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Nr. 8. Schuldeputation.
bei Klaffe I um 20 v. H. ist doch nur scheinbar. Ein Blick in die
Tabelle IV des Anhanges, welche einen Ueberblick über die Bewegung
der Generationen bietet, zeigt den eigentlichen Grund, nämlich daß
gerade das Berichtsjahr in der Altersklaffe von 13—14 Jahren, also
den Besuchern der I. Klassen, eine Minusdifferenz von 675 gegen
das Vorjahr zu verzeichnen hat. Dieser Rückgang, der sich in fast
gleicher Höhe bis zum Jahre 1902 zurückverfolgen läßt, mußte natur
gemäß einen Einfluß auch auf die Besetzung der I. Klassen ausüben.
Dieselbe Uebersicht aber gibt auch die Möglichkeit, schon jetzt für das
kommende Berichtsjahr eine wesentliche Erhöhung der Besetzungs
ziffer der I. Klassen vorauszusagen, die ja jetzt schon zum Teil in
dem Steigen der Anteilsziffer für die II. Klaffen um 0,36 v. H. zum
Ausdruck kommt. Zur Regelung der Besetzung der I. Klassen wurden
mit Rücksicht darauf, daß an einzelnen Schulen nur äußerst schwach
besetzte I. Klaffen beibehalten wurden, folgende Beschlüsse gefaßt:
1. Zwei erste Klaffen an ein und derselben Schule sind nur dann
zulässig, wenn die Gesamtfrequenz beider die Zahl 60 erreicht.
2. Die Mindestfrequenz einer ersten Klasse soll an den Schulen,
an denen nur die eine erste Klaffe vorhanden ist, nicht unter 30
betragen; eine Ausnahme ist zulässig, wenn die betreffende
Schule noch in der Entwicklung begriffen ist, oder wenn diese
Klasse schon besteht und mindestens 25 Schüler hat. Erste
Klaffen unter 25 Schüler sind zu schließen und die Schüler
unter die Nachbarschulen zu verteilen.
Gerade die Anteilsberechnung der Kinder für die einzelnen Klaffen
nach Prozenten gibt ein anschauliches Bild über das Vorwärtskommen
der Kinder. Es ist hierbei nicht zu übersehen, daß die Klassen I
und II den andern Klaffen gegenüber immer im Nachteil sein werden
durch den großen Abgang von Kindern infolge der Dispensationen,
welche die Frequenzen dieser beiden Klaffen bedeutend beeinträchtigen.
Ferner ist die Zahl der Kinder, die mit der Reife für die H. Klasse
in die Realschule übergehen, nicht unbeträchtlich.
Ebenfalls gestaltet sich die Durchschnittsbesetzung der Klassen
nach der folgenden Berechnung günstiger als früher; sie betrug
in Klaffe
— Besetzung
— gegen
1904 und
1903
I
32,ss
-
31,78 -
31,16
II
35,24
•
34,58 .
34,88
III
41,72
S
41,34 -
40,si
IV
44,88
-
45,ss -
45,22
V
50,12
49,87 -
50,ib
VI
52,ss
-
53,18 -
54,06
VII
53,88
-
54,88 -
55,77
VIII
54,ib
.
55,26 -
56,oi
Nebenklaffen
14,82
-
15,04 -
14,34
Diese Gegenüberstellung zeigt wie im Vorjahre eine steigende
Frequenz in der Oberstufe und eine sinkende in den Unterklassen.
Besonders zeigt sich dies in der Besetzung der VIH. Klasse wie sie
die nachstehende Tabelle aufweist:
1890 ....
. 61,72
1900 ....
. 58,42
1902 ....
1903 ....
1904 ....
1905 . . . . .
Auch im Berichtsjahre sind nach dieser Richtung Verbesserungen
eingeführt worden. Betrug die Normalbesetzungsziffer für die
Klassen VII und VIII bisher 69 und 65, so wurde auf Anordnung
der Schuldeputation diese Zahl auf 60 herabgesetzt. Die Normalzahl
für die Klaffenbesetzung beträgt jetzt für Klasse I, II, HI, IV — 50;
V — 55; VI, VII, VIII — 60. Daß Ueberschreitungen dieser Zahlen
in Gegenden mit reger Bautätigkeit immer noch vorkommen, läßt
sich beim besten Willen nicht vermeiden. In einzelnen Gegenden ist
der Andrang neu einzuschulender Kinder so groß und plötzlich, daß
es nicht möglich ist, allen Anforderungen in wünschenswerter Weise
gerecht zu werden. Aber durch die Anordnung, in den Aufnahme
klassen möglichst einige Plätze innerhalb der Normalzahl für Nach
zügler frei zu halten, soll einer Ueberfrequenz vorgebeugt worden.
