Nr. 34. Tiefbauverwaltung.
12
Die,Zahl und die Art der Brücken ist nachstehend angegeben.
Eiserne
Brücken
ohne j mit
Klappen
s S
3 *0
2 =2
S ®
Hölzerne
Brücken
ohne j mit
Klappen
£
£
(1
Spree
14
10
3
27
Spreekanal
'
—
4
1
5*
10
Landwehrkanal ....
7
1 **
12
2
22
Luisenstädtischer Kanal . .
6
3
T
—
11
Spandaner Schiffahrtskanal
I
2
3
—
6
Pauke
3"
—
14
—
—
17
Ueberbrückung von Eisen-
bahnen
1
—
—
2ft
—
3
Summe
32
2
45
12
5
96
d) Neubauten.
1. Oranienbrücke.
Die an Stelle der im Berichtsjahre 1904 beseitigten alten errichtete
neue Brücke ist soweit fertiggestellt worden, daß sie am 17. September
1906 dem öffentlichen Verkehr übergeben werden konnte.
Es erübrigt noch die Ausführung der definitiven Pflasterung der
Rampen und die Fertigstellung der auf dem Oranienplatz selbst zu
errichtenden vier Kandelaber.
2. Adalbertbrücke.
Die bereits im vorigen Etatsjahre begonnene definitive Pflaste
rung der Rampen ist auf der Südseite fertiggestellt, während sie auf
der Nordseite erst im Jahre 1907 zur Ausführung kommen wird.
8. Achenbachbrücke.
Die architektonische Ausschmückung, über welche bereits im vor-
jährigen Berichte berichtet wurde, ist in diesem Berichtsjahr zur Aus
führung gelangt.
4. Brücke über die Pauke im Zuge der Schönstedtstraße.
Die im Berichtsjahre 1905 begonnene Brücke ist fertiggestellt und
im November 1906 dem öffentlichen Verkehr übergeben worden..
5. Brücke über die Pauke im Zuge der Christianiastraße.
Nachdem die im vorjährigen Bericht erwähnten Vorverhandlungen
wegen Freilegung des Geländes und Einmündung des Notauslasses
beendet, ist in diesem Jahre mit dem Brückenbau begonnen worden.
6. Brommybrücke.
In Verfolg des bereits früher gefaßten Beschlusses, im Zuge der
Eisenvahnstraße eine feste Fahrbrücke über die Spree zu errichten, hat
die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluß vom 31. Mai 1906
ihre Zustimmung dazu gegeben, daß zunächst oberhalb der vorhande
nen Eisenbahnbrücke, welche bislang den Fußgängerverkehr vermittelte,
eine provisorische Fußgängerbrücke errichtet wird, um die Eisenbahn-
brücke abbrechen zu können und damit Platz für den Neubau der defi
nitiven Brücke zu gewinnen. Mit dem Bau der Hilfsbrücke wurde
bereits begonnen, das Projekt für die definitive Brücke ist in Arbeit.
7. Herstellung einer Verbindung der Putlitz- mit der
Föhrerstraße durch Errichtung einer Ueberführung überden
Bahnhof Moabit und einer Brücke über den Spandauer
Schiffahrtskanal.
Durch Beschluß vom 21. Februar 1907 genehmigte die Stadt
verordnetenversammlung den Entwurf für die Herstellung einer Ver
bindung der Stadtteile Moabit und Wedding über die Eisenbahn und
Len Spandauer Schiffahrtskanal hinweg im Zuge der Putlitzstraße
und Föhrerstraße.
Die Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörden für die Ent
würfe ist nachgesucht, ebenso ist das Verfahren wegen Festsetzung von
Fluchtlinien für den neuen Straßenteil eingeleitet.
IX. Kleinbahnen.
Die Wahrnehmung der Rechte der Stadtgemeinde in bezug auf
die Herstellung und den Betrieb von Kleinbahnen (Gesetz vom 28. Juli
1892) liegt der städtischen Verkehrsdeputation ob. Hier wird daher
nur der ausgeführten Bauten und der den Etat berührenden An
gelegenheiten gedacht werden.
*) Hiervon sind 2 mir festgemachten. 3 mit ausziehbaren Klappen.
**) Königin Augustabrücke. Klappe ist ausziehbar.
t) Königinbrücke mit 4 eisernen und 2 hölzernen Klappen, sämtlich zum
ziehen.
ff) Hierunter ist auch der jetzt von der Stadtgemeinde zu unterhaltende
Holzdelag der Brücke über die Ringbahn im Zuge der Schwedter Straße
gerechnet, welche der Königliche Eijenbaynfiskus ausgeführt hat.
