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Nr. 34. Tiefbauverwaltung.
c) Unterhaltung des Straßenpflasters.
Ueber die Ausdehnung und Art des zu unterhaltenden Straßenpflasters (betreffs der Chausseen vergl. Abschnitt VI) gibt nachstehende
Uebersicht, in der die Flächen nach den verschiedenen Befestigungsarten getrennt sind, näheren Aufschluß:
Pflaster von
Steinpflasterklasse
Asphalt
Holz
-a s
JO
1 2
-
j £ S-2
'-5*1:9*
S VX
a yx
I
II/III
auf fester
II/III
auf Kies- IV
'
V VI/VII
VIII
Summe
qm
qm
OQg
qm
qm
S.tH
<9
qm
qm
Bettung
gm
bettung
gm gm
gm gm
qm
qm
2 499 693
114 756
'
149
124
362 797
I
1 344 686
Am 1. April 1906 vorhandene Pflasterfläche:
1 603 315 ! 137 739 j 106 770 ! 59 667 105 328
6 335 029
90 426
3611
3 943
36 538
II. Im Jahre 1906 sind hinzugekommen:
39 354 1 132 951 s 907
177
177 039
5 886
2 341
i3 582
28 980 i
III. Im Jahre 1906 sind abgegangen:
16 219 7 677 11 173 11 211 |
6 206
102 275
2 584 238
116 026
3 943
149
124
349 215 |
1 352 244
IV. Somit am 1. April 1907 vorhanden:
1 627 450 131 194 \ 96 548 49 363
99 299 I
6 409 793
863 270
48 679!
3 943
149
124
107 218
368 979 |
V. Hiervon sind zu unterhalten:
a) von Privaten. Straßenbahngesellschaften usw.
400 831 11 766 26 448 | 4 179
17 398 j
1 842 984
720 968 ,
67 347
241 997 |
993 265 )
b) von der Stadtgemeinde.
1 226 619 119 428 70 100 s 45 184 s
81 901 I
4 566 809
Verausgabt sind für die Unterhaltung des Straßenpflasters einschließlich der einstweiligen Uwpflasterungen und einschließlich des Bei
trages an die Straßenbahnen im Etatsjahr 1903 1904 1905 1900
1396707 1 468 774 1 540 072 I 548 705
Diesen Ausgaben stehen gegenüber die Einnahmen für alte
Materialien usw., nämlich 18 642 26 803 35673 25 856
Die Flächenausdehnung der Dämme, welche mit Steinen IV. bis
vm. Klasse (für endgültige Pflasterungen müssen mindestens Sleine
II./III. Klasse verwendet werden) gepflastert sind, betrug am Schluffe
des Berichtsjahres 5,«r v. H. der gesamten Pflastcrfläche.
Die Ausbefferungsarbeiten bei den noch mit minderwerligem
Steinmaterial befestigten Straßen sollen soweit sich dies irgend er-
reichen läßt. auf das zulässig geringste Maß beschränkt, namentlich
aber soll eine vollständige Umlegung des vorhandenen Pflasters ver
mieden werden, da die Absicht besteht, diese Straßen nach Möglichkeit
mit Steinen einer besseren Klasse umzupflastern.
Größere Umlegungen unler Wiederverwendung des vorhandenen
bezw. besseren Stemniaterials haben in solchen Straßen stattgefunden,
die bereits früher mit Steinen I. bis III. Klaffe gepflastert waren,
sodaß in diesen Straßen eine erneute Umpflasterung auf längere Zeit
ausgeschlossen sein dürfte.
ä) Kleine Pflasterungen.
Von den ausgeführten kleinen Pflasterungen sind als besonders
erwähnenswert anzuführen:
1. Die Verbreiterung der Neuen Friedrichstraße von der König-
bis zur Grunerstraße,
2. die Verbreiterung der Neuen Wilhelmstraße Ecke der Straße
„Unter den Linden",
3. die Veränderung des südlichen Bürgersteiges der Königstraße
von der Neuen Friedrichstraße bis zur Stadtbahn,
4. die Verbreiterung des Potsdamer Platzes von dem Potsdamer
Bahnhof undderKöniggrätzerStraße vor dem alten Dreifaltigkeits
kirchhof.