Stark gefüllte Ausnahmeklassen erfahren nun dadurch eine ganz
wesentliche Entlastung, daß der Unterricht in den Hauptfächern ge-
leilt werden kann. Es entstehen auf diese Weise Unterrichtsabteilungen
von 25—38 Kindern. Diese Einrichtung erstreckte sich bei ihrer Ein
führung auf 178 Klassen mit 727 Stunden, stieg aber in den folgenden
Semestern auf 191 Klaffen mit 783 Stunden, und zur Zeit auf
218 Klassen mit 927 Stunden.
Eine weitere Herabsetzung der Frequenzen in der Unterstufe ist
zunächst nicht beabsichtigt, weil sonst der Aufbau der einzelnen Schule
gefährdet wird. Denn wenn die Zahl der Schüler in der Unterstufe
zu gering wird, können die Klassen der Oberstufe überhaupt nicht
mehr die zu ihrem Bestände erforderliche Schülerzahl erreichen.
Wie groß die Kosten sind, welche eine Verminderung der
Frequenzen verursacht, ist aus nachstehender Berechnung ersichtlich.
Im Berichtsjahre stieg die Zahl der schulpflichtigen Kinder um 3253.
Wird die Durchschnittsfrequenz der Klassen auf 47 angenommen, so
würden 69 neue Klaffen erforderlich gewesen sein, während in Wirklich-
keit 105 neue Klaffen eröffnet wurden. Rechnet man die laufenden
Ausgaben für eine Klaffe auf rund 3500 M (in Wirklichkeit sind es
3535 M). so ergibt sich für 36 Klassen eine Ausgabe von 126 000 M,
welche lediglich durch Verminderung der Frequenzen entstanden sind.
Die Durchschnittsbesetzung aller Klaffen betrug
November 1890 . . .
1895 . . .
. . . . 52,°2
1900 . . .
1902 . . .
. . . . 47,S6
1904 . . .
1905 . . .
also auch hier ein langsames Fallen der Frequenz.
Nach vollendeter Schulpflicht schieden am Schluffe der beiden
Semester aus:
aus Klaffe
Kinder
gegen
1904 und
1903
1
9028
7970
7186
II
7395
6900
6238
III
4794
4591
4435
IV
2093
2258
2289
V
754
789
1031
VI
119
114
150
Nebenklassen
178
161
78
24 361
22 778
21407
umgerechnet auf je 100 Kmder:
aus Klasse
Kinder
1905
1904 1903
I
37,06
35,00
33,58
II
30,38
30,28
29,14
III
19,68
20,is
20,71
IV
8,58
9,88
10,68
V
3,08
4,82
6,76
VI
0,48
0,70
1,70
Nebenklassen
0,73
0,36
0,18
Eine Betrachtung vorstehender Zahlenreihen ergibt die erfreuliche
Tatsache, daß die Zahlen in den 3 oberen Klassen, besonders aber in
der 1. Klasse, sich in aufsteigender Richtung befinden. Und das ist
für die Beurteilung der Unterrichtserfolge von Wichtigkeit.
Dem Rückgänge in den Klaffen IV bis VI steht der Zugang in
den Nebenklaffen gegenüber. Es zeigt fich also hier, wieviel ungeeignete
Elemente den Vollklassen durch die Nebenklassen entzogen werden,
und wie letztere dazu beitragen, das Schülermaterial gleichmäßiger
zu gestalten.
Dispensiert wurden in beiden Semestern 1274 Kinder. Die
„Grundsätze für die vorzeitige Entlassung von Kindern der Berliner
Gemeindeschulen" erfuhren auf Veranlassung des Königlichen Provin-
zialschulkollegiums eine Aenderung. Während vorher nur solche
Kinder vorzeitig entlaffen werden konnten, welche die Reife der
1. Klasse erreicht hatten, kann jetzt die Entlassung erfolgen, wenn das
Kind 1. mindestens 7 Jahre die Schule regelmäßig besucht hat,
2. schon in der 3. Klasse einer Gemeindeschule sitzt und 3. wenn be-
sondere Verhältniffe die Entlaffung unbedingt erforderlich erscheinen
lassen.
Diese Abänderung wurde dadurch hervorgerufen, daß die Kinder,
welche die Reife für die 1. Klasse bei regelmäßiger Versetzung nach
dem früheren Lehrplan für das GKlassensystem schon nach fünfjährigem
Schulbesuch erreichten, jetzt beim 8-Klassensysjem diese Reife erst nach
siebenjährigem Schulbesuch würden erreichen können.
Um auch einen Ueberblick über die weitere Bewegung der Schul-
linder zu gewinnen, wurden auch alle diejenigen Fälle gezählt, in
welchem Kinder aus einer Schule ausschieden, ohne ihre Schulpflicht
erfüllt zu haben. Nach dieser Zählung schieden aus der Schule
20108 Kinder wegen Verzuges innerhalb der Stadt,
8 296 - - - nach außerhalb,
2 065 - - Uebertritts in höhere Lehranstalten,
490 - durch Tod,
250 - infolge Ueberweisung zur Fürsorgeerziehung
und
6 396 aus anderen Gründen,
zusammen 37 605 Kinder.
Fast 9 v. H. sämtlicher Schulkinder sind demnach allein infolge
Verzuges innerhalb der Stadt umgeschult worden.
2. Religionsbekenntnis der Schulkinder.
Evangelisch
197 848
katholisch
20937
jüdi'ch
4 240
dissident
332
reformiert
60
altreformiert
6
lutherisch
35
altlutherisch
26
Mennoniten
5
Baptisten
137
Methodisten
16
altkatholisch
32
Adventisten
14