Die Zahl der Gesellschaften, die in den städtischen Straßen oder
in den außerhalb des Weichbildes belegeneu Chausseen usw. Geleise
liegen haben, beträgt zur Zeit acht.
Für die Benutzung des städtischen Eigentums gemäß § 6, Absatz 3
des Gesetzes vom 28. Juli 1892 haben die Gesellschaflen — aus
schließlich jedoch der Gesellschaft für den Bau von Untergrundbahnen,
die mit Rücksicht auf die-ihr durch die Herstellung des Spreelunnels
entstandenen hohen Kosten davon befreit ist — eine nach der Höhe
der Einnahme sich richtende Abgabe zu zahlen. Diese wird jedoch
nicht beim Etat der unterzeichneten Verwaltung (36), sondern beim
Spezialelat Nr. 49 vereinnahmt.
Die Beträge sind aus dem Vcrwaltungsbericht der Verkehrs
deputation ersichtlich.
Die wesentlichsten Bestimmungen hinsichtlich des Bahnpflasters
sind folgende:
Die Herstellung des besseren Bahnpflasters geschieht durch die
Stadtgemeindei die Unterhaltung des gesamten Bahnkörpers liegt den
Gesellschaften ob. Die Gesellschaften tragen jedoch die Kosten der
ersten besseren Pflasterung für eine Breite von 30 om zu beiden
Seiten jeder Schiene und für die gleiche Breite auch nur die Kosten
der Unterhaltung. Die Erstattung der auf beiden Seiten verauslagten
Kosten erfolgt in der Hauptsache nach vereinbarten Tarifsätzen.
Soweit bei der Erneuerung des endgültigen Pflasters infolge des
Vorhandenseins der Geleise besondere Aufwendungen (Verstärkung der
Unterbettung und dergleichen) notwendig werden, sind die Gesellschaflen
zur Tragung der bezüglichen Kosten verpflichtet.
An Neubauten, durch die eine Vergrößerung der Geleisepflaster
fläche herbeigeführt worden ist, kamen zur Ausführung:
Z
Jo
&
Stadt-
bau-
inspektion
Bezeichnung der Geleiseanlagen
Einfaches
Geleise
m
Doppel-
Geleise
m
1
VI
Verbindung der Geleise des Kur-
fürstendammes mit der Nürn-
berger Straße
35,oo
27,bo
2
VII
Kurve Prinzen- Ecke Dresdener
Straße
16,oo
—
3
VIII
In der Greifswalder Straße . .
1,76
—
4
-
Abfahrtstelle Danziger Straße an
der Greifswalder Straße. . .
14,71
'
5
IX
Auf der Kreuzung der Brunnen-
straße mit der Invaliden- und
Veteranenstraße
1,16
—
6
X
Kurvenerweiterung Fcnnstraße Ecke
Reinickendorfer Straße . . .
—
2,26
7
Kurvenerweiterunq Turmstraße
Ecke Stromstraße
—
8,68
Beseitigt wurden:
die eingeleisige Kurve von der Kurfürstenstraße nach der
Nürnberger Straße 33,oo m
der Geleiswechsel in der Wichniannstraße ...... 22,5 -
durch Erneuerung der Geleise auf der Kreuzung der Brunnen
straße mit der Invaliden- und Veteranenstraße . . . 0,29 • .
Infolge des Baues der Untergrundbahn, welcher zunächst auf
der Strecke vom Potsdamer Platz bis zum Spittelmarkt von der
Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen ausgeführt
werden soll. haben Verlegungen sowie Neuherstellungen von Vorflut-
kanälen, Röhren, Leitungen u. s. w. stattgefunden bezw. ist mit diesen
Arbeiten begonnen worden. Aus Anlaß dieser Arbeiten sowie zur
Herstellung des Bahntunnels ist an verschiedenen Stellen das vor
handene zumeist aus Asphalt bestehende Pflaster aufgebrochen und,
um den Verkehr aufrecht zu erhalten, durch Bohlen oder Steinpflaster
vorläufig ersetzt worden, so namentlich in der Königgrätzer Straße, ans
der südlichen Ringstraße des Leipziger Platzes, in der Leipziger Straße
am Leipziger Platz, in der Niederwallstraße sowie auf dem Spittel-
markl und in der Wallstraße bis zur Neuen Roßstraße.
X. Oeffentliche Strahenbrunnen.
Für Brunncnbauten sind verausgabt:
Im Eiatsjahre
Für Herstellung
und Veränderung von
Brunnen
M
Für die laufende
Unterhaltung
(ausschließlich Wasser-
pfosten)
M
1902
18 438
40 186
1908
20 383
45 674
1904
33 056
40139
1905
24 490
35 631
1906
23 763
40174