5. die Verbreiterung des Dammes vor Hasenheide 14/15 bis 16/19.
Die Ausgaben haben betragen:
1902 1903 1904 1905 1906
33444 Jt 29 318 *« 29 318 *« 39 177 Jt 48 383 *«.
4. Bodenregulierungen.
Die Ausgaben haben betragen im Verwaltungsiahte:
1902 1903 1904 1905 1906
4411*« 9839 *« 11058 *« 9085 *« 9883 M.
Aufhöhnngen und Abgrabungcn sind in diesem Jahre nicht vor-
gekommen.
6. Entwässerungsanlagen.
Die Straßenentwäfferung sowie die Herstellung von Leitungen
zur Abführung von Kühlwaffer erfolgt durch die allgemeine Kanalisation.
Die Bauverwaltung stellt nur in solchen Fällen Entwässerungsanlagen
her. wo sie provisorischer Natur sind oder wenn sie außerhalb des
Weichbildes in Straßen oder Chauffeen notwendig werden, die die
Stadtgemeinde zu unterhalten hat.
Die Verhandlungen mit der Kanalisationsdeputation wegen Ueber
nahme der zur Zeit noch von der Tiefbauverwaltung zu unter
haltenden beiden alten Entwäfferungsleitungen in der Lehrterstraße
und auf der Westseite des Königsplatzes durch die Kanalisations
verwaltung waren bis zum Schluffe dieses Berichtsjahres noch nicht
beendet.
6. Bürgersteige.
Die von der Stadt den Grundstückseigentümern nach dem Reglement
von, 16. Januar 1874 zu gewährende Beihilfe für die infolge Aufrufs
gemäß § 3 der Polizeiverordnung vom 17. Januar 1873 ausgeführte
Regulierung und Verbesserung von Bürgersteigen wurde für das
laufende Meter Bordschwellen auf 5,io Jt, für das Quadratmeter
Granitplatten oder Asphalt auf 8,es Jt und für das Quadratmeter
Granitoidplatten auf 5,7« Jt festgesetzt.
Gezahlt sind an Hilfsgeldern im Verwaltungsjahr:
1902 1903 1904 1905 1906
4849 *« 7 928 *«, 4 585 *«, 3015*«, 1176*«.
Für die der Baudeputation obliegende Regulierung von Bürger
steigen vor unbebauten Kämmereigrundstücken, an öffentlichen Wasser-
laufen und Plätzen usw. wurden aufgewendet:
1902 1903 1904 1905 1906
26 456 Jt, 16 932 Jt. 19 170 Jt. 19 127 Jt, 33 652 Jt.
Wie wir bereits im vorjährigen Berichte ausführten, ist in der
Leipziger Straße vor den Kolonnaden aus dem südlichen Bürger-
steige in einer Länge von rund 31 w eine 2,s m breite Plattenbahn
aus Roscher'schen Diabaszementplatten und auf dem nördlichen Bürger
steige eine gleiche Bahn aus Conrad'schen Kunstzementplatten probe
weise auf Kosten dieser Unternehmer unter der Bedingung hergestellt
worden, daß diese Platten, falls sie sich innerhalb dreier Jahre nicht
bewähren sollten, auf Kosten der Hersteller wieder zu beseitigen, anderen
falls aber von der Stadtgemeinde zu bezahlen sind.
Nachdem festgestellt worden ist, daß gegen die Güte der Platten
keine Einwendungen zu erheben sind, wird beabsichtigt die Kosten
hierfür an die Lieferanten und zwar nach Ablaus der Garantiesrist
— Mitte November 1907 — zu zahlen.
7. Wichtigere Aenderungen an öffentlichen Straßen und
Plätzen.
a) Weiterführung der Kaiser Wilhelmstraße von der Hirtenstraße
bis zur Schönhauser- und Prenzlauer Allee.