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Nr. 6. Grundeigentumsdeputation.
Im Berichtsjahre haben wir bei dem Gemeindevorstand zu
Lichtenberg Einspruch erhoben gegen die Veranlagung der Stadt-
gemeinde nach ihrem Einkommen aus der Anstalt Herzberge mit dem
Antrage, den veranlagten Normalsatz von 510 Jt auf 118 Jt zu
ermäßigen. Diesem Antrage wurde Folge geleistet. Ein beim
Magistrat der Stadt Bernau wegen der Veranlagung der Stadt
gemeinde zur Einkommensteuer für den Ertrag aus den Rieselfeldern
zum Normalsatze von 330 Jt erhobener Einspruch hatte ebenfalls
Erfolg: die Steuer wurde auf 232 Jt ermäßigt. Mehrere andere
von uns erhobene Einsprüche und Klagen sind noch nicht entschieden.
So schweben noch folgende Streitsachen: Klage gegen den Gemeinde
vorstand zu Schönerlinde wegen Ermäßigung der Einkommensteuer
von 870 Jt auf 450 Jt Normalsatz, Einspruch wider den Gemeinde
vorstand zu Wittenau wegen Ermäßigung der Grundwertsteuer von
982 -Jt auf 654 Jt, Klage gegen den Gemeindevorstand zu Tegel
wegen Ermäßigung der Grundwertsteuer von 12 782 Jt auf 8 924 Jt,
Einspruch beim Gemeindevorstand zu Treptow wegen der Ermäßigung
der Einkommensteuer von 5 957,oe Jt auf 3 400 Jt. Wie in den
Vorjahren, ist auch im Berichtsjahre gegen die Veranlagung seitens
des Gemeindevorstandes zu Rummelsburg zur Grundwerlsteuer Ein-
spruck erhoben: Entscheidung erfolgte noch nicht, da die schon in früheren
Berichten erwähnten Vergleichsverhandlungen fortdauerten. Wir wollen
aber in diesem Falle gleich in das Berichtsjahr 1906 vorgreifen und be
merken, daß es zu einem Vergleiche nicht gekommen ist, da die von der
Gemeinde gestellten Bedingungen von uns nicht angenommen werden
konnten.
Das Einkommen aus dem Betriebe der Gas- und Wasserwerke
wurde bisher nur in den Gemeinden zur Besteuerung herangezogen,
in denen sich Anlagen zur Herstellung des Gases und Wassers
befanden. Auf eine Veranlagung der Kreise Niedcrbarnim und
Teltow zur Kreissteuer für die Werke haben sich nunmehr auch die
meisten Verbrauchsgemeinden veranlaßt gesehen, das Einkommen aus
den Werken zur Gemeindeeinkommensteuer heranzuziehen. Gegen
einige dieser Veranlagungen haben wir Einsprüche und Klagen
erhoben, so in Stralau, Rummelsburg und Treptow. Außerdem
haben wir auf eine Veranlagung des Magistrats zu Schöneberg zur
Einkommensteuer nach dem Einkommen aus den Werken beim Bezirks
ausschüsse zu Potsdam Verteilung gemäß § 71 des Kommunal-
abgabengesetzes beantragt. Der Verteilungsbeschluß ist noch nicht
ergangen.
Berlin, den 27. September 1906.
Städtische Grundeigentumsdeputation.
Weise.
Druck von SB. & S. Loewenthal. Berlin.