanalisationswerke und Rieselfelder.
Abteilung des Etats
Jt
Davon entfallen auf
dieKanalisations
werke
Jt \ 4
die Rieselfelder
Jt | 4
Bemerkungen
sondern einen Teil und zwar einen Betrag, der
den für die Aptierungs- und Drainterungskosten
jährlich aufzuwendendenAnleihezinsen undAmorti-
sationsraten gleichkommt, den Rieselfeldern zuzu
weisen.
Die Anlagekosten der Rieselselder, soweit sie
ausAnleihcmitteln gedeckt sind, betragen einschließ
lich der für die Aptierungs- und Drainierungs-
kosten während der Bauzeit aufgewendeten Zinsen
(Bauzinsen — vergl.TeilIII, V und VI im dritten
AbschnittdesVerwaltungsberichts)62832803,39^
und zwaranKaufgcldern, fürWirtschaflsbauten.n.
und Kursverlust 38569401,0? Jt und an Ap
tierungs- und Drainierungskosten (einschließlich
der Bauzinsen) 24263402,32 Jt. Für die Ver
zinsung und Amortisation der gesamten Anlage
kosten der Rieselfelder sind im Rechnungsjahre
1906 laut vorstehender Berechnung 3234417,66^
ausgewendet. Hiervon würden aufdie Aptierungs-
und Drainierungskosten nebst Bauzinsen der
Anteil von 1248956,82 Jt entfallen.
Uebermeist man nun von der Kanalisations-
gebühr von 6840726,82 Jt diesen anteiligen
Betrag den Rieselfeldern, so stellt sich der Anteil
für die Kanalisationswerke auf 5591730,oo Jt
und das Gesanitresultat wie folgt:
Die Einnahme
Die Ausgabe _. ._
Der Zuschuß bar
Hiervon ab der Mehrwert der Bestände, wie-
vor angegeben ._
Also Zuschuß überhaupt
12 939 030
14 829 119
1 390 089
69 955
56
82
26
1 320134 I 26
7 661 246
7 437 474
11
56
223 771
Ueberschuß
223 771
Ueberschuß |
55
5 277 784
6 891 645
46
26
1 613 860
69 955
81
1543 905 81
1 320134,26
Wenn die Ausgaben für die Amortisation, die ja eine reine
Finanzmaßregel ist und nicht zu den unniittelbaren Kosten des Unter
nehmens gehört, außer Betracht bleiben, so verwandelt sich der Zuschuß
für die Gesamtverwaltung in einen Ueberschuß von 2 648 749,68 Jt,
speziell für die Kanalisationswerke ergibt sich alsdann ein Ueber-
schuß von 2 477133,29 Jt, für die Rieselfelder ein Ueberschuß von
171 616,39 Jt.
Der Zuschuß von 1 320134,26 Jt, der im Verwaltungsjahr 1906
aus dem Stadthaushaltsetat geleistet worden ist, stellt sich dar als
ein im öffentlichen Jntereffe aufgewendetes Aeguivalent für die Ent-
wäfferung des gesamten Siraßengebiets der Stadt Berlin mit den
städtischen und privaten Bedürfnisanstalten und für die Vorteile,
welche durch die Kanalisation für andere Zweige der Stadtverwaltung,
insbesondere die Straßenreinigung, entstanden sind, und ferner als
ein Beitrag zu den Kosten für die Unterbringung und landwirtschaft
liche Verwertung dieser Abwässer.
Wäre dieser Betrag nicht durch einen Zuschuß aus den Mitteln
des Stadthaushalts gedeckt, an dessen Stelle vielmehr die hauptsächliche
und eigentliche Einnahmequelle der Kanalisationsverwaltung — die
Kanalisationsgebühr — in höherem Maße in Anspruch genommen
worden, so hätten von den abgabepflichtigen Grundstücken Berlins
statt 1% v. H. des Nutzertrages 1,?o v. H. als Kanalisationsgebühr
erhoben werden müssen. Ein weiterer Zuschuß von 665 967,91 Jt
ist aus laufenden Mitteln des Stadthaushaltsetats zur vollständigen
Deckung der Ausgaben des Ertraordinariums, Abschnitt II, gezahlt
worden.
II. Anlagekosten der Kanalisationswerke bis zum Schluffe des Etatsjahres 1906.
(mit Ausschluß der aus Anleihemitteln bestrittenen Zinsen von den für den Bau der Radialsysteme und Druckrohrleitungen aufgewendeten
Kapitalien — sogenannte Bauzinsen — und des Anteils an der Kursdifferenz bei Begebung der Anleihe).
JO
g
*53
C
Radial-
s y st e m
Generelle
Kosten
Jt
Straßenkanäle
Pumpstationen
-
gedeckt aus Anleihe-
gedeckt aus
laufenden Mitteln
|
zusammen
Jt
Grund-
erwerb
Jt
Hochbauten
Mitteln, Adjazenten-
beiträgcn und
eigenen Einnahmen
— Extraord. I —
Jt
1 des Stadthaushalts,
Adjazentenbeiträgen
und eigenen
Einnahmen
! — Extraord. 11 —
Jt
gedeckt aus
Anleihemitteln
— Extraord. I—
Jt
gedeckt aus
laufenden Mitteln
des Stadthaushalts
— Extraord. II. —
Jt
zusammen
Jt
1
Vorarbeiten .
37 030,04
2
I . . .
3 105 574,02
14 050,39
3 119 624,4t
133 240,57
255 719,72
255 719,72
3
II . . .
4 021 985,72
23 336,39
4 045 322,11
408 475,74
248 334,69
690,29
249 024,98
4
III . . .
'
4 459 574,45
157 169,38
4 616 743,83
427 482,23
557 529,64
5601,69
563 131,38
5
IV . . .
—
8 061477,05
186 408,bo
8 247 885,66
88 480,oo
332 008,82
1 808,60
333817,42
6
V . . .
;
7 522 736,99
245 664,12
7 768 401,ii
1 099 175,66
637 475,98
—
637 475,98
7
VI . . .
-
3 474 234,56
170 453,ii
3 644 687,8?
132 042,io
199 393,25
7 456,44
206 849,69
8
VII .. .
—
3 068029,59
11 343,81
3 079 378,40
182 482,70
186 874,90
—
186 874,99
9
VIII . . .
—
4 906 054,91
208 248,32
5114 298,23
193 175,26
265 662,50
13 204,02
278 866,82
10
IX . . .
—
3 321 862,-4
76 040,44
3 397 903,18
24 830,26
337 982,n
—
337 982,u
11
X . . .
3 335 179,26
405 187,46
3 740 366,72
520 719,16
244 133,oo
773,83
244 906,38
12
XI . . .
349 790,69
—
349 790,69
152 760,42 !
83 261,28
—
83261,28
13
Xll . . .
—
3 883 258,66
214 699,61
4 097 958,26
47 830,00 |
296 553,80
664,46
297 218,26
Summe I
37 030,04 1
49 509 758,68
1 712 596,63
51 222 355,16
1 410 693,971
3 644 929,78 |
30198,83
3 675 128,6t