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Nr. 35. Städtische Polizeiverwaltung.
auf welche bis jetzt noch keine Entscheidung ergangen ist. Von den
übrigen 4 Beschwerden betrafen eine den Anschluß der Balkon-
entwäfferung an die Jnnenleitung, welche Beschwerde zurückgewiesen
wurde, eine die unzulässige Ableitung von Kühlwasser in die Kanalisation
und eine die Reinigung eines Hofgullys, welche beiden Beschwerden
im Berichtsjahre ihre Erledigung noch nicht gefunden haben: ferner
eine die Herstellung der Entwässerungsanlagen gemäß der Verordnung
vom 30. Januar 1906 betreffende Beschwerde, welche jedoch vom Be
schwerdeführer wieder zurückgezogen wurde.
Eine Beschwerde wurde beim Herrn Polizeipräsidenten
wegen der Art der Ausführung des festgesetzten Zwangsmittels ein
gelegt und durch Fristgewährung erledigt.
Auch wurde eine Beschwerde bezüglich der Anbringung eines
Schuttfanges an dem Regenrohr eines Hauses in Lichtenberg, das an
die Berliner Kanalisation angeschlossen war, beim zuständigen Landrat
eingereicht, derselben jedoch nicht stattgegeben.
Die im vorigen Bericht erwähnte Klage beim Bezirksausschuß,
betreffend die nachträgliche Einführung eines Regenrohres in die in
zwischen verlegte Straßenleitung, ist im Berichtsjahre zugunsten der
Verwaltung entsckieden worden.
Uebertretungsstrafen sind im Berichtsjahre nicht verhängt
worden.
Wie sich die Gesamttätigkeit der Verwaltung bezüglich
der regelmäßig zu bearbeitenden Angelegenheiten in den
einzelnen Stadtteilen (Radialsystemen) im Berichtsjahre gestaltet hat,
ergibt die nachstehende Tabelle:
R a d i a l s y st e m e
- 05
£
05
Angelegenheiten
lO
g
05
>-»
05
L vo
Insgesamt
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
o
vO
SS
g
o
'S H
SS
>S
G
’4
£ §
2
is>
G
«
8S
(7 b. 8,
(7)
(12)
(12)
(12)
A.
Genehmigungen zum Anschluß
oon Grundstücken an die städtische
Kanalisation sind erteilt worden . .
5
S
17
57
77
27
£
3£
10c
15c
6
59
8
1
29
80
_
622
B.
(i. V. 757)
Nachträgliche Genehmigungen
zum Anschluß von projektierten Neu-
anlagen bezw. zur Ausführung von
Umänderungen in den Entwässerungs
anlagen bei bereits in die Kanali
sation entwäfferndenGrundstücken sind
19
10
1 202
erteilt worden
95
121
141
231
138
41
51
116
47
88
48
37
3
—
0.
(i. V. 1 164)
Erlaubnisscheine zur Jnbe-
triebnahme der vorschriftsmäßig her-
gestellten Entwässerungsanlagen sind
ausgefertigt worden
5
6
32
107
31
6
60
130
144
1
54
10
1
50
42
1
670
(i. V. 780)
D.
Jnbetriebnahmeerlaubnis-
scheine für Erweiterungen der
in bereits entwäffernden Grundstücken
hergestellten Entwässerungsanlagen
sind ausgefertigt worden ....
72
119
125
218
145
45
46
78
53
75
1
40
27
3
23
5
—
1 076
(i. V. 973)
E.
Auf denjenigen Grundstücken, welche
länger als zwei Jahre in die Kanali-
sation entwässern, fanden hinsichtlich
des polizrimäßigen Zustandes der Ent-
wäfferungsobjekte Nachprüfung en
durch Entwässerungsrevisoren
statt
288
_
_
97
42
7
—
434
Außerdem wurden Nachprüfungen
(i. V. 2 987)
gemäß der Polizeiverordnung vom
30. Januar 1906 vorgenommen, vgl. 0
111
95
160
108
128
73
102
78
85
119
—
60
—
—
—
1 119
E.
(l. V. -)
Polizeiliche Anordnungen von
Exekutivmaßregeln (auf Grund
des § 132 des Gesetzes über die all-
gemeine Landesverwaltung vom
30. Juli 1883) sind (einschließlich der
im Vorjahre unerledigt gebliebenen
81 Fälle) erlassen worden ....
60
99
135
142
95
42
44
66
59
67
1
76
16
2
16
3
1
924
(i. V. 